Kottence + Bär Immobilien GmbH öffentliche Zustellung einer Mahnung Döbeln Obermarkt 1; Vollstreckungsmaßnahmen drohen bei Zahlungsverzug
Öffentliche Zustellung an Kottence + Bär Immobilien GmbH / veröffentlicht am 13.05.2026
Öffentliche Zustellung an Kottence + Bär Immobilien GmbH
Öffentliche Bekanntmachung -Öffentliche Zustellung von Mahnungen
Gemäß § 13 Abs. 3 SächsVwVG i. V. m. § 4 Abs. 1 SächsVwVfZG und § 10 VwZG macht die Große Kreisstadt Döbeln Folgendes bekannt:
Die Mahnung nach § 13 SächsVwVG vom 12.05.2025 wird hiermit gegenüber der Steuerpflichtigen Kottence + Bär Immobilien GmbH (letzte bekannte Adresse: Berliner Straße 25, 15806 Zossen) im Namen der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, bekannt gemacht.
Die o. g. Angelegenheit bezieht sich auf folgendes Aktenzeichen:
Die Betroffene kann während unserer Öffnungszeiten (auf Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten) in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln im Zimmer 216, Einsicht in das aufgeführte Dokument nehmen.
Die o. g. Mahnung gilt 2 Wochen nach ihrer Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben. Der Steuerpflichtige hat anschließend 1 Woche Zeit, um für Ausgleich der Forderungen zu sorgen. Sollten die Zahlungen nicht fristgemäß geleistet werden, muss die Schuldnerin mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen.
Öffentliche Zustellung von Mahnungen an die Kottence + Bär Immobilien GmbH
dem Ratsbüro der Stadt Döbeln
Große Kreisstadt DöbelnStadtverwaltung DöbelnObermarkt 104720 Döbeln