Baumeler Philipp Erstellung Luft/Wasser-Wärmepumpe & Carport Stettenbach 8, 6022 Grosswangen; Einsprachefrist 25. Mai–15. Juni 2026

gemeinde grosswangen ^ Bekanntmachung Öffentliche Auflage - Projektänderung Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) wird folgendes Bauvor- haben im ordentlichen Verfahren durchgeführt: Bauvorhaben Projektänderung Bauherrschaft Erstellung Luft/Wasser-Wärmepumpe Erstellung eines Carports (nachträglich) Baumeler Philipp, Stettenbach 8, 6022 Grosswangen Grundeigentümer Baumeler Philipp, Stettenbach 8, 6022 Grosswangen Grundstück Nr. / Lage 1121 / Stettenbach 8 Einsprachefrist vom 25. Mai 2026 bis 15.Juni 2026 Die Planunterlagen liegen während der Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen zur Einsichtnahme auf. Das Baugesuch mit sämtlichen relevanten Plänen kann einverlangt werden und wird elektronisch zugestellt. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während derAuflagefrist schriftlich und im Doppel bei der Gemeindeverwaltung zuhanden des Gemeinderates einzureichen. Mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache kann die Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, mit der privatrechtlichen Einsprache die Verletzung privater Rechte geltend gemacht werden. Bauamt Grosswangen p.ÜA^>.

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