NRW: Rund 30 % der erwerbstätigen Mütter und 91 % der erwerbstätigen Väter arbeiteten 2025 in Vollzeit; Väteranteil am Elterngeld 25 %
NRW: Rund 30 % der erwerbstätigen Mütter und 91 % der erwerbstätigen Väter arbeiteten 2025 in Vollzeit
NRW: Rund 30 % der erwerbstätigen Mütter und 91 % der erwerbstätigen Väter arbeiteten 2025 in Vollzeit
Teilzeitquote von Vätern variierte nur wenig mit dem Alter des jüngsten Kindes
Rund 93.000 Väter in NRW bezogen 2025 Elterngeld
Geplante Bezugsdauer von Elterngeld lag im Durchschnitt bei Männern bei 4,0 und bei Frauen bei 15,1 Monaten
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2025 waren 88,8 % der insgesamt rund 1,5 Millionen Väter in Nordrhein-Westfalen mit minderjährigen Kindern im Haushalt erwerbstätig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 mitteilt, waren 91,0 % der erwerbstätigen Väter in Vollzeit und 9,0 % in Teilzeit tätig. Dagegen waren Mütter mit minderjährigen Kindern im Haushalt zu zwei Dritteln (66,3 %) und damit deutlich seltener erwerbstätig als Väter. Auch der Anteil der in Vollzeit erwerbstätigen Mütter lag mit 29,6 % niedriger als bei den Vätern.
Von den erwerbstätigen Vätern mit jüngstem Kind im Alter von unter drei Jahren arbeiteten 9,2 % in Teilzeit. War das jüngste Kind drei bis neun Jahre alt, lag die Teilzeitquote mit 10,0 % höher als in allen anderen Altersgruppen. Dieser Verlauf über die Altersgruppen zeigte sich auch bei den erwerbstätigen Müttern, allerdings bei insgesamt deutlich höheren Teilzeitquoten.
Laut der Statistik zum Elterngeld empfingen rund 373.000 Personen in NRW im Jahr 2025 Elterngeld. Darunter waren rund 279.000 Frauen und rund 93.000 Männer. Der sog. Väteranteil lag damit in NRW bei rund 25 %. Bei der geplanten Bezugsdauer gab es deutliche Geschlechterunterschiede: Die männlichen Elterngeldbeziehenden planten, die Leistung im Schnitt 4,0 Monate in Anspruch zu nehmen. Bei den Frauen lag die durchschnittliche geplante Bezugsdauer bei 15,1 Monaten.
Das Elterngeld soll Mütter und Väter unterstützen, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sein können. Eltern können die Leistungen in Form von Basiselterngeld oder Elterngeld Plus (mit
ohne Partnerschaftsbonus) beziehen oder beides kombinieren. Das Elterngeld Plus soll insbesondere Teilzeitarbeit nach der Geburt begünstigen. Im Jahr 2025 wählten rund 41 % aller Beziehenden – zumindest anteilig – die Variante Elterngeld Plus. Unter den männlichen Elterngeldempfängern war das Elterngeld Plus mit einem Anteil von rund 27 % jedoch weniger verbreitet als unter den weiblichen Beziehenden mit rund 45 %.
Die hier vorgestellten Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Betrachtet werden Eltern mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind. Dargestellt wird hier das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit: Eltern, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrochen haben, gelten als (zeitweise) nicht erwerbstätig.Weitere Informationen zum Mikrozensus.
Grundlage der Auswertung zum Elterngeld sind die Ergebnisse der Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Höhe des Basiselterngeldes hängt vom durchschnittlich verfügbaren Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt ab und beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Elterngeld Plus kann länger bezogen werden als das Basiselterngeld, fällt jedoch in der Regel geringer aus. Das Elterngeld Plus kann um einen Partnerschaftsbonus (bis zu vier weitere Monate Elterngeld Plus pro Elternteil) ergänzt werden, wenn beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit erwerbstätig sind. Der Väteranteil gibt den Anteil der Männer an allen Elterngeldbeziehern und -bezieherinnen wieder.Mehr Informationen zum Elterngeld.
Der Landesbetrieb IT.NRW ist derzentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen.Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)
Daten zum Väteranteil beim Elterngeldbezug für alle Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland finden Sie in derRegionaldatenbankund als Karte imRegionalatlas.
Weitere Daten zum Elterngeld finden Sie in derLandesdatenbank NRW.
- Düsseldorf, den 13. Mai 2026
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