Rekursinstanz verweigert AC Bellinzona Lizenz in Bellinzona; Abstieg bereits feststehend

Die Rekursinstanz verweigert der AC Bellinzona die Lizenz

Die Rekursinstanz verweigert der AC Bellinzona die Lizenz

Am 20. April 2026 hatte die Lizenzkommission der SFL zwölf Klubs der Brack Super League, neun Vertretern der dieci Challenge League sowie drei Aufstiegsaspiranten aus der Promotion League – dem SC Kriens, dem SC Brühl SG und dem FC Biel-Bienne 1896 – die Spielberechtigung für die Saison 2026

Gleichzeitig verweigerte die erste Instanz der AC Bellinzona die Lizenz aufgrund der Nichterfüllung der finanziellen Kriterien.

Vor der Rekursinstanz gelang es der AC Bellinzona nicht, ihr Dossier entsprechend zu verbessern. Dem Klub wird die Lizenz daher auch in zweiter Instanz verweigert. An der sportlichen Situation ändert dieser Entscheid nichts, da der Tessiner Klub bereits seit Montagabend als Absteiger feststeht.

Dr. Eugen Mätzler, Präsident der Rekursinstanz für Lizenzen der SFL (spricht Deutsch)Tel. +41 71 228 29 30

Udo Schiller, Mitglied der Rekursinstanz für Lizenzen der SFL (spricht Italienisch)Tel. +41 91 682 77 91

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