Technische Universität Chemnitz erlässt Studienordnung für den englischsprachigen konsekutiven Studiengang Automation, Robotics and Control in Chemnitz; Vier Semester, 120 LP

Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz Nr. 23/2026 13. Mai 2026 Inhaltsverzeichnis Studienordnung für den englischsprachigen konsekutiven Studiengang Automation, Robotics and Control mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) an der Technischen Universität Chemnitz vom 12. Mai 2026 Prüfungsordnung für den englischsprachigen konsekutiven Studiengang Automation, Robotics and Control mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) an der Technischen Universität Chemnitz vom 12. Mai 2026 Seite 1218 Seite 1256 Studienordnung für den englischsprachigen konsekutiven Studiengang Automation, Robotics and Control mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) an der Technischen Universität Chemnitz Vom 12. Mai 2026 Aufgrund von § 14 Abs. 4 i. V. m. § 37 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 83, 87) geändert worden ist, hat der Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Chemnitz die folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht Teil 1: Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich § 2 Studienbeginn und Regelstudienzeit § 3 Zugangsvoraussetzungen § 4 Lehr- und Lernformen § 5 Ziele des Studienganges Teil 2: Aufbau und Inhalte des Studiums § 6 Aufbau des Studiums § 7 Inhalte des Studiums Teil 3: Durchführung des Studiums § 8 Studienberatung § 9 Prüfungen § 10 Fern- und Teilzeitstudium Teil 4: Schlussbestimmungen § 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung 1218

Anlagen: 1 Studienablaufplan 2 Modulbeschreibungen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden in der Regel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter. Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Prüfungsordnung (§ 9) Ziele, Inhalte, Aufbau, Ablauf und Durchführung des Studienganges Automation, Robotics and Control mit dem Abschluss Master of Science an der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Chemnitz. § 2 Studienbeginn und Regelstudienzeit (1) Studienbeginn ist in der Regel im Wintersemester. (2) Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern (zwei Jahren), bei einem Studium in Teilzeit von acht Semestern (vier Jahren). Das Studium umfasst Module im Gesamtumfang von 120 Leistungspunkten (LP). Dies entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 3600 Arbeitsstunden. § 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Automation, Robotics and Control erfüllt, wer an der Technischen Universität Chemnitz im Bachelorstudiengang Digital Engineering oder im Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik oder wer in einem inhaltlich gleichwertigen Studiengang einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat und ein abgeschlossenes Sprachniveau B2 Englisch entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweist. (2) Über die Gleichwertigkeit sowie über den Zugang anderer Bewerber entscheidet der Prüfungsausschuss. § 4 Lehr- und Lernformen (1) Lehr- und Lernformen können sein: die Vorlesung (V), das Seminar (S), die Übung (Ü), das Projekt (PR), das Kolloquium (K), das Tutorium (T), das Praktikum (P), das Planspiel (PS) oder die Exkursion (E). Die Studenten sollen sich auf die zu besuchenden Lehrveranstaltungen vorbereiten und deren Inhalte in selbständiger Arbeit vertiefen. Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden nicht ausschließlich durch den Besuch von Lehrveranstaltungen erworben, vielmehr sind zusätzliche eigene Studien erforderlich (Selbststudium). (2) Bei allen Lehr- und Lernformen gemäß Absatz 1 können Methoden des E-Learning zum Einsatz kommen, soweit der Charakter der jeweiligen Lehr- und Lernform gewahrt bleibt. (3) Lehrveranstaltungen werden in Englisch abgehalten, gegebenenfalls angereichert mit deutschsprachigen Inhalten. In den Modulbeschreibungen ist geregelt, welche Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache abgehalten werden. § 5 Ziele des Studienganges Ziele des Studienganges sind die Vermittlung der folgenden Kenntnisse und Kompetenzen: 1. Wissen und Verstehen (Fachkompetenz) Die Absolventen des Masterstudienganges Automation, Robotics and Control sind in der Lage, fachliche Probleme mit Hilfe erweiterter Kenntnisse und Methoden aus dem entsprechenden Bereich zu erfassen und zu lösen. Darüber hinaus verfügen sie über ein vertieftes Verständnis der Zusammenhänge im Spannungsfeld Modellierung und Steuerung von Robotern, Modellierungsmethoden für vielfältige komplexe Systeme, fortgeschrittene Regelungsmethoden, datenbasierte Methoden zur Systemanalyse und Regelung sowie Methoden der Künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens. Sie verfügen darüber hinaus über Kenntnisse und Fähigkeiten, um eigenständig Aufgaben in der Forschung und der Amtliche Bekanntmachungen


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Entwicklung von Automatisierungsprozessen, Robotersystemen sowie der Modellierung, Analyse und Regelung von komplexen Systemen wahrzunehmen. 2. Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen (Methodenkompetenz) Die Absolventen des Studienganges sind der Lage, technische Problemstellungen mit Hilfe mathematischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse unter Anwendung verschiedenster ingenieurtechnischer Methoden zu analysieren. Sie können Systeme und Prozesse mit Hilfe unterschiedlich abstrakter Modelle beschreiben und deren Verhalten auf Grundlage von Datenanalysen und Simulationen bewerten und charakterisieren. Diese Erkenntnisse lassen sie in eine Weiterentwicklung der Systeme einfließen. Aus den Modellen können die Absolventen Anwendungen entwickeln, realisieren und testen. Dazu sind sie in der Lage, entsprechende Testumgebungen aufzubauen bzw. vorhandene Testmöglichkeiten anzupassen. Sie verfügen über das Wissen, die entwickelten Systeme zu charakterisieren und in ihrem Verhalten zu bewerten. Darüber hinaus verfügen die Absolventen des Studienganges über die Fähigkeit, Anforderungen an technische Systeme zu spezifizieren, derartige Systeme auf Grundlage einer vorliegenden Spezifikation zu entwerfen und das Verhalten unter realen Bedingungen gegenüber der Spezifikation zu validieren. In Bezug auf die Beschaffung von Informationen verfügen die Absolventen über vertiefte Fähigkeiten zur selbständigen Literaturrecherche. Sie können verschiedene Informationsquellen qualitativ vergleichen und verknüpfen. Sie sind in der Lage, eigenständig Simulationen und Experimente zu entwerfen, diese durchzuführen und deren Ergebnisse zu interpretieren. 3. Kommunikation und Kooperation (Sozialkompetenz / Personale Kompetenz) Die Absolventen sind befähigt, Problemstellungen in nationalen und internationalen Teams zu diskutieren und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln. Sie können die Ergebnisse sowohl Fachleuten als auch Laien präsentieren und besitzen das Grundlagenwissen, um später Leitungsaufgaben in Teams übernehmen zu können. Durch eine integrierte Deutschausbildung im Studiengang sind auch internationale Absolventen in der Lage, sich zu ingenieurwissenschaftlichen Themen in deutscher Sprache auszutauschen. 4. Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität (Selbstkompetenz / Personale Kompetenz) Die Absolventen sind in der Lage, das eigene berufliche Handeln mit dem im Studium erworbenen theoretischen und methodischen Wissen zu begründen. Sie können ihre Fähigkeiten einschätzen und sachbezogene Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheiten zur Bearbeitung wissenschaftlicher und technischer Fragestellungen nutzen. Dabei reflektieren sie ihr eigenes Handeln kritisch und zwar auch in Bezug auf die daraus resultierenden Folgen für die Gesellschaft. Teil 2 Aufbau und Inhalte des Studiums § 6 Aufbau des Studiums (1) Im Studium werden 120 LP erworben, die sich wie folgt zusammensetzen: 1. Basismodule:  25 LP 220000-614 Mathematics for Engineering Science 5 LP Pflichtmodul 241031-035 Advanced Linear Control 5 LP Pflichtmodul 241031-045 Learning Dynamical Systems 5 LP Pflichtmodul 241032-055 Autonomous Systems 5 LP Pflichtmodul 241033-035 Robots, Modeling and Control 5 LP Pflichtmodul 2. Vertiefungsmodule:  20 LP Aus den nachfolgend genannten Vertiefungsmodulen sind Module im Gesamtumfang von 20 LP auszuwählen. Themenschwerpunkt Automation 241032-065 Autonomous Systems Lab 5 LP Wahlpflichtmodul 241032-075 Perception for Autonomous Vehicles 5 LP Wahlpflichtmodul Themenschwerpunkt Robotics 241033-055 Advanced Robotics / Embodied AI 5 LP Wahlpflichtmodul 241033-065 Robotics Lab 5 LP Wahlpflichtmodul 241033-075 Seminar Robotics and Human-Technology-Interaction 5 LP Wahlpflichtmodul Amtliche Bekanntmachungen


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Themenschwerpunkt Control 241031-065 Nonlinear Control 5 LP Wahlpflichtmodul 241031-075 Optimal Control 5 LP Wahlpflichtmodul 241031-085 Control Systems Technology in Applications 5 LP Wahlpflichtmodul 241031-095 Dynamics and Control of Networked Systems 5 LP Wahlpflichtmodul 241031-115 Control Systems Labs 5 LP Wahlpflichtmodul 3. Ergänzungsmodule:  30 LP Aus den nachfolgend genannten Ergänzungsmodulen sowie den unter 2. nicht gewählten Vertiefungsmodulen sind, in Abhängigkeit von der Muttersprache und des deutschen Sprachniveaus des Studenten (im Sinne des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)), Module im Gesamtumfang von 30 LP auszuwählen. Um das Wahlspektrum zu erweitern, können auch Module im Gesamtumfang von bis zu 33 LP ausgewählt werden. Diese zusätzlichen Leistungspunkte werden nicht auf den Studiengang angerechnet. Studenten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nicht nachweisen, haben das Modul 136004-007 verpflichtend zu belegen. 136004-007 Deutsch als Fremdsprache III (Niveau B1) 5 LP Wahlpflichtmodul Studenten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nicht nachweisen, haben das Modul 136004-008 verpflichtend zu belegen. 136004-008 Deutsch als Fremdsprache IV (Niveau B2) 5 LP Wahlpflichtmodul 220000-315 Einführung in Data Science 8 LP Wahlpflichtmodul 220000-318 Matrix-Methoden in Data Science 8 LP Wahlpflichtmodul 220000-329 Optimierung im Maschinellen Lernen 8 LP Wahlpflichtmodul 220000-606 Numerische Methoden in den Anwendungen 5 LP Wahlpflichtmodul 220000-705 Applied Optimization 5 LP Wahlpflichtmodul 244038-035 Smart Sensor Systems 7 LP Wahlpflichtmodul 257030-003 Neurocomputing 5 LP Wahlpflichtmodul 257030-005 Deep Reinforcement Learning 5 LP Wahlpflichtmodul 4. Modul Projektarbeit: 240100-635 Project Groups 15 LP Pflichtmodul 5. Modul Master-Arbeit: 240100-835 Master Thesis 30 LP Pflichtmodul (2) Der empfohlene Ablauf des Studiums im Masterstudiengang Automation, Robotics and Control an der Technischen Universität Chemnitz innerhalb der Regelstudienzeit ergibt sich aus der zeitlichen Gliederung im Studienablaufplan (siehe Anlage 1) und dem modularen Aufbau des Studienganges. § 7 Inhalte des Studiums (1) Die fachliche Grundlage des Studienganges bilden Basismodule aus den Bereichen Automatisierungstechnik,