---
title: "Technische Universität Chemnitz erlässt Studienordnung für den englischsprachigen konsekutiven Studiengang Automation, Robotics and Control in Chemnitz; Vier Semester, 120 LP"
sdDatePublished: "2026-05-13T09:07:00Z"
source: "https://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt11/ordnungen/2026/AB_2026_23_2.pdf"
topics:
  - name: "education policy"
    identifier: "medtop:20001338"
  - name: "college and university"
    identifier: "medtop:20000405"
  - name: "university"
    identifier: "medtop:20000407"
locations:
  - "Chemnitz"
---


Technische Universität Chemnitz erlässt Studienordnung für den englischsprachigen konsekutiven Studiengang Automation, Robotics and Control in Chemnitz; Vier Semester, 120 LP

Amtliche Bekanntmachungen
Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische und hochschulpolitische
Angelegenheiten, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz
Nr. 23/2026
13. Mai 2026
Inhaltsverzeichnis
Studienordnung für den englischsprachigen konsekutiven Studiengang Automation,
Robotics and Control mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) an der Technischen
Universität Chemnitz vom 12. Mai 2026
Prüfungsordnung für den englischsprachigen konsekutiven Studiengang Automation,
Robotics and Control mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) an der Technischen
Universität Chemnitz vom 12. Mai 2026
Seite 1218
Seite 1256
Studienordnung für den englischsprachigen konsekutiven Studiengang
Automation, Robotics and Control
mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.)
an der Technischen Universität Chemnitz
Vom 12. Mai 2026
Aufgrund von § 14 Abs. 4 i. V. m. § 37 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329), das zuletzt durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 83, 87) geändert worden ist, hat der Fakultätsrat
der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Chemnitz die folgende
Studienordnung erlassen:
Inhaltsübersicht
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Studienbeginn und Regelstudienzeit
§ 3
Zugangsvoraussetzungen
§ 4
Lehr- und Lernformen
§ 5
Ziele des Studienganges
Teil 2: Aufbau und Inhalte des Studiums
§ 6
Aufbau des Studiums
§ 7
Inhalte des Studiums
Teil 3: Durchführung des Studiums
§ 8
Studienberatung
§ 9
Prüfungen
§ 10
Fern- und Teilzeitstudium
Teil 4: Schlussbestimmungen
§ 11
Inkrafttreten und Veröffentlichung
1218

Anlagen:
1 Studienablaufplan
2 Modulbeschreibungen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden in der Regel das generische Maskulinum
verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter.
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Prüfungsordnung (§ 9) Ziele, Inhalte,
Aufbau, Ablauf und Durchführung des Studienganges Automation, Robotics and Control mit dem Abschluss
Master of Science an der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität
Chemnitz.
§ 2
Studienbeginn und Regelstudienzeit
(1) Studienbeginn ist in der Regel im Wintersemester.
(2) Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern (zwei Jahren), bei einem Studium in
Teilzeit von acht Semestern (vier Jahren). Das Studium umfasst Module im Gesamtumfang von
120 Leistungspunkten
(LP).
Dies
entspricht
einem
durchschnittlichen
Arbeitsaufwand
von
3600 Arbeitsstunden.
§ 3
Zugangsvoraussetzungen
(1) Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Automation, Robotics and Control erfüllt, wer
an der Technischen Universität Chemnitz im Bachelorstudiengang Digital Engineering oder im
Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik oder wer in einem inhaltlich gleichwertigen
Studiengang einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat und ein abgeschlossenes
Sprachniveau B2 Englisch entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
(GER) nachweist.
(2) Über die Gleichwertigkeit sowie über den Zugang anderer Bewerber entscheidet der Prüfungsausschuss.
§ 4
Lehr- und Lernformen
(1) Lehr- und Lernformen können sein: die Vorlesung (V), das Seminar (S), die Übung (Ü), das Projekt (PR),
das Kolloquium (K), das Tutorium (T), das Praktikum (P), das Planspiel (PS) oder die Exkursion (E). Die
Studenten sollen sich auf die zu besuchenden Lehrveranstaltungen vorbereiten und deren Inhalte in
selbständiger Arbeit vertiefen. Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Kenntnisse
und Fähigkeiten werden nicht ausschließlich durch den Besuch von Lehrveranstaltungen erworben, vielmehr
sind zusätzliche eigene Studien erforderlich (Selbststudium).
(2) Bei allen Lehr- und Lernformen gemäß Absatz 1 können Methoden des E-Learning zum Einsatz kommen,
soweit der Charakter der jeweiligen Lehr- und Lernform gewahrt bleibt.
(3) Lehrveranstaltungen
werden
in
Englisch
abgehalten,
gegebenenfalls
angereichert
mit
deutschsprachigen Inhalten. In den Modulbeschreibungen ist geregelt, welche Lehrveranstaltungen in
deutscher Sprache abgehalten werden.
§ 5
Ziele des Studienganges
Ziele des Studienganges sind die Vermittlung der folgenden Kenntnisse und Kompetenzen:
1.
Wissen und Verstehen (Fachkompetenz)
Die Absolventen des Masterstudienganges Automation, Robotics and Control sind in der Lage, fachliche
Probleme mit Hilfe erweiterter Kenntnisse und Methoden aus dem entsprechenden Bereich zu erfassen
und zu lösen. Darüber hinaus verfügen sie über ein vertieftes Verständnis der Zusammenhänge im
Spannungsfeld Modellierung und Steuerung von Robotern, Modellierungsmethoden für vielfältige
komplexe Systeme, fortgeschrittene Regelungsmethoden, datenbasierte Methoden zur Systemanalyse
und Regelung sowie Methoden der Künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens. Sie verfügen
darüber hinaus über Kenntnisse und Fähigkeiten, um eigenständig Aufgaben in der Forschung und der
Amtliche Bekanntmachungen
_____________________________________
Nr. 23/2026
_____________________________________
vom 13. Mai 2026
_____________________________________
1219

Entwicklung von Automatisierungsprozessen, Robotersystemen sowie der Modellierung, Analyse und
Regelung von komplexen Systemen wahrzunehmen.
2.
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen (Methodenkompetenz)
Die Absolventen des Studienganges sind der Lage, technische Problemstellungen mit Hilfe
mathematischer
und
naturwissenschaftlicher
Kenntnisse
unter
Anwendung
verschiedenster
ingenieurtechnischer Methoden zu analysieren. Sie können Systeme und Prozesse mit Hilfe
unterschiedlich abstrakter Modelle beschreiben und deren Verhalten auf Grundlage von Datenanalysen
und Simulationen bewerten und charakterisieren. Diese Erkenntnisse lassen sie in eine
Weiterentwicklung der Systeme einfließen. Aus den Modellen können die Absolventen Anwendungen
entwickeln, realisieren und testen. Dazu sind sie in der Lage, entsprechende Testumgebungen
aufzubauen bzw. vorhandene Testmöglichkeiten anzupassen. Sie verfügen über das Wissen, die
entwickelten Systeme zu charakterisieren und in ihrem Verhalten zu bewerten. Darüber hinaus verfügen
die Absolventen des Studienganges über die Fähigkeit, Anforderungen an technische Systeme zu
spezifizieren, derartige Systeme auf Grundlage einer vorliegenden Spezifikation zu entwerfen und das
Verhalten unter realen Bedingungen gegenüber der Spezifikation zu validieren. In Bezug auf die
Beschaffung von Informationen verfügen die Absolventen über vertiefte Fähigkeiten zur selbständigen
Literaturrecherche. Sie können verschiedene Informationsquellen qualitativ vergleichen und verknüpfen.
Sie sind in der Lage, eigenständig Simulationen und Experimente zu entwerfen, diese durchzuführen und
deren Ergebnisse zu interpretieren.
3.
Kommunikation und Kooperation (Sozialkompetenz / Personale Kompetenz)
Die Absolventen sind befähigt, Problemstellungen in nationalen und internationalen Teams zu
diskutieren und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln. Sie können die Ergebnisse sowohl
Fachleuten als auch Laien präsentieren und besitzen das Grundlagenwissen, um später
Leitungsaufgaben in Teams übernehmen zu können. Durch eine integrierte Deutschausbildung im
Studiengang sind auch internationale Absolventen in der Lage, sich zu ingenieurwissenschaftlichen
Themen in deutscher Sprache auszutauschen.
4.
Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität (Selbstkompetenz / Personale Kompetenz)
Die Absolventen sind in der Lage, das eigene berufliche Handeln mit dem im Studium erworbenen
theoretischen und methodischen Wissen zu begründen. Sie können ihre Fähigkeiten einschätzen und
sachbezogene Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheiten zur Bearbeitung wissenschaftlicher und
technischer Fragestellungen nutzen. Dabei reflektieren sie ihr eigenes Handeln kritisch und zwar auch
in Bezug auf die daraus resultierenden Folgen für die Gesellschaft.
Teil 2
Aufbau und Inhalte des Studiums
§ 6
Aufbau des Studiums
(1) Im Studium werden 120 LP erworben, die sich wie folgt zusammensetzen:
1.
Basismodule:  25 LP
220000-614 Mathematics for Engineering Science
5 LP Pflichtmodul
241031-035 Advanced Linear Control
5 LP Pflichtmodul
241031-045 Learning Dynamical Systems
5 LP Pflichtmodul
241032-055 Autonomous Systems
5 LP Pflichtmodul
241033-035 Robots, Modeling and Control
5 LP Pflichtmodul
2.
Vertiefungsmodule:  20 LP
Aus den nachfolgend genannten Vertiefungsmodulen sind Module im Gesamtumfang von 20 LP
auszuwählen.
Themenschwerpunkt Automation
241032-065 Autonomous Systems Lab
5 LP Wahlpflichtmodul
241032-075 Perception for Autonomous Vehicles
5 LP Wahlpflichtmodul
Themenschwerpunkt Robotics
241033-055 Advanced Robotics / Embodied AI
5 LP Wahlpflichtmodul
241033-065 Robotics Lab
5 LP Wahlpflichtmodul
241033-075 Seminar Robotics and Human-Technology-Interaction
5 LP Wahlpflichtmodul
Amtliche Bekanntmachungen
_____________________________________
Nr. 23/2026
_____________________________________
vom 13. Mai 2026
_____________________________________
1220

Themenschwerpunkt Control
241031-065 Nonlinear Control
5 LP Wahlpflichtmodul
241031-075 Optimal Control
5 LP Wahlpflichtmodul
241031-085 Control Systems Technology in Applications
5 LP Wahlpflichtmodul
241031-095 Dynamics and Control of Networked Systems
5 LP Wahlpflichtmodul
241031-115 Control Systems Labs
5 LP Wahlpflichtmodul
3.
Ergänzungsmodule:  30 LP
Aus den nachfolgend
genannten Ergänzungsmodulen sowie den unter 2.
nicht gewählten
Vertiefungsmodulen sind, in Abhängigkeit von der Muttersprache und des deutschen Sprachniveaus des
Studenten (im Sinne des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)), Module im
Gesamtumfang von 30 LP auszuwählen. Um das Wahlspektrum zu erweitern, können auch Module im
Gesamtumfang von bis zu 33 LP ausgewählt werden. Diese zusätzlichen Leistungspunkte werden nicht auf
den Studiengang angerechnet.
Studenten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nicht nachweisen, haben das Modul 136004-007
verpflichtend zu belegen.
136004-007 Deutsch als Fremdsprache III (Niveau B1)
5 LP Wahlpflichtmodul
Studenten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nicht nachweisen, haben das Modul 136004-008
verpflichtend zu belegen.
136004-008 Deutsch als Fremdsprache IV (Niveau B2)
5 LP Wahlpflichtmodul
220000-315 Einführung in Data Science
8 LP Wahlpflichtmodul
220000-318 Matrix-Methoden in Data Science
8 LP Wahlpflichtmodul
220000-329 Optimierung im Maschinellen Lernen
8 LP Wahlpflichtmodul
220000-606 Numerische Methoden in den Anwendungen
5 LP Wahlpflichtmodul
220000-705 Applied Optimization
5 LP Wahlpflichtmodul
244038-035 Smart Sensor Systems
7 LP Wahlpflichtmodul
257030-003 Neurocomputing
5 LP Wahlpflichtmodul
257030-005 Deep Reinforcement Learning
5 LP Wahlpflichtmodul
4.
Modul Projektarbeit:
240100-635 Project Groups
15 LP Pflichtmodul
5.
Modul Master-Arbeit:
240100-835 Master Thesis
30 LP Pflichtmodul
(2) Der empfohlene Ablauf des Studiums im Masterstudiengang Automation, Robotics and Control an der
Technischen Universität Chemnitz innerhalb der Regelstudienzeit ergibt sich aus der zeitlichen Gliederung
im Studienablaufplan (siehe Anlage 1) und dem modularen Aufbau des Studienganges.
§ 7
Inhalte des Studiums
(1) Die
fachliche
Grundlage
des
Studienganges
bilden
Basismodule
aus
den
Bereichen
Automatisierungstechnik,