Schulverband Seester führt achtstündige Ganztagsbetreuung ab 2027 in Seester dauerhaft ein; Deckelung der Elternbeiträge auf 135 €.

Vorlage - VO/2026/10-0018

Schulangelegenheitenhier: Anpassung der Elternbeiträge für das Betreuungsangebot der offenen Ganztagsschule

a1) die beigefügte Beitragstabelle gemäß Anlage 1 für die künftigen Erstklässler der Grundschule Seester zum Schuljahr 2026

2027 gemäß der neuen Richtlinie Ganztag und Betreuung zu verwenden.

a2) die beigefügte Beitragstabelle gemäß Anlage 1 für die künftigen Erstklässler der Grundschule Seester zum Schuljahr 2026

2027 gemäß der neuen Richtlinie Ganztag und Betreuung mit folgenden Änderungen zu verwenden:

b1) der Anpassung der Elternbeiträge für die 2. bis 4. Klasse gemäß Anlage 2 der Sitzungsvorlage zuzustimmen.

b2) der Anpassung der Elternbeiträge für die 2. bis 4. Klasse gemäß Anlage 2 der Sitzungsvorlage nicht zuzustimmen.

c) die Amtsverwaltung zu beauftragen, den Träger der offenen Ganztagschule über die Beschlussfassung zu informieren.

2027 gilt die verpflichtende Ganztagsbetreuung für acht Stunden am Tag für die ersten Klassen und somit die neue Richtlinie Ganztag und Betreuung. In der neuen Richtlinie Ganztag und Betreuung wurde ebenso eine Deckelung des Elternbeitrages auf 135,00 € berücksichtigt.

Um die Förderrichtlinie einzuhalten und den Erhalt der Fördergelder nicht zu gefährden, ist es erforderlich, die Elternbeiträge für die künftigen Erstklässler an die Förderrichtlinie anzupassen.

Ein entsprechender Vorschlag der Elternbeiträge ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

Aufgrund der Erhöhung des Haustarifvertrages der gfi ProCare um 4,7% möchte der Träger der offenen Ganztagsschule die Elternbeiträge für die 2. bis 4. Klasse gemäß der Anlage 2 anpassen.

Durch die verringerten Elternbeiträge der 1. Klasse kann es zu einer erhöhten Defizitzahlung des Schulverbandes an den Träger kommen, welche der Höhe nach noch nicht beziffert werden kann. Dem gegenüber stehen Fördergelder in noch unbekannter Höhe.

Durch die Anpassung der Elternbeiträge für die 2. bis 4. Klasse wird die Defizitzahlung des Schulverbandes voraussichtlich nicht erhöht werden.

3.1. Team Einwohnerservice und Bildung