Kanton Luzern – Vorsorgeplanung Erdbeben – Zentralschweiz; Bund leistet subsidiäre Unterstützung bei Magnitude-6-Großbeben.

0 Vorsorgeplanung Erdbeben Kanton Luzern Akteure, Aufgaben, Defizite und Massnahmen 10.12.2024

Justiz- und Sicherheitsdepartement Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug Kantonaler Führungsstab Luzern (KFS)

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Projektteam

Selina Derksen Franziska Lindström

EBP Schweiz AG Mühlebachstrasse 11 8032 Zürich Schweiz Telefon +41 44 395 16 16 info@ebp.ch www.ebp.ch

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Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 5 1.1 Ausgangslage und Auftrag 5 1.1.1 Bund 5 1.1.2 Kanton Luzern 5 1.2 Ziele und Inhalt der Vorsorgeplanung Erdbeben Luzern 6 1.3 Vorgehen und Methodik 6 2. Referenzszenario 7 2.1 Grundlage 7 2.2 Definition und Hintergrund 7 2.3 Szenario: Erdbeben der Magnitude 6 in der Zentralschweiz 7 2.4 Risikoabschätzung 8 3. Charakteristik und Zielzustand der vier Phasen der Ereignisbewältigung und Regeneration 10 4. Akteure und Aufgaben in der Bewältigung und Regeneration 12 4.1 Führung 12 4.2 Information und Kommunikation 14 4.3 Ordnung und Sicherheit 16 4.4 Ortung und Rettung 18 4.5 Versorgung 20 4.6 Räumung und Entsorgung 22 4.7 Gebäude und Infrastrukturen 24 5. Defizite und Massnahmen 27 5.1 Priorisierte Defizite und Massnahmen 28 5.2 Liste der weiteren Defizite 34 6. Umsetzung 35

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Anhang A1 Projektorganisation 36 A2 Anhang Übersicht Akteure und deren Aufgaben 38 A3 Defizite und Massnahmen KATAPLAN 2019 39

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Einleitung 1.1 Ausgangslage und Auftrag Ein schwerwiegendes Erdbeben gehört gemäss der nationalen Gefähr- dungs- und Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» (KNS)1 zu den risikoreichsten Gefährdungen, denen sich die Schweiz stellen muss. Die Bewältigung eines Erdbebenereignisses ist primär Aufgabe der Kantone, der Gemeinden und der Betreibenden von (kritischen) Infrastrukturen. Bei einem grossen Erdbeben werden die Bewältigungskapazitäten der betroffe- nen Kantone, Gemeinden und Infrastrukturbetreibenden jedoch kaum aus- reichen und der Bund wird subsidiär Unterstützung leisten müssen. Bei der Erstellung und Abstimmung von Vorsorgeplanungen auf allen Ebenen be- steht für einen solchen Fall in der Schweiz Handlungsbedarf. 1.1.1 Bund Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) als Koordinationsstelle für die Erdbe- benvorsorge des Bundes wurde durch den Bundesrat 2020 beauftragt, zu- sammen mit den relevanten Partnern von Bund, Kantonen, Betreibenden na- tionaler kritischer Infrastrukturen sowie Einsatzorganisationen eine nationale Vorsorgeplanung Erdbeben (NVP Erdbeben) zu erarbeiten. Von 2021 bis 2024 hat das BAFU die NVP Erdbeben unter Einbezug zahl- reicher Akteure erarbeitet. Die NVP Erdbeben beinhaltet die Aufgaben der verschiedenen Akteure sowie eine Defizitanalyse, Massnahmen zur Verbes- serung und einen Umsetzungsplan. Unter anderem wurde die Erarbeitung von kantonalen Vorsorgeplanungen Erdbeben als wichtige Massnahme identifiziert. Um die Kantone bei der Erarbeitung der kantonalen Vorsorge- planung zu unterstützen, wurde ebenfalls im Rahmen der NVP ein Leitfaden für die Kantone erstellt. 1.1.2 Kanton Luzern Für den Kanton Luzern stellt die Gefährdung Erdbeben gemäss kantonaler Gefährdungsanalyse 2019 (KATAPLAN)2 nach der Pandemie das zweit- grösste Risiko für die Bevölkerung im Kanton Luzern dar. Das in der kanto- nalen Gefährdungsanalyse beschriebene Szenario, würde immense Schä- den verursachen und die betroffenen Gemeinden und den Kanton Luzern vor grosse Herausforderungen stellen. Basierend der auf kantonalen Ge- fährdungsanalyse wurden 13 Massnahmen formuliert, um besser auf ein all- fälliges Beben vorbereitet zu sein. Parallel zur Erarbeitung der Vorsorgeplanung Erdbeben wurde die kantonale Gefährdungsanalyse 2024 aktualisiert. Die Vorsorgeplanung Erdbeben und

1 https://www.babs.admin.ch/de/aufgabenbabs/gefaehrdrisiken/natgefaehrdanalyse/gefaehrd- dossier.html 2 https://fuehrungsstab.lu.ch/-/media/Fuehrungsstab/Dokumente/Unterlagen/Kataplan/Schluss- bericht_Gefaehrdungsanalyse_KATAPLAN_Kt_Luzern.pdf

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das dabei verwendete Referenzszenario wurde in die Gefährdungsanalyse integriert. 1.2 Ziele und Inhalt der Vorsorgeplanung Erdbeben Luzern Die Vorsorgeplanung Erdbeben Kanton Luzern schafft ein gemeinsames Verständnis, wie die verschiedenen Akteure im Kanton Luzern in Zusam- menarbeit mit den Betreibenden von kritischen Infrastrukturen (KI) und dem Bund die Auswirkungen eines Erdbebens der Magnitude 6 in der Zentral- schweiz bewältigen und die zerstörten oder beschädigten Lebensgrundlagen rasch und nachhaltig wieder instand stellen können. Dazu wurden die Aufgaben der verschiedenen Akteure bei der Bewältigung und Regeneration geklärt und in einer Akteur-Aufgaben-Matrix festgehalten (Kapitel 4). Die Vorsorgeplanung Erdbeben umfasst weiter eine Defizitanalyse, die be- stehende Lücken in der Vorsorge (Planungen und Vorbereitungsmassnah- men) für die Bewältigung und die Regeneration identifiziert. Basierend auf der Defizitanalyse wurden Massnahmen abgeleitet (Kapitel 5). Die Erstellung von Gefahren- und Risikogrundlagen sowie die bauliche Prä- vention (erdbebengerechtes Bauen) sind nicht Teil der Vorsorgeplanung Erdbeben. 1.3 Vorgehen und Methodik Die Vorsorgeplanung Erdbeben für den Kanton Luzern orientiert sich stark an der NVP Erdbeben. Das Vorgehen gliederte sich in vier Phasen (Abbil- dung 1).

Abbildung 1: Projektphasen In einem ersten Schritt wurden die Grundlagen aus der NVP Erdbeben ana- lysiert und das Referenzszenario definiert. Die Akteur-Aufgaben Matrix der NVP fokussiert auf die verschiedenen nationalen Akteure und beschreibt die Aufgaben auf Stufe Kanton und Gemeinde nur summarisch. Darauf basie- rend wurde ein Entwurf für die Verteilung der Aufgaben auf die kantonalen Akteure und die Gemeinden erstellt. Am 1. Workshop wurde zusammen mit Vertretern der verschiedenen kanto- nalen Akteure sowie von Vertretern der Gemeinden die Aufgaben diskutiert und angepasst (Liste der Teilnehmende siehe Anhang A1). Im Rahmen des 2. Workshops wurden die Defizite identifiziert und in zwei Prioritätsklassen eingeteilt. Für die wichtigsten Defizite wurden Massnah- men vorgeschlagen und im Nachgang zum 2. Workshop mit den betroffenen Fachstellen ausgearbeitet.

Grundlagen Akteur-Aufgaben-Matrix Defizitanalyse Dokumentation

  1. Workshop: 07.05.2024
  2. Workshop: 28.06.2024

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Referenzszenario 2.1 Grundlage Grundlage für die kantonale Vorsorgeplanung Erdbeben bildet das Refe- renzszenario des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) für den Kanton Luzern. Dieses Szenario wird ebenfalls in der Aktualisierung der kantonalen Gefährdungsanalyse 2024 verwendet. 2.2 Definition und Hintergrund Als Erdbeben gelten grossräumige Erschütterungen des Erdbodens, die sich von einem Ursprungsort im Erdinnern wellenartig über einen grossen Teil der Erdoberfläche und des Erdinnern ausbreiten. Sie werden durch zwei Grössen gemessen: Die Magnitude und die Intensität. Die Magnitude ist ein Mass für die freigesetzte Energie. Die Intensität ist ein Mass für die Auswir- kungen des Erdbebens auf Mensch, Natur und Gebäude. Die Erdbeben in der Schweiz stehen im Zusammenhang mit den grossräu- migen Bewegungen der afrikanischen und europäischen Kontinentalplatten. Diese Bewegungen bauen Spannungen in der Erdkruste auf, die sich in Form von Erdbeben entladen. Diese Erdbeben werden als tektonische Be- ben bezeichnet. Weitere für die Schweiz relevante Ursachen sind Einsturz- beben durch den Einsturz von Höhlen (meist in Karstgebieten) und durch den Menschen induzierte Beben infolge Sprengungen, Absenkungen in Bergbaugebieten, Tunnelbau oder Geothermie. Der Kanton Luzern befindet sich gemäss Norm SIA 261 in der Erdbebenzone Z1A und Z1B. In diesen Regionen sind über eine Zeitdauer von 50 Jahren Erschütterungen einer Intensität VII (Potential für mässige bis schwere Ge- bäudeschäden) auf festem Baugrund mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 10 % bis 20 % zu erwarten. Über die gleiche Zeitdauer sind Erschütterungen einer Intensität VIII (Potential für schwere Gebäudeschäden) mit einer Wahr- scheinlichkeit von einigen wenigen Prozenten zu erwarten. Auf weicherem Baugrund erhöhen sich diese Wahrscheinlichkeiten entsprechend. 2.3 Szenario: Erdbeben der Magnitude 6 in der Zentralschweiz Im Kanton Luzern ereignet sich an einem Vormittag im Frühsommer ein Erd- beben mit der Magnitude 6. Das Epizentrum liegt ca. 10 Kilometer nördlich der Stadt Luzern. In weiten Teilen der Schweiz ist das Beben zu spüren. Die Intensität nach Makroseismischer Skala3 erreicht in einem Umkreis von rund 25 km die Stufe VIII. Das heisst, viele Menschen verlieren das Gleichgewicht und an den meisten Gebäuden mit einfacher Bausubstanz treten schwere Schäden auf. Im weiteren Umkreis bis zu 60 km sind die Erschütterungen noch so stark, dass sich Möbel verschieben und an Häusern solider Bauart

3 Die Intensität beschreibt die Stärke der Erdbebenerschütterungen basierend auf dem Aus- mass der Zerstörung (Bauwerke, Landschaft) und der subjektiven Wahrnehmung des Be- obachters. Nach Erdbeben werden Karten der makroseismischen Intensitäten erstellt.

http://www.seismo.ethz.ch/de/knowledge/things-to-know/faq

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mässige Schäden auftreten (Intensität VII). Aufgrund der ungünstigen geo- logischen Verhältnisse in der Luzerner Neustadt sowie der Talebene Kriens- Horw kommt es dort zu Bodenverflüssigungen. Auch differenzielle Setzun- gen von Gebäuden treten auf. Durch das Erdbeben ausgelöste unterseei- sche Rutschungen in den Vierwaldstättersee verursachen meterhohe Flut- wellen, die auch die Stadt Luzern treffen.

Abbildung 2: Karte der makroseismischen Intensität und Schadenabschätzungen für das Sze- nario Magnitude 6.0 in der Zentralschweiz (Quelle: SED). Gebiet mit Intensität VIII rund 25 km Durchmesser, Intensität VII bis 60 km Durchmesser, Intensität VI bis 100 km Durchmesser. Unmittelbar nach dem Beben ist die Situation durch Chaos, fehlende Über- sicht und Selbstrettungen geprägt. Die Versorgungsinfrastruktur nimmt durch das Erdbeben selbst sowie durch Sekundärereignisse wie Hangrut- sche und Felsstürze vielerorts Schaden. Tunnel, Brücken und tausende Ge- bäude werden stark beschädigt oder stürzen ein. Verbindungswege wie Strassen und Eisenbahnlinien werden unterbrochen, das Telekommunikati- onsnetz fällt über eine längere Zeit weitgehend aus. Rettung und Bergung sind deutlich erschwert. Rund 150 Nachbeben erschüttern das betroffene Gebiet in den folgenden Tagen und Wochen. 2.4 Risikoabschätzung — Gebiet mit Intensität VIII rund 25 km Durchmesser, Intensität VII bis 60 km Durchmesser, Intensität VI bis 100 km Durchmesser. — Viele Personen werden unter herunterstürzenden Gebäudeteilen begra- ben. Es sind 300 – 600 Tote und 1'000 – 3'000 Schwerverletzte zu bekla- gen.

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— Das Beben dauert nur einige Sekunden. Erste Rettungsarbeiten dauern vier Tage. Die Auswirkungen sind über insgesamt ca. 10 Jahre festzustel- len. — Im Szenario des SED wird angegeben, wie hoch die zu erwartenden Ge- bäudeschäden sind (10 Mia. CHF). Für das Dossier wird angenommen, dass zusätzlich Schäden an Fahrhabe (Mobilien, ca.