Freistaat Sachsen, ZFM, bietet Landwirtschaftsflächen in Lampertswalde (Meißen) zur Pacht; Verlängerung um 5 Jahre erhöht Pacht um 15%
PDF Exposé für Landwirtschaftsflächen - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Los 3 - Gemarkung Mühlbach 01561 Lampertswalde Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), bietet nachfolgende Landwirtschaftsflächen zur Pacht an: Ausschreibung Pacht von Landwirtschaftsflächen Ansprechpartner Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen Königsbrücker Straße 80 01099 Dresden Telefon +49 351 8093-301 Telefax +49 351 45109-91300 Ansprechpartner: Werner Heyne Telefon +49 351 8093-331 E-Mail: Werner.Heyne@zfm.smf.s achsen.de www.immobilien.sachsen.de Landkreis: Meißen Gemeinde: Lampertswalde Gemarkung(en): Mühlbach Grundstücksgröße (in ha): 11,9345 Objektbeschreibung: Die nachfolgende Landwirtschaftsfläche wird für den genannten Zeitraum zur Pacht angeboten. Im Vertrag enthalten ist eine einmalige Verlängerung der Pachtlaufzeit um 5 Jahre. Das Verlängerungsgesuch des Pächters wird vom Verpächter nur aus wichtigem Grund oder, wenn staatliche Belange entgegenstehen, abgelehnt. Bei der Ausübung der Verlängerungsoption durch den Pächter erhöht sich der jährliche Pachtzins ab Beginn der Verlängerung um 15%. Weitere Hinweise: Für die Zuwegung zur angebotenen Landwirtschaftsfläche übernimmt der Freistaat Sachsen keine Gewähr. Ein Anspruch auf Flächentausch (Pflugtausch) besteht nicht. Die Übergabe der Pachtsache ist eigenständig mit dem bisherigen Pächter zu vereinbaren. Für die Abgabe des Angebotes ist zwingend das Formblatt “Pachtgebot landwirtschaftliche Flächen” zu verwenden (s. Information zur Gebotsabgabe). Besonderheiten: Das Flurstück befindet sich im LSG “Mittlere Röderaue und Kienheide”. Der Pächter ist verpflichtet sich über die Gebietsabgrenzung zu informieren und die Schutzgebietsverordnung einzuhalten. Verpachtungszeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2031 .
Luftbild Neben einem Formblatt für Ihr Pachtgebot finden Sie Informationen des ZFM zum Verfahren bei Verpachtung von Landwirtschaftsflächen unter www.immobilien.sachsen.de. Wir erwarten Ihr Angebot bis zum 08.07.2026 in einem verschlossenen Umschlag an: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen Außenstelle Dresden Königsbrücker Straße 80 01099 Dresden .
Informationen Verfahren bei Verpachtungen von landwirtschaftlichen Flächen Sämtliche Angaben in den Exposés und Katalogen des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) sind unverbindlich. Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem bei jeweiligem Redaktionsschluss vorliegendem Sachstand recherchiert. Alle Angaben unterliegen dem Vorbehalt der Überprüfung sowie nachträglichen Änderung. Eine Haftung des Freistaates Sachsen in Bezug auf die Angaben in Exposés und Katalogen ist ausgeschlossen. Sämtliche Angaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§ 434 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Sie dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Das ZFM fordert mit seinen Ausschreibungen die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und bedingungsfreien Pachtangebotes auf. Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Insofern behält sich das ZFM die Entscheidung vor: wann eine Fläche an welchen Bieter zu welchen Konditionen verpachtet wird, gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen, Nachgebotsrunden unter den Bietern zu führen und bis zum Abschluss des Pachtvertrages die Ausschreibung zurückzunehmen oder die Immobilie an einen anderen Bieter zu verpachten, Aus diesem Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden. Die Besichtigung der Flächen kann von öffentlichen Straßen oder Wegen erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein ungenehmigtes Betreten der Ausschreibungsobjekte nicht gestattet ist. Die Verpachtung der Flächen erfolgt provisionsfrei direkt vom Freistaat Sachsen, vertreten durch das ZFM. Für Verpachtungen, die aufgrund einer Eigeninitiative eines Maklers geschehen, besteht kein Provisionsanspruch gegenüber dem ZFM. Die Herausgabe und Versendung von Exposé und Katalogen stellt keinen Maklerauftrag dar. Alle mit der Angebotsabgabe und dem Vertragsabschluss verbundenen Kosten trägt – sofern nichts anderes im Pachtvertrag vereinbart wird – der Pächter. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet. Das ZFM wird über die Bieter sowie deren Gebote ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Mit der Abgabe eines Pachtpreisgebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen. .