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title: "Freistaat Sachsen, ZFM, bietet Landwirtschaftsflächen in Lampertswalde (Meißen) zur Pacht; Verlängerung um 5 Jahre erhöht Pacht um 15%"
sdDatePublished: "2026-05-15T14:14:00Z"
source: "https://immobilien.sachsen.de/pdf-expose-fuer-landwirtschaftsflaechen/pagetype/pdf/objekt/landwirtschaftsflaechen-zur-pacht-los-3-gemarkung-muehlbach-flurstueck-581-2027-2031.html?pdf=1\u0026jump=anzeigen\u0026select=%2Fstandorte-und-kontakte.html%236"
topics:
  - name: "agriculture"
    identifier: "medtop:20000210"
  - name: "real estate"
    identifier: "medtop:20000241"
locations:
  - "Lampertswalde"
  - "Germany"
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Freistaat Sachsen, ZFM, bietet Landwirtschaftsflächen in Lampertswalde (Meißen) zur Pacht; Verlängerung um 5 Jahre erhöht Pacht um 15%

PDF Exposé für Landwirtschaftsflächen - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

Los 3 - Gemarkung Mühlbach
01561 Lampertswalde
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und
Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), bietet
nachfolgende Landwirtschaftsflächen zur Pacht an:
Ausschreibung
Pacht von Landwirtschaftsflächen
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sächsisches
Immobilien- und
Baumanagement,
Geschäftsbereich Zentrales
Flächenmanagement Sachsen
Königsbrücker Straße 80
01099 Dresden
Telefon +49 351 8093-301
Telefax +49 351 45109-91300
Ansprechpartner:
Werner Heyne
Telefon +49 351 8093-331
E-Mail: Werner.Heyne@zfm.smf.s
achsen.de
www.immobilien.sachsen.de
Landkreis:
Meißen
Gemeinde:
Lampertswalde
Gemarkung(en):
Mühlbach
Grundstücksgröße
(in ha):
11,9345
Objektbeschreibung:
Die nachfolgende Landwirtschaftsfläche
wird für den genannten Zeitraum zur Pacht
angeboten. Im Vertrag enthalten ist eine
einmalige Verlängerung der Pachtlaufzeit
um 5 Jahre. Das Verlängerungsgesuch des
Pächters wird vom Verpächter nur aus
wichtigem Grund oder, wenn staatliche
Belange entgegenstehen, abgelehnt. Bei
der Ausübung der Verlängerungsoption
durch den Pächter erhöht sich der jährliche
Pachtzins ab Beginn der Verlängerung um
15%. Weitere Hinweise: Für die
Zuwegung zur angebotenen
Landwirtschaftsfläche übernimmt der
Freistaat Sachsen keine Gewähr. Ein
Anspruch auf Flächentausch (Pflugtausch)
besteht nicht. Die Übergabe der Pachtsache
ist eigenständig mit dem bisherigen Pächter
zu vereinbaren. Für die Abgabe des
Angebotes ist zwingend das Formblatt
"Pachtgebot landwirtschaftliche Flächen" zu
verwenden (s. Information zur
Gebotsabgabe). Besonderheiten: Das
Flurstück befindet sich im LSG "Mittlere
Röderaue und Kienheide". Der Pächter ist
verpflichtet sich über die
Gebietsabgrenzung zu informieren und die
Schutzgebietsverordnung einzuhalten.
Verpachtungszeitraum:
01.01.2027 - 31.12.2031
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Luftbild
Neben einem Formblatt für Ihr Pachtgebot finden Sie Informationen des ZFM zum Verfahren bei
Verpachtung von Landwirtschaftsflächen unter www.immobilien.sachsen.de.
Wir erwarten Ihr Angebot bis zum 08.07.2026 in einem verschlossenen Umschlag an:
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und
Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales
Flächenmanagement Sachsen
Außenstelle Dresden
Königsbrücker Straße 80
01099 Dresden
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Informationen Verfahren bei Verpachtungen von landwirtschaftlichen Flächen
Sämtliche Angaben in den Exposés und Katalogen des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich
Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) sind unverbindlich. Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem bei
jeweiligem Redaktionsschluss vorliegendem Sachstand recherchiert. Alle Angaben unterliegen dem Vorbehalt der Überprüfung sowie
nachträglichen Änderung. Eine Haftung des Freistaates Sachsen in Bezug auf die Angaben in Exposés und Katalogen ist
ausgeschlossen. Sämtliche Angaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§ 434 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Sie
dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.
Das ZFM fordert mit seinen Ausschreibungen die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und
bedingungsfreien Pachtangebotes auf.
Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Insofern behält sich das ZFM die Entscheidung vor:
wann eine Fläche an welchen Bieter zu welchen Konditionen verpachtet wird,
gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen
jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen,
Nachgebotsrunden unter den Bietern zu führen und
bis zum Abschluss des Pachtvertrages die Ausschreibung zurückzunehmen oder die Immobilie an einen anderen Bieter zu verpachten,
Aus diesem Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet
werden.
Die Besichtigung der Flächen kann von öffentlichen Straßen oder Wegen erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein ungenehmigtes
Betreten der Ausschreibungsobjekte nicht gestattet ist.
Die Verpachtung der Flächen erfolgt provisionsfrei direkt vom Freistaat Sachsen, vertreten durch das ZFM. Für Verpachtungen, die
aufgrund einer Eigeninitiative eines Maklers geschehen, besteht kein Provisionsanspruch gegenüber dem ZFM. Die Herausgabe und
Versendung von Exposé und Katalogen stellt keinen Maklerauftrag dar. Alle mit der Angebotsabgabe und dem Vertragsabschluss
verbundenen Kosten trägt – sofern nichts anderes im Pachtvertrag vereinbart wird – der Pächter.
Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.
Das ZFM wird über die Bieter sowie deren Gebote ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.
Mit der Abgabe eines Pachtpreisgebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.
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