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title: "Gemeinde Deggenhausertal vergibt Baugrundstücke für sozialen Wohnungsbau in Deggenhausertal an Bewerber mit örtlicher Bindung; Bevorzugung lokaler Bewerber durch Gemeindebindung."
sdDatePublished: "2026-05-18T14:51:00Z"
source: "https://www.deggenhausertal.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Bauen___Wohnen/Verfahren_und_Kriterien_fuer_die_Vergabe_von_Wohnbauplaetzen_190.pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
  - name: "cultural policy"
    identifier: "medtop:20001132"
  - name: "social services"
    identifier: "medtop:20000820"
locations:
  - "Deggenhausertal"
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Gemeinde Deggenhausertal vergibt Baugrundstücke für sozialen Wohnungsbau in Deggenhausertal an Bewerber mit örtlicher Bindung; Bevorzugung lokaler Bewerber durch Gemeindebindung.

Richtlinien für die Vergabe und den Verkauf von gemeindlichen
Wohnbaugrundstücken durch die Gemeinde Deggenhausertal
(Bauplatzvergaberichtlinien)

Hinweis: Die männliche Form wird zur textlichen Vereinfachung verwendet und
bezieht die weibliche Form mit ein.

I. Präambel
Die
Gemeinde
Deggenhausertal
verfolgt
mit
den
vorliegenden
Bauplatzvergabekriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bürger der
Gemeinde zu stärken und zu festigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die
Bauplatzvergabekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige
Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration
und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt (§ 1 Abs. 6
Nr. 2, 3 und 4 BauGB). Gerade junge Familien sind bei der Kinderbetreuung oft auf
die Unterstützung durch Eltern oder Großeltern, die ebenfalls in der Gemeinde
wohnen, angewiesen. Ebenso greifen Eltern und Großeltern gerne auf die
Unterstützung und Versorgung durch ihre Kinder und Enkel zurück, die in der
Gemeinde leben. Dadurch wird der Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft
maßgeblich gestärkt. Bewerber mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft
sind, in Konkurrenz zu auswärtigen Bewerbern, auf die Bauplatzvergabekriterien
angewiesen, um in der Gemeinde Deggenhausertal bleiben zu können und nicht zum
Wegzug gezwungen zu sein bzw. um in die Gemeinde zurückkommen zu können
(§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB).
Die örtliche Gemeinschaft in der Gemeinde Deggenhausertal wird geprägt von
Menschen, die sich in vielfältigen Aufgaben ehrenamtlich engagieren. Da dies bei
einheimischen Bewerbern oft seit der Jugend der Fall ist, und diese Personen nicht
gezwungen sein sollen, ihr Ehrenamt wegen Wegzugs aufzugeben, bzw. die
Gelegenheit bekommen sollen, ein inne gehabtes Ehrenamt wieder aufzunehmen,
soll diese Tatsache in den Bauplatzvergabekriterien ebenfalls positiv berücksichtigt
werden. Dabei sollen Personen, welche sich in einer herausragenden oder
arbeitsintensiven Funktion (Sonderaufgabe) in einem eingetragenen Verein, einer
sozial-karitativen oder kirchlichen Organisation, die in der Gemeinde ihren Sitz hat,
als Mitglied des Gemeinderats sowie insbesondere in der örtlichen freiwilligen
Feuerwehr verdient gemacht haben, besonders berücksichtigt werden. Als
ehrenamtliches Engagement im eingetragenen Verein werden dabei Tätigkeiten in
der Vorstandschaft, oder als Übungsleiter berücksichtigt. Mehrere Funktionen
innerhalb eines Vereins/einer Organisation können nicht berücksichtigt werden.
Mehrere Funktionen in verschiedenen Vereinen und Organisationen werden
hingegen addiert.
Der EU-Grundlagenvertrag von 2007 (Vertrag von Lissabon) hebt die Anerkennung
des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips,
die Stärkung der Regionen und die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge als
wichtige Bestandteile besonders hervor.
Die Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Deggenhausertal setzen die EU-
Richtlinien
um
und
werden
auch
künftig
auf
Basis der
(europäischen)
Rechtsentwicklung fortgeschrieben.
Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Gemeinde kann nicht abgeleitet
werden.

II. Vergabeverfahren
1. Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats werden
die Bauplatzvergabekriterien auf der Homepage und im Amtsblatt der Gemeinde
Deggenhausertal öffentlich bekanntgemacht.
2. Sind Wohnbaugrundstücke zu vergeben, werden Bewerbungsbeginn und
Bewerbungsfrist im Zuge des jeweiligen Vergabeverfahrens, entsprechend des
Beschlusses des Gemeinderats, ebenfalls auf der Homepage und im Amtsblatt der
Gemeinde Deggenhausertal öffentlich bekanntgemacht.
3. Alle Bewerber können sich schriftlich oder in Textform (Brief oder E-Mail) bis zum
Ende der veröffentlichten Bewerbungsfrist bewerben. Es ist dabei möglich, neben
dem Wunschbauplatz weitere bzw. alle ausgeschriebenen Bauplätze in absteigender
Priorisierung
anzugeben.
Der
Eingang
der
Bewerbung
wird
von
der
Gemeindeverwaltung in Textform bestätigt. Unvollständige Bewerbungsunterlagen
oder falsche Angaben führen zum Verfahrensausschluss. Die Bewerber versichern
mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und
Unterlagen.
4. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wertet die Gemeindeverwaltung die fristgerecht
eingegangenen und vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen
Bauplatzvergabekriterien aus. Die zugelassenen Bewerber werden anhand der
erreichten Punktzahl in einer Rangfolge geordnet.
5. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält den von ihm am höchsten
priorisierten Bauplatz (Wunschbauplatz). Der Bewerber mit der zweithöchsten
Punktzahl erhält, sofern noch frei, ebenfalls seinen Wunschbauplatz. Sollte dieser
bereits vergeben sein, erhält er den nächsten von ihm in der Wunschliste priorisierten
Bauplatz. In gleicher Weise wird absteigend mit den restlichen Bewerbern und
Bauplätzen verfahren, bis kein Bauplatz mehr übrig ist. Die Bewerber müssen sich
innerhalb einer bekanntgegebenen Frist von 2 Wochen erklären, ob das zugeteilte
Baugrundstück erworben wird. Sofern ein Bewerber seine Zusage nicht innerhalb der
Frist mitteilt, geht die Gemeinde davon aus, dass kein Kaufinteresse mehr besteht.
6. Nach Zuteilung aller oder eines Teils der ausgeschriebenen Bauplätze berät und
beschließt der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung über deren Verkauf.
Anschließend vereinbart die Gemeinde mit den Bewerbern, denen ein Bauplatz
zugewiesen wurde, Notartermine zum Abschluss der Grundstückkaufverträge.
7. Tritt ein Bewerber zwischen Zuteilung eines Bauplatzes und Notartermin von
seiner Bewerbung zurück, so fällt das betroffene Grundstück in einen Pool von
Grundstücken zurück, die anschließend in einem separaten Vergabeverfahren
vergeben werden.

III. Vergabevoraussetzungen
 
 Bewerber können Einzelpersonen oder auch Paare, d. h. zwei Personen, sein.
 
 Bewerber müssen sich verpflichten, das geplante Wohngebäude selbst mit
Erstwohnsitz zu bewohnen (Eigennutzung). Soll ein Gebäude aus mehreren
Wohneinheiten bestehen, beispielsweise ein Wohngebäude mit Einliegerwohnung,
muss mindestens die Hauptwohnung mit Erstwohnsitz vom Bewerber bewohnt
werden.
 
 Erwerber des zugeteilten Grundstücks ist der Bewerber.

 
 Vor dem notariellen Kaufvertragstermin muss die Finanzierungsbestätigung eines
Kreditinstituts (über die Finanzierung des Bauplatzes und eines durchschnittlich
großen Wohngebäudes) vorgelegt werden.
 
 Der/die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig und
geschäftsfähig sein.
 
 Eine Person darf max. einen Antrag stellen. Anträge von Personen aus dem
gleichen Haushalt werden als ein gemeinsamer Antrag gewertet.

IV. Auswahlkriterien und ihre punktebasierte Gewichtung
Die Reihenfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bauplätze erfolgt gemäß der
nachstehenden Auswahlmatrix und deren System zur Verteilung von Punkten

1.
Wohndauer des Bewerbers bzw. des Lebensgefährten (mit Hauptwohnsitz) in
Deggenhausertal (auch in der Vergangenheit)

Punkte
1.1 3 Monate bis unter 1 Jahr

2
1.2 1 Jahr bis unter 2 Jahre

4
1.3 2 Jahre bis unter 3 Jahre

6
1.4 3 Jahre bis unter 4 Jahre

8
1.5 4 Jahre und mehr

10
(Maximal zu vergeben

20)

2.
Aktuelle Berufstätigkeit (Hauptberuf) des Bewerbers bzw. des Lebens-
gefährten in Deggenhausertal

Punkte
2.1 3 Monate bis unter 1 Jahr

1
2.2 1 Jahr bis unter 2 Jahre

2
2.3 2 Jahre bis unter 3 Jahre

3
2.4 3 Jahre bis unter 4 Jahre

4
2.5 4 Jahre und mehr

5
(Maximal zu vergeben

10)

3.
Familienverhältnisse (max. 3 Kinder werden angerechnet)

Punkte
3.1 Mit einem minderjährigen Kind im Haushalt

3
3.2 Mit zwei minderjährigen Kindern im Haushalt

7
3.3 Mit drei minderjährigen Kindern im Haushalt

12
3.4 In Erwartung eines Kindes erfolgt die Bewertung
      wie bei einem bereits geborenen Kind
(Maximal zu vergeben

12)

4.
Behinderung oder Pflegegrad eines Bewerbers oder eines im Haushalt des
Bewerbers lebenden Angehörigen (max. 2 Personen werden angerechnet)

Punkte
4. 1 Grad der Behinderung 50 bis 70 oder Pflegegrad 1, 2 oder 3
3
4. 2 Grad der Behinderung ab 80 oder Pflegegrad 4 oder 5

7
(Maximal zu vergeben

14)

5.
Ehrenamtliches Engagement

Für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Deggenhausertal (auch in der
Vergangenheit) als
•
Mitglied des Gemeinderats
•
Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr
•
Träger einer Sonderaufgabe in einem im Vereinsregister eigetragenen Verein
•
Träger einer Sonderaufgabe in einer sozialen oder kirchlichen Einrichtung
erhält der Bewerber bzw. der Lebensgefährte
Punkte:
5.1 3 Monate bis unter 1 Jahr

2
5.2 1 Jahr bis unter 2 Jahre

4
5.3 2 Jahre bis unter 3 Jahre

6
5.4 3 Jahre bis unter 4 Jahre

8
5.5 4 Jahre und mehr

10
(Maximal zu vergeben

20)

6.
Immobilieneigentum

Punkte
Der Bewerber und/oder Lebensgefährte ist weder
Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks
noch von bestehendem Wohneigentum (Wohnung
und Haus) bzw. verkauft dieses zur Finanzierung

12
(Maximal zu vergeben

24)

V. Punktegleichheit

Bei Punktegleichheit entscheidet die erreichte Punktezahl bei der Wohndauer in der
Gemeinde (Nr. 1). Sollte diese gleich sein, entscheidet die erreichte Punktezahl bei
den Familienverhältnissen (Nr. 3). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet die
erreichte Punktezahl für das ehrenamtliche Engagement in der Gemeinde (Nr. 5).
Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.