Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt genehmigte Neubau eines Verbrauchermarktes zur Nahversorgung in Steinigtwolmsdorf, Zittauer Straße 6; Landschaftsschutzgebiet-Befreiung erteilt.
Neubau eines Verbrauchermarktes zur Nahversorgung in Steinigtwolmsdorf genehmigt
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Öffentliche Bekanntmachung eine Baugenehmigung nach § 70 Absatz 3 Satz 3 Sächsische Bauordnung
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 05.05.2026 die Genehmigung zum Neubau eines Verbrauchermarktes zur Nahversorgung mit Stellplatzanlage sowie integriertem Verkaufsraum für Bäcker und Fleischer (Verkaufsfläche 869 m²) in 01904 Steinigtwolmsdorf, Zittauer Straße 6, Gemarkung Steinigtwolmsdorf, Flurstücke 1861
Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt.
Für das Vorhaben wird die Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes „Oberlausitzer Bergland“ unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen erteilt
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E08 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung “Bauordnungsrechtliche Verfahren”:
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 19
2026 vom 13.05.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
2026pdf | 0,28 MBbarrierearmes Dokument
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen:
§ 64 Sächsische Bauordnung (Baugenehmigungsverfahren)
§ 70 Sächsische Bauordnung (Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit)
§ 72 Sächsische Bauordnung (Baugenehmigung)