Gemeinde Wülknitz Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für Ortsteil Peritz, Sachsen; Umweltprüfung entfällt
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Peritz | Raumordnungs- und Bauleitplanung Sachsen
Status Aktiv Zeitraum 19.05.2026 bis 24.06.2026
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Peritz
„Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Peritz“
Veröffentlichung und Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Wülknitz beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 11.08.2025 die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den gesamten Ortsteil Peritz.
Der Bedarf zur Aufstellung einer solchen städtebaulichen Satzung wurde durch das Kreisbauamt Meißen aufgezeigt. Hintergrund war die Errichtung von nicht genehmigten Nebenanlagen in hinteren Grundstücksbereichen und versagte Baugenehmigungen, welche aufgrund fehlender Klarstellung der Grenze des Innen- und Außenbereiches amtsseitig dem Außenbereich zugeordnet und somit nach § 35 BauGB beurteilt wurden. Mit der „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Peritz“ beabsichtigt die Gemeinde Wülknitz deklaratorische Klarstellung hinsichtlich der Zuordnung von Grundstücken bzw. Grundstücksteilen zum Innen- oder Außenbereich zu schaffen. Zudem will die Gemeinde Wülknitz mit der Planung einige Grundstücke im Nordwesten der Ortslage Peritz in den im Zusammenhang bebauten Ort einbeziehen. Der geplante Umgriff der Satzung ist der beigefügten Abbildung zu entnehmen.
Das Aufstellungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren in Verbindung mit § 13 BauGB durchgeführt. Daher wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen.
Durch den Gemeinderat der Gemeinde Wülknitz wurde in der Sitzung am 13.04.2026 der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Entwurf der „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Peritz“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 13.04.2026, wird in der Zeit
vom 19. Mai 2026 bis einschließlich 24. Juni 2026
auf der Homepage der Gemeinde Wülknitz unterwww.gemeinde-wuelknitz.desowie auf den Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unterhttps:
buergerbeteiligung.sachsen.degemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bürgerbüro der Gemeinde Wülknitz, Bahnhofstraße 21, 01609 Wülknitz sowie in der Gemeindeverwaltung Röderaue, Radener Straße 2, 01609 Röderaue zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Peritz“ unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Dritte ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Sachbearbeiter Bauamt der erfüllenden Gemeinde Röderaue