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title: "Europäische Reiseversicherung AG – Schiller und Studenten-Gruppen-Schutz – Ministrantenfahrt Prag; Kostenersatz bei Nichtantritt/Abbruch bis Reisepreis"
sdDatePublished: "2026-05-20T11:27:00Z"
source: "https://www.bistum-passau.de/files/downloads/PV-Standard/2026-09-Ministrantenfahrt-nach-Prag-Reiseversicherung.pdf"
topics:
  - name: "travel and tourism"
    identifier: "medtop:20000563"
  - name: "insurance"
    identifier: "medtop:20000279"
  - name: "students"
    identifier: "medtop:20000415"
locations:
  - "Czech Republic"
  - "Trieste"
  - "Vienna"
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Europäische Reiseversicherung AG – Schiller und Studenten-Gruppen-Schutz – Ministrantenfahrt Prag; Kostenersatz bei Nichtantritt/Abbruch bis Reisepreis

2026-09-Ministrantenfahrt nach Prag

Reiseversicherung und Reisestornoversicherung fur eine Reise

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Europaische Reiseversicherung AG, Wien

Produkt: Schiller und Studenten-Gruppen-Schutz

ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollstandigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie in der Versicherungspolizze, in der Leistungsbeschreibung und in den Europaischen
Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2024 fiir den Schiiler und Studenten-Gruppen-Schutz.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Europai

Creer)

Beim Schiiler und Studenten-Gruppen-Schutz handelt es sich um eine Reiseversicherung und Reisestomoversicherung fiir eine Reise
fuir Schiiler, Jugendliche und Studenten bis zum vollendeten 28. Lebensjahr.

PEAS
J

Was ist versichert?

Reisestorno- und Reiseabbruch-Versicherung

Y¥ Versichert ist der Nichtantritt oder der Abbruch der
Reise.

Versicherte Griinde sind unter anderem:

¥ unerwartete Erkrankung auch bei Pandemien und
Epidemi

Y unfallbedingte Kérperverletzung

Y Tod

¥ Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen

¥ bedeutender Sachschaden an einem Ihrer Wohnsitze
infolge Elementarereignis, Feuer, Wasserrohrbruch
oder Straftat

Y Nichtbestehen der Reifepriifung oder einer gleichar-
tigen Abschlusspriifung einer mindestens 3-jahrigen
Schul i

Y Nichtaufsteigen eines Schiilers in die nachste Schul-
stufe bei Klassenreisen

¥ Bei Nichtantritt ersetzen wir die aus dem Reise-
vertrag geschuldeten Stomokosten bis zum versi-
cherten Reisepreis.

¥ Bei Reiseabbruch ersetzen wir die nicht genutzten
Reiseleistungen bis zum versicherten Reisepreis
und die zusatzlichen Riickreisekosten.

Reisegepack-Versicherung

Y Versichert ist die Beschadigung oder das Abhan-
denkommen des Reisegepacks.

¥ Wir ersetzen den Neuwert bis € 2.000,-.

Y Bei verspateter Gepacksausfolgung am Reiseziel
ersetzen wir die Ausgaben fiir dringend notwendige
Ersatzkaufe bis € 200,-.

Suche und Bergung

Y Bei Unfall, Berg- oder Seenot ersetzen wir die
Such- und Bergungskosten bis € 10.000,-.

Reisekranken-Versicherung

Y Versichert sind unerwartet akute Erkrankungen
auch bei Pandemien und Epidemien oder Unfall
wahrend der Reise im Ausland.

¥ Wir ersetzen die Kosten fiir ambulante Behandlung
und fiir stationare Behandlung bis € 500.000,- im
Ausland.

¥ Wir organisieren bei medizinischer Notwendigkeit
den Heimtransport und Ubernehmen die anfall-
enden Kosten.

Reiseprivathaftpflicht-Versicherung

Y Versichert sind die Erfillung berechtigter oder die
Abwehr unberechtigter Schadenersatzanspriche
wegen eines als Privatperson verursachten Sach-
und Personenschadens pauschal bis € 500.000,-.

Stand 12/2024 IPID Schiller und Studenten-Gruppen-Schutz

A

Was ist nicht versichert?

Allgemein

X vorsatzliche oder grob fahriassige Handlungen der
versicherten Person

X Krieg, Biirgerkrieg, kriegsahnliche Zustande oder
innere Unruhen

X Reisen, die trotz Reisewamung untemommen
werden

X erhebliche Beeintrachtigung durch Alkohol, Sucht-
gifte oder Medikamente

Reisestorno- und Reiseabbruch-Versicherung

X wenn der Reisestomogrund bei Versicherungs-

Reisegepack-Versicherung

X selbstverschuldete Ereignisse

X Beschadigung bei Benutzung

X Gegenstande, die der Berufsausiibung dienen

Reisekranken-Versicherung

X Ausiibung einer beruflichen manuellen Tatigkeit

X Reisen in unerschlossene oder unerforschte
Gebiete, Berufssport, Motorsport sowie nationale
und intemationale Sportwettbewerbe

Gibt es Deckungsbeschrankungen?
Reisestorno- und Reiseabbruch-Versicherung
! Der Eintritt der Schwangerschaft ist nur versichert,
wenn die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach
Reisebuchung abgeschlossen wurde.
Reisegepack-Versicherung
! fiir Schmuck, Uhren, Pelze, technische Gerdite
! bei Verwahrung in oder auf unbeaufsichtigten
shee
! beim Zelten oder Campieren
! fiir Gegenstande, deren Kauf mehr als 2 Jahre
zunickliegt, Zeitwertersatz
Reisekranken-Versicherung
! sofern eine Sozialversicherung besteht und die
Anspriiche nicht geltend gemacht werden:
20% Selbstbehalt bei Behandlungskosten sowie
bei Krankenhaus- und Verlegungstransport
Maximalleistung bei unerwartetem Akutwerden einer
bestehenden Erkrankung gesamt bis € 50.000,-
Tauchen nur mit gultiger Berechtigung und bis
40 m Tiefe, Bergsteigen bis max. 5.000 m Seehohe
Beniitzung von Luftfahrzeugen nur als Passagier
eines Motorluftfahrzeugs mit Passagiertransportbe-

=

Reiseprivathaftpflicht-Versicherung
! Mietsachschaden an gemieteten Raumen
(inkl. Inventar) bis € 25.000,-

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Reiseversicherung und Reisestornoversicherung fiir eine Reise

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Europ FIG

Sows eet sche &

Unternehmen: Europaische Reiseversicherung AG, Wien
Produkt: Schiller und Studenten-Gruppen-Schutz

Wo bin ich versichert?
Sie sind gemaB dem von Ihnen gewahiten Tarif “weltweit” oder “Europa” versichert.
¥ Der Tarif “Europa” umfasst Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira,
Azoren und die Kanarischen Insein, mit Ausnahme von Belarus, Russland, Syrien, der Krim und den Regionen Donezk,
Saporischschja, Cherson und Luhansk.

v Der Tarif “weltweit” gilt weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim und den Regionen
Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk.

Medizinische Leistungen sind nur im Ausland versichert.

Das Land, in dem die versicherte Person ihren Hauptwohnsitz hat, gilt als Inland.

Welche Verpflichtungen habe ich?
a) * Sie haben den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, ehestmdglich dem Versicherer

anzuzeigen und ihn umfassend Uber Schadenereignis und SchadenausmaB zu informieren.

* Bei Eintritt eines versicherten Reisestornmogrundes haben Sie ehestmdglich die Reise zu stornieren, um die Stornokosten
méglichst niedrig zu halten.

* Nach Moglichkeit haben Sie zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen, dem Versicherer jede erforderliche Auskunft
wahrheitsgemaB zu erteilen und jede zumutbare Untersuchung Uber Ursache und Hohe der Leistungspflicht zu gestatten.

* Sollten stationare, tagesklinische oder wiederholt ambulante Behandlung, Heimtransport, Uberfiihrung Verstorbener oder
Bestattungen am Ereignisort notwendig werden, ist ehestmdglich mit der 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers Kontakt
aufzunehmen, um allfallige Weisungen des Versicherers einzuholen.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Die Versicherung gilt fiir eine Reise mit einer Reisedauer bis maximal 31 Tage.

Voraussetzung fur den Versicherungsschutz ist die erfolgte Pramienzahlung.
Reisestorno-Versicherung: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Versicherungsabschluss.

Bei Versicherungsabschluss spater als 3 Tage nach Reisebuchung besteht Reisestomoversicherungsschutz nur flr Ereignisse,
die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).

Fir alle weiteren Versicherungsleistungen beginnt der Versicherungsschutz mit Reiseantritt.

Wann und wie zahle ich?
a) Die Pramie ist einmalig und sofort nach Versicherungsabschluss gemaB der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen.

Wie kann ich den Vertrag ktindigen?
Der Vertrag endet automatisch mit Reiseende oder vorherigem Erreichen der maximal versicherten Reisedauer (31 Tage).

Dieses Informationsblatt basiert auf der Durchfuhrungsverordnung (EU) 2017/1469 der Kommission vom 11. August 2017 zur Richtlinie (EU)
2016/97 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 Uber Versicherungsvertrieb.

Europaische Reiseversicherung AG, Sitz in Wien, KratochwjlestraBe 4, A-1220 Wien.

Tel.: +43 1 317 25 00, E-Mail: info@europaeische.at, europaeische.at

Firmenbuch HG Wien FN 55418y

Aufsichtsbehdrde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien.

Die Europaische Reiseversicherung AG gehdért zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im
Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.

Stand 12/2024 IPID Schiiler und Studenten-Gruppen-Schutz Seite 2 von 2