Die Einzelrichterin des Kreisgerichts Rorschach entscheidet im Verfahren J.D.N. gegen Paolo Di Nita über Prozesskostenvorschuss; Gesuch abgewiesen, sofort vollstreckbar.

Urteilsveröffentlichung Im Verfahren J.D.N. gegen Paolo Di Nita, letzte bekannte Adresse Vorarlbergerstrasse 77, 9486 Schaanwald, derzeit unbekannten Aufenthalts, betreffend Prozesskostenvorschuss (SZ.2025.69-RO3ZE-NIC) hat die Einzelrichterin am 19. Mai 2026 entschieden: - Das Gesuch um Zusprechung eines Prozesskostenvorschusses wird abgewiesen. - Die Entscheidgebühr von Fr. 300.00 sowie die Parteikosten bleiben bei der Hauptsache. Hinweis Eine schriftliche Begründung dieses Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Zustellung des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Unabhängig davon ist der Entscheid sofort vollstreckbar. Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Kreisgericht Rorschach Die Einzelrichterin Rorschach, 20.Mai 2026 Die Kreisgerichtskanzlei