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title: "Gemeinde Osterhorn genehmigt nachträgliche überplanmäßige Ausgabe zur Versetzung eines Hydranten Bornkamp/Kloster, Osterhorn; Gewerbesteuereinnahmen verwendet"
sdDatePublished: "2026-05-22T14:00:00Z"
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  - "Pinneberg"
  - "Osterhorn"
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Gemeinde Osterhorn genehmigt nachträgliche überplanmäßige Ausgabe zur Versetzung eines Hydranten Bornkamp/Kloster, Osterhorn; Gewerbesteuereinnahmen verwendet

VO/2026/156 Vorlage

Amt Hörnerkirchen
Der Amtsvorsteher

Vorlage VO/2026/156
Gemeinde Osterhorn
1/2

Vorlage

Federführend:
FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung,
Bürgerbüro
Vorlage-Nr.:
Status:
Verfasser:
VO/2026/156
öffentlich
Jan Fröhlich
Nachträgliche Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Beratungsfolge:

Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.06.2026
Gemeindevertretung Osterhorn
Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn stimmt der überplanmäßigen Ausgabe für
das Versetzen eines Hydranten im Bornkamp/Kloster nachträglich zu.

Sachverhalt:

Der Unterflurhydrant im Bornkamp/Kloster in Osterhorn ist so gebaut gewesen, dass dieser
sich auf der Fahrbahn der Straße befunden hat. Der Fahrzeugverkehr ist immer über den
Deckel gefahren und dieser war so kaputtgefahren, dass er sich nicht mehr öffnen ließ.
Damit die Löschwasserversorgung dort weiter gesichert ist, musste der Hydrant möglichst
schnell versetzt werden. Aus diesem Grund hat der Bürgermeister, nach Rücksprache mit
den Gemeindevertretern, den Auftrag zur Versetzung an den Wasserverband
Kempermarsch vergeben. Die Versetzung hat 10.298,88 Euro gekostet, die Rechnung ist als
Anlage beigefügt.

Begründung des Beschlussvorschlages:

Die Gemeinde Osterhorn hat gemäß § 2 Absatz 1 Brandschutzgesetz für eine ausreichende
Löschwasserversorgung zu sorgen, somit musste der defekte Hydrant versetzt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Da für eine derartige Baumaßnahme kein Geld im Haushalt eingeplant gewesen ist, müssen
die Gesamtkosten durch eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.298,88 Euro
ausgeglichen werden.

Die Kosten der Versetzung sind im Haushalt vom Produktkonto 126010.522100 zu bezahlen,
da auf diesem Konto kein Geld geplant wurde, wird hierfür Geld von den
Gewerbesteuereinnahmen zum Ausgleich genommen.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

Zuständigkeiten:

Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

Nach § 2 der Hauptsatzung darf der Bürgermeister nur Aufträge bis 5.000 Euro erteilen,

Vorlage VO/2026/156
Gemeinde Osterhorn
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somit Bedarf dieser Auftrag des Beschlusses der Gemeindevertretung.

Anlage/n:
1 - Rechnung Wasserverband