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title: "UNO-Sanktionskomitee ändert die Liste sanktionierter Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen in Bern; Schweiz übernimmt Änderungen unmittelbar rechtsgültig"
sdDatePublished: "2026-05-23T13:27:00Z"
source: "https://www.bundesreisezentrale.admin.ch/de/newnsb/IKKbDyG_3hZUdrxPUmVCN"
topics:
  - name: "crime, law and justice"
    identifier: "medtop:02000000"
  - name: "politics and government"
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locations:
  - "Switzerland"
  - "Bern-Mittelland"
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UNO-Sanktionskomitee ändert die Liste sanktionierter Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen in Bern; Schweiz übernimmt Änderungen unmittelbar rechtsgültig

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da'esh) und Al-Kaida in Verbindung stehen

FremdmitteilungVeröffentlicht am 22. Mai 2026

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da'esh) und Al-Kaida in Verbindung stehen

Bern, 22.05.2026 — Das UNO-Sanktionskomitee hat die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Datenbank SESAM wurde entsprechend angepasst. Der Bundesrat hat am 4. März 2016 die Verordnung zur automatischen Übernahme von Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verabschiedet. Damit sind Änderungen der Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in der Schweiz unmittelbar rechtsgültig.

Massnahmen gegenüber bestimmten Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da'esh) und Al-Kaida in Verbindung stehen