---
title: "Schweizer Armee informiert über nicht zugelassene Ersatzläufe für das Stgw 90 in der Schweiz; systemrelevante Bauteile von Drittanbietern ausgeschlossen"
sdDatePublished: "2026-05-23T08:10:00Z"
source: "https://www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2026/mai/ersatzlaeufe/"
topics:
  - name: "sport shooting"
    identifier: "medtop:20001049"
  - name: "sport organisation"
    identifier: "medtop:20001125"
  - name: "law enforcement"
    identifier: "medtop:20000129"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "defence equipment"
    identifier: "medtop:20000297"
locations:
  - "Aarau"
  - "Plessur"
  - "Croatia"
  - "Sense"
  - "Switzerland"
---


Schweizer Armee informiert über nicht zugelassene Ersatzläufe für das Stgw 90 in der Schweiz; systemrelevante Bauteile von Drittanbietern ausgeschlossen

Ersatzläufe von Drittherstellern für das Stgw 90 nicht zugelassen | Schweizer Schiesssport Verband

Ersatzläufe von Drittherstellern für das Stgw 90 nicht zugelassen

In der Schweiz werden mutmasslich Ersatzläufe für das Sturmgewehr 90 von Drittherstellern angeboten. Diese sind für Schiessübungen und Wettkämpfe nicht zugelassen, wie die Schweizer Armee, die USS Versicherungen und der SSV in einem gemeinsamen Schreiben festhalten.

In der Schweiz werden derzeit offenbar Ersatzläufe von Drittherstellern für das Sturmgewehr 90 (Stgw 90) angeboten. Aufgrund verschiedener Meldungen informierte der Bereich Schiesswesen und Ausserdienstliche Tätigkeiten (SAT) der Schweizer Armee, armasuisse. die USS Versicherungen und der Schweizer Schiesssportverband die Schützenvereine über die geltenden Bestimmungen.

Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, ist das Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen, das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis 27.132dfi massgebend. Dieses unterscheidet beim Stgw 90 nicht zwischen der Ordonnanzversion der Angehörigen der Armee, der zivilen Version (PE-Waffen) oder den auf Halbautomat zurückgebauten Ordonnanzwaffen, die von ehemaligen Armeeangehörigen ins Privateigentum übernommen wurden (P-Waffen).

Da das Stgw 90 weiterhin die persönliche Waffe der Angehörigen der Armee ist, werden im Hilfsmittelverzeichnis ausschliesslich Hilfsmittel, Vorrichtungen und Anbauteile zugelassen, die ohne Beizug eines Büchsenmachers oder Waffenmechanikers montiert beziehungsweise demontiert werden können.

Nicht zugelassen und entsprechend nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind insbesondere systemrelevante Bauteile von Drittherstellern. Dazu zählen etwa Abzugs- oder Verschlussgehäuse sowie Ersatzläufe für das Stgw 90.

Das Originalschreiben steht unterhalb dieses Artikels als PDF zum Download bereit.

Alterswil führt die Tabelle an

Aargau hielt mit den Gästen gut mit

Drei Topvereine stärker als die Witterung

Silber und Team-Bronze zum Abschluss

Sensationeller Sieg am 5. Historischen Bourbaki-Schiessen

Gold und Bronze für die Juniorinnen und Junioren

Drei Quotenplätze für die European Games 2027

Rang 14 für Chenikova und Saillen

Die Ergebnisse verbessern sich weiterhin

«Ein nationales Fest der Begegnung»

Favorit Plaffeien-Brünisried 1 neuer Bezirksmeister

Finaltag Raiffeisen Buri Cup 2026

Hochspannung und Spitzenresultate auf dem Rossboden in Chur

Alterswil 3 und Plasselb 1 holen die Sensler Bezirksmeistertitel

Bronze für Szabo und Bachmann-Senti

Kompletter Medaillensatz an einem Tag

Schweizer Erfolge auf mehreren Schauplätzen

Starker Auftakt für die Schweiz

Erneut erfolgreiche Schweizer in Kroatien