Gemeinde Fischingen Ausweisung einer Halteverbotszone mit Errichtung von Parkständen in der Dorfstraße; Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt

Verkehrsrechtliche Anordnung Ausweisung einer Halteverbotszone mit Errichtung von Parkständen in der Dorfstraße: Gemeinde Fischingen

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Verkehrsrechtliche Anordnung Ausweisung einer Halteverbotszone mit Errichtung von Parkständen in der Dorfstraße

Ausweisung einer Halteverbotszone mit Errichtung von Parkständen

Wie bei der Verkehrsschau 2023 bereits festgestellt wurde, ist entlang der Dorfstraße auf Grund der vorhandenen Grundstückszufahrten und der teilweise nicht vorhandenen erforderlichen Restfahrbahnbreite das Parken in einigen Bereichen bereits ohne verkehrsrechtliche Anordnung unzulässig. Es werden inbesondere Grundstückszufahrten und enge Staßenbereiche jedoch weiterhin dauerhaft zugeparkt.

Auf Beschluss des Gemeinderates wurde deshalb die Einrichtung von Parkständen beantragt. Die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs werden hier zwar insgesamt nicht so wesentlich beeinträchtigt, dass das Halten komplett unterbunden werden muss, das Parken ist aber nur zuzulassen, soweit es für das Beladen und Entladen sowie das Einsteigen und Aussteigen erforderlich ist. Zu einer Regelung und Entschärfung der Parksituation soll zudem das Zulassen des Parkens auf gekennzeichneten Flächen beitragen. Die geplante Ausweisung von Parkständen signalisiert den Verkehrsteilnehmern dabei, an welchen Stellen sie dauerhaft und rechtssicher parken können.

Die ausgewiesenen Parkstandsmarkierungen können Sie den beigefügten Bilden entnehmen.

Der Werkhof ist führt derzeit die Vormarkierungen an der Straße aus.

Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung wird nun wieder durch einen Vollzugsbeamten kontrolliert.

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