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title: "Petra Köpping unterstützt Forderungen der Schuldnerberatungen in Sachsen; besseren Pfändungsschutzkonto durchsetzen"
sdDatePublished: "2026-06-14T18:00:00Z"
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Petra Köpping unterstützt Forderungen der Schuldnerberatungen in Sachsen; besseren Pfändungsschutzkonto durchsetzen

Medienservice Sachsen - Pressemitteilung

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Medieninformation
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Ihr Ansprechpartner
Juliane Morgenroth
Durchwahl
Telefon +49 351 564 55055
Telefax +49 351 564 55060
presse@sms.sachsen.de*
14.06.2026
Bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung:
Staatlichen Schutz des Pfändungsschutzkontos endlich
wirksam gewährleisten
Sozialministerin Köpping: »Damit Menschen auch in nanzieller
Notlage nicht um ihre Existenz bangen müssen!«
Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15.
bis 19. Juni 2026 unterstützt Sachsens Sozialministerin Köpping die
Forderungen der Schuldnerberatungen, den gesetzlichen Schutz von
Pfändungsschutzkonten (P-Konten) und den Zugang zu Basiskonten
wirksamer durchzusetzen.
Sozialministerin Petra Köpping: »Das Pfändungsschutzkonto ist ein
wichtiges Instrument der sozialen Sicherung. Menschen müssen auch
in einer nanziellen Notlage Zugriff auf die Mittel haben, die für
Miete, Strom, Lebensmittel oder Medikamente benötigt werden. Wenn
gesetzliche Schutzvorschriften nicht konsequent umgesetzt werden, kann
dies die Existenz der Betroffenen unmittelbar gefährden. Deshalb
unterstützen wir die Forderung der Schuldnerberatungsverbände an den
Bundesgesetzgeber nach klareren gesetzlichen Regelungen und einer
wirksameren Durchsetzung bestehender Rechte.«
Das
Pfändungsschutzkonto
schützt
automatisch
einen
gesetzlich
festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspichten
oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten. In der
Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem
Girokonto zunächst ein. Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in
ein P Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch
Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise
kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung.
Trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgaben gibt es regelmäßig Probleme bei
der Umwandlung von Girokonten in P-Konten, verspätete Berücksichtigung
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit
und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden
www.sms.sachsen.de
Zu erreichen mit den
Straßenbahnlinien
3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz.
* Kein Zugang für verschlüsselte
elektronische Dokumente. Zugang
für qualiziert elektronisch signierte
Dokumente nur unter den auf
www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html
vermerkten Voraussetzungen.

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von Freibeträgen oder blockierte Guthaben. Besonders problematisch sind
unklare gesetzliche Regelungen beim Schutz bestimmter Sozialleistungen,
beispielsweise von Wohngeld oder Unterhaltsvorschussleistungen. Dies
führt häug zu Verzögerungen, erhöhtem Verwaltungsaufwand und
zusätzlicher Belastung für Betroffene.
Sozialministerin Köpping: »Die Frage ‚Wie komme ich an mein Geld?‘
gehört zu den häugsten Anliegen in der Schuldnerberatung. Das darf
nicht so bleiben, geht es bei den Betroffenen doch um deren existentielle
Absicherung. Bundesweit einheitliche und verbindliche Standards für
Kreditinstitute, eine bessere Schulung von Bankmitarbeitenden zur
aktuellen Rechtslage, wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen die
gesetzlichen Vorgaben - all das würde zur konsequenten Umsetzung des
gesetzlichen Schutzauftrags beitragen.«
Zur Unterstützung von Betroffenen haben das Sächsische Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und
die Landesfachstelle für Verbraucherinsolvenzberatung Sachsen bereits
einen
gemeinsamen
Informationsyer
zum
Pfändungsschutzkonto
veröffentlicht. Dieser informiert verständlich über Rechte, Freibeträge und
Handlungsmöglichkeiten im Pfändungsfall:
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42857
Hintergrund
Die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung wird jährlich von
der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV)
durchgeführt. Ihr gehören die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspege
sowie weitere Fachorganisationen der Schuldnerberatung an. Mit der
Aktionswoche machen die Verbände auf aktuelle Herausforderungen
überschuldeter Menschen aufmerksam und werben für Verbesserungen im
Verbraucher- und Schuldnerschutz.
Links:
Informationsyer zum Pfändungsschutzkonto