Jobcenter Bodenseekreis Einstiegsqualifizierung in Bodenseekreis; Übernahme in Ausbildung möglich

Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) Bei Interesse an der Einstiegsqualifizierung freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Unsere Ansprechpersonen stehen Ihnen gern bei der Auswahl von geeigneten Bewerbern zur Verfügung und begleiten Sie in allen Phasen der Einstiegsqualifizierung. Landratsamt Bodenseekreis Jobcenter Albrechtstraße 77 88045 Friedrichshafen www.bodenseekreis.de info@bodenseekreis.de Ihre Ansprechperson für Ihren Standort Arbeits- und Ausbildungsvermittlung des Jobcenters im Landratsamt Bodenseekreis: Franziska Bruttel Tel.: 07541 204-5731 E-Mail: franziska.bruttel@bodenseekreis.de Frickingen, Owingen, Sipplingen, Überlingen Nikola Gebert-Hoffmann Tel.: 07541 204-5706 E-Mail: nikola.gebert-hoffmann@bodenseekreis.de Deggenhausertal, Hagnau, Heiligenberg, Immenstaad, Markdorf, Oberteuringen Goran Novalusic, Nikolaus Seneschi Tel.: 07541 204-5733, Tel.: 07541 204-5543 E-Mail: goran.novalusic@bodenseekreis.de E-Mail: nikolaus.seneschi@bodenseekreis.de Friedrichshafen, Neukirch, Tettnang Annette Savastano-Plath Tel.: 07541 204-5194 E-Mail: annette.savastano-plath@bodenseekreis.de Bermatingen, Daisendorf, Meersburg, Salem, Stetten, Uhldingen-Mühlhofen Tatjana Stromberger Tel.: 07541 204-5717 E-Mail: tatjana.stromberger@bodenseekreis.de Eriskirch, Langenargen, Kressbronn a. B., Meckenbeuren Stand: Juni 2026 www.bodenseekreis.de/jobcenter jobcenter@bodenseekreis.de Brücke in die Berufsausbildung

Was ist eine Einstiegsqualifizierung? Um den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung zu erleichtern, bietet das Jobcenter des Land­ ratsamtes Bodenseekreis zusammen mit der IHK, der HWK, dem Regierungspräsidium und verschiedenen Ärztekammern die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben im Rahmen einer Einstiegsqualifizie­ rung kennen zu lernen. Im Rahmen eines mindestens 4- bis maximal 12monatigen Praktikums werden die Grund­ lagen gelegt für den Erwerb von beruflicher Handlungsfähigkeit. Ziel ist die Übernahme in eine Ausbildung im Betrieb, der die EQ anbietet. Die Inhalte orientieren sich eng an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe (§ 4 BBiG, §25 HwO und am AltPflG), die Qualifizierungsbau­ steine der einzelnen Einstiegsqualifizierungen sind auf den Seiten der für den Betrieb zustän­ digen HWK oder IHK zu finden. Die Einstiegsqualifizierung beginnt jeweils ab

  1. Oktober eines Jahres, in Einzelfällen können Verträge auch schon ab 1. August geschlossen werden. Vorteile Zukünftige Auszubildende erhalten eine praxisnahe Hinführung an den Ausbildungsbe­ ruf. Ebenso kann der Betrieb seinen zukünfti­ gen Auszubildenden bereits über längere Zeit einarbeiten. Durch die während der EQ stattfindende Her­ anführung an die Berufsschule können eventu­ elle Fördernotwendigkeiten bereits rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung in die Wege geleitet werden. Das EQ kann auf die Ausbildungszeit angerech­ net und die Ausbildung somit verkürzt werden. Die Teilnehmenden erhalten ein betriebliches Zeugnis und ein Zertifikat der zuständigen Kammer. Einstiegsqualifizierungen können auch in Teil­ zeit absolviert werden. Für wen? Eine Altersbegrenzung für die Förderung einer Einstiegsqualifizierung besteht nicht, sie wird jedoch speziell für Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren bzw. für Geflüchtete bis 35 Jahren empfohlen. Auch wenn keine Vollzeitschulpflicht mehr be­ steht, ist der Besuch des Berufsschulunterrichts sinnvoll und wichtig, um etwaige Lernschwie­ rigkeiten frühzeitig zu erkennen und entgegen­ steuern zu können Ablauf Mit den Teilnehmenden wird ein EQ-Vertrag nach § 26 BBiG abgeschlossen (Musterverträge finden Sie im Internet). Zwischen dem Betrieb und dem Teilnehmenden wird eine Vergütung vereinbart. Das Jobcenter erstattet dem Ar­ beitgeber einen Zuschuss zur EQ-Vergütung. Da die EQ ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist, erhält der Arbeit­ geber vom Jobcenter zusätzlich einen pauscha­ lierten Anteil am Gesamtsozialversicherungs­ beitrag. Die aktuelle Höhe erfragen Sie bitte beim der zuständigen Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung. Der Besuch der Berufsschule ist für die Teil­ nehmenden anzustreben. Wenn eine Berufs­ schulpflicht besteht, muss diese erfüllt werden. Der Besuch der Berufsschule während der EQ erleichtert den Start der Berufsschule im Rah­ men der Ausbildung erheblich. Im Bedarfsfall können bereits während der Einstiegsqualifizierung ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) bzw. eine Teilnahme an der assis­ tieren Ausbildung (asA) gewährt werden.