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title: "Jobcenter Bodenseekreis Einstiegsqualifizierung in Bodenseekreis; Übernahme in Ausbildung möglich"
sdDatePublished: "2026-06-15T13:04:00Z"
source: "https://www.bodenseekreis.de/fileadmin/01_soziales_gesundheit/arbeitslosigkeit/downloads/fb_betriebliche_einstiegsqualifizierung_juni_2026.pdf"
topics:
  - name: "labour market"
    identifier: "medtop:20000523"
  - name: "employment training"
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locations:
  - "Frickingen"
  - "Friedrichshafen"
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Jobcenter Bodenseekreis Einstiegsqualifizierung in Bodenseekreis; Übernahme in Ausbildung möglich

Betriebliche
Einstiegsqualifizierung
(EQ)
Bei Interesse an der Einstiegsqualifizierung
freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Unsere Ansprechpersonen stehen Ihnen gern
bei der Auswahl von geeigneten Bewerbern zur
Verfügung und begleiten Sie in allen Phasen
der Einstiegsqualifizierung.
Landratsamt Bodenseekreis
Jobcenter
Albrechtstraße 77
88045 Friedrichshafen
www.bodenseekreis.de
info@bodenseekreis.de
Ihre Ansprechperson für Ihren
Standort
Arbeits- und Ausbildungsvermittlung
des Jobcenters im Landratsamt Bodenseekreis:
Franziska Bruttel
Tel.: 07541 204-5731
E-Mail: franziska.bruttel@bodenseekreis.de
Frickingen, Owingen, Sipplingen, Überlingen
Nikola Gebert-Hoffmann
Tel.: 07541 204-5706
E-Mail: nikola.gebert-hoffmann@bodenseekreis.de
Deggenhausertal, Hagnau, Heiligenberg,
Immenstaad, Markdorf, Oberteuringen
Goran Novalusic, Nikolaus Seneschi
Tel.: 07541 204-5733, Tel.: 07541 204-5543
E-Mail: goran.novalusic@bodenseekreis.de
E-Mail: nikolaus.seneschi@bodenseekreis.de
Friedrichshafen, Neukirch, Tettnang
Annette Savastano-Plath
Tel.: 07541 204-5194
E-Mail: annette.savastano-plath@bodenseekreis.de
Bermatingen, Daisendorf, Meersburg, Salem,
Stetten, Uhldingen-Mühlhofen
Tatjana Stromberger
Tel.: 07541 204-5717
E-Mail: tatjana.stromberger@bodenseekreis.de
Eriskirch, Langenargen, Kressbronn a. B.,
Meckenbeuren
Stand: Juni 2026
www.bodenseekreis.de/jobcenter
jobcenter@bodenseekreis.de
 Brücke in die Berufsausbildung

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?
Um den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung
zu erleichtern, bietet das Jobcenter des Land­
ratsamtes Bodenseekreis zusammen mit der
IHK, der HWK, dem Regierungspräsidium und
verschiedenen Ärztekammern die Möglichkeit,
einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das
Berufsleben im Rahmen einer Einstiegsqualifizie­
rung kennen zu lernen.
Im Rahmen eines mindestens 4- bis maximal
12monatigen Praktikums werden die Grund­
lagen gelegt für den Erwerb von beruflicher
Handlungsfähigkeit. Ziel ist die Übernahme in
eine Ausbildung im Betrieb, der die EQ anbietet.
Die Inhalte orientieren sich eng an den Inhalten
anerkannter Ausbildungsberufe (§ 4 BBiG, §25
HwO und am AltPflG), die Qualifizierungsbau­
steine der einzelnen Einstiegsqualifizierungen
sind auf den Seiten der für den Betrieb zustän­
digen HWK oder IHK zu finden.
Die Einstiegsqualifizierung beginnt jeweils ab
1. Oktober eines Jahres, in Einzelfällen können
Verträge auch schon ab 1. August geschlossen
werden.
Vorteile
Zukünftige Auszubildende erhalten eine
praxisnahe Hinführung an den Ausbildungsbe­
ruf. Ebenso kann der Betrieb seinen zukünfti­
gen Auszubildenden bereits über längere Zeit
einarbeiten.
Durch die während der EQ stattfindende Her­
anführung an die Berufsschule können eventu­
elle Fördernotwendigkeiten bereits rechtzeitig
vor Beginn der Ausbildung in die Wege geleitet
werden.
Das EQ kann auf die Ausbildungszeit angerech­
net und die Ausbildung somit verkürzt werden.
Die Teilnehmenden erhalten ein betriebliches
Zeugnis und ein Zertifikat der zuständigen
Kammer.
Einstiegsqualifizierungen können auch in Teil­
zeit absolviert werden.
Für wen?
Eine Altersbegrenzung für die Förderung einer
Einstiegsqualifizierung besteht nicht, sie wird
jedoch speziell für Jugendliche zwischen 18
und 25 Jahren bzw. für Geflüchtete bis 35
Jahren empfohlen.
Auch wenn keine Vollzeitschulpflicht mehr be­
steht, ist der Besuch des Berufsschulunterrichts
sinnvoll und wichtig, um etwaige Lernschwie­
rigkeiten frühzeitig zu erkennen und entgegen­
steuern zu können
Ablauf
Mit den Teilnehmenden wird ein EQ-Vertrag
nach § 26 BBiG abgeschlossen (Musterverträge
finden Sie im Internet). Zwischen dem Betrieb
und dem Teilnehmenden wird eine Vergütung
vereinbart. Das Jobcenter erstattet dem Ar­
beitgeber einen Zuschuss zur EQ-Vergütung.
Da die EQ ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis ist, erhält der Arbeit­
geber vom Jobcenter zusätzlich einen pauscha­
lierten Anteil am Gesamtsozialversicherungs­
beitrag. Die aktuelle Höhe erfragen Sie bitte
beim der zuständigen Ansprechperson in der
Arbeitsvermittlung.
Der Besuch der Berufsschule ist für die Teil­
nehmenden anzustreben. Wenn eine Berufs­
schulpflicht besteht, muss diese erfüllt werden.
Der Besuch der Berufsschule während der EQ
erleichtert den Start der Berufsschule im Rah­
men der Ausbildung erheblich.
Im Bedarfsfall können bereits während der
Einstiegsqualifizierung ausbildungsbegleitende
Hilfen (abH) bzw. eine Teilnahme an der assis­
tieren Ausbildung (asA) gewährt werden.