Bundesrat will Unterricht in Landessprachen in der Schweiz absichern; Vernehmlassung bis 5. Oktober 2026.
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Bundesrat will Unterricht in Landessprachen absichern
Der Bundesrat will den Stellenwert der Landessprachen im Schweizer Bildungssystem stärken und hat dazu die Vernehmlassung für eine Änderung des Sprachengesetzes eröffnet. Hintergrund sind Entwicklungen in einzelnen Kantonen, die erwägen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu reduzieren oder aufzuheben. Nach Ansicht des Bundesrates berührt diese Frage den nationalen Zusammenhalt und die sprachliche Vielfalt der Schweiz in grundlegender Weise.
Wie der Bundesrat mitteilt, sei es für die Willensnation Schweiz von zentraler Bedeutung, dass sich Menschen über Sprachgrenzen hinweg in den Landessprachen verständigen können. Bund und Kantone hätten gemeinsam den Auftrag, die Landessprachen zu erhalten, zu fördern und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken. Gleichzeitig seien die Kantone verpflichtet, das Schulwesen so zu harmonisieren, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewährleistet bleiben.
Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion ist die Sprachenstrategie der Kantone aus dem Jahr 2004, die später in das HarmoS-Konkordat aufgenommen wurde. Diese sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler während der Primarschulzeit zwei Fremdsprachen erlernen. Angesichts kantonaler Bestrebungen, von dieser Linie abzuweichen, zeigt sich der Bundesrat gemäss Mitteilung besorgt und schlägt eine gesetzliche Absicherung vor.
Zur Diskussion stellt die Landesregierung zwei Varianten. Die erste Variante würde die bestehende HarmoS-Lösung direkt im Sprachengesetz verankern. Demnach müssten alle Schülerinnen und Schüler während der Primarschulstufe zwei Fremdsprachen lernen: eine zweite Landessprache sowie Englisch. Zudem würde festgeschrieben, dass die erste Fremdsprache spätestens ab dem dritten Schuljahr und die zweite spätestens ab dem fünften Schuljahr unterrichtet wird. Für die Kantone Graubünden und Tessin wären Ausnahmen möglich, sofern sie zusätzlich eine dritte Landessprache obligatorisch unterrichten.
Die zweite Variante setzt lediglich einen Mindeststandard. Danach müsste der Unterricht in einer zweiten Landessprache auf der Primarstufe beginnen und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit fortgeführt werden. Den Kantonen bliebe dabei mehr Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung des Unterrichts.
Der Bundesrat betont zugleich, dass eine Gesetzesänderung nicht notwendig werde, sofern die Kantone ihre bisherige Sprachenstrategie weiterhin einhalten. In diesem Fall werde die Landesregierung darauf verzichten, dem Parlament eine entsprechende Gesetzesrevision zu unterbreiten. Sie werde die laufenden Diskussionen in den Kantonen sowie die interkantonalen Lösungsbemühungen aufmerksam verfolgen. Sollte keine verfassungskonforme Lösung zustande kommen, sieht der Bundesrat den Bund aufgrund der Bundesverfassung in der Pflicht, Vorgaben zum Unterricht der Landessprachen zu machen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Oktober 2026.
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu einer Gesetzesänderung, um den Unterricht von Landessprachen in der obligatorischen Schule langfristig zu sichern.