Stadt Friedrichshafen billigt Jahresabschluss 2025 der Flughafen Friedrichshafen GmbH in der Gesellschafterversammlung; Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat

FFG - DS-Nr 2026 V 00105 - Sitzungsvorlage Jahresabschluss 2025

2026 V 00105

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Drucksache-Nr. 2026 / V 00105 Ausfertigungen: Stadt- und Stiftungspflege, Dienststelle: Stadt- und Stiftungspflege

Aktenzeichen: STP BTV Asb/Bay 19.05.2026, Unterschrift:

Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen):

BM Stauber


BM N.N.


EBM Hein


OB Blümcke


Betreff: Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 sowie wirtschaftliche Lage 2026

Anlage(n):

Anlage 1: Gewinn- und Verlustrechnung Anlage 2: Bilanz Anlage 3: Lagebericht Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation gewährleistet werden kann. MS Office Dateien (inkl. ppt, .mpp) .pdf-, htm- Dateien DVD Video

Referent und Zeitdauer: GF Herr Krumm (FFG), Herr Kurz (FFG), Herr Asbahr;

40 min (davon 20 min Sachvortrag)

Gremium: Datum: Zuständigkeit: Öffentlichkeitsstatus: Finanz- und Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Beschluss öffentlich

Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.):

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ja nein

Kosten: einmaliger Aufwand (konsumtiv) Betrag: EUR

einmalige Auszahlung (investiv) Betrag: EUR

jährlicher Folgeaufwand:

Personalkosten Betrag: EUR

Sachkosten Betrag: EUR

Zuschüsse einmalige Einzahlung

Betrag: EUR bzw.

Beiträge: laufende Einzahlungen

Betrag: EUR

MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT:

Stadt Ergebnis-HH Finanz-HH Kontierungen: Stiftung Ergebnis-HH Finanz-HH Kontierungen:

Zur Verfügung stehende Mittel

Planansatz im lfd. Jahr:

  EUR

Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr:

  EUR

Noch bereitzustellen:

  EUR

Deckungsvorschlag:

  EUR

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FN!-CHECK wurde durchgeführt:

ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei) Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:

nein Begründung:

Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog


KLIMAWIRKUNG wurde geprüft:

ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei): Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:

nein Begründung:

Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check

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Beschlussantrag:

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 und der Lagebericht der Flughafen Friedrichshafen GmbH sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Bericht zur wirtschaftlichen Lage 2026 werden zur Kenntnis genommen.

  2. Der Vertreter der Stadt Friedrichshafen in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Friedrichshafen GmbH wird gemäß § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung angewiesen folgende Beschlüsse zu fassen:

a. Der Jahresabschluss 2025 der Flughafen Friedrichshafen GmbH in der von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 19.017.641,56 EUR und einem Jahresüberschuss von 205.106,47 EUR wird gebilligt und festgestellt.

b. Der zum 31.12.2025 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 205.106,47 EUR wird mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 1.606.213,43 EUR verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

c. Dem Geschäftsführer Herrn Claus-Dieter Wehr wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.

d. Dem Geschäftsführer Herrn Detlef Schäfer-Carroll wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.

e. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.

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Begründung:

Die Stadt Friedrichshafen ist an der Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) zum 31.12.2025 mit einer Stammeinlage von 4.923.649 € zu 39,38 % beteiligt.

1.) Testat und besondere Prüfungsfeststellungen

Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss für das Jahr 2025 geprüft und der Flughafen Friedrichshafen GmbH mit Datum vom 25. März 2026 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Bei der erweiterten Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß dem Fragenkatalog nach § 53 HGrG ergaben sich keine besonderen Feststellungen. Zu weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 3 dieser Vorlage verwiesen.

2.) Jahresergebnis

Zur Entwicklung des Jahresergebnisses wird auf Anlage 1 (GuV) verwiesen sowie zur Entwicklung von etwaigen Leistungskenndaten auf die Präsentation der Geschäftsführung.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 weist einen Jahresüberschuss von 205.106,47 EUR aus und liegt somit 4.327 TEUR über dem Vorjahresergebnis von -4.122.106,43 EUR. Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus Betriebskostenzuschüssen der Gesellschafter Stadt Friedrichshafen, Landkreis Bodenseekreis und Technische Werke GmbH in Höhe von 5.259 TEUR.

Die liquiden Mittel in der Bilanz der Flughafen Friedrichshafen GmbH zum Bilanzstichtag 31.12.2025 haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1.317 TEUR erhöht.

3.) Fragenkatalog nach § 53 HGrG

Beanstandungen im Rahmen des § 53 HGrG und dem dazugehörigen Fragenkatalog gibt es keine.

Die erforderlichen Feststellungen zu § 53 HGrG wurden im Prüfbericht entsprechend dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach Auffassung der Wirtschaftsprüfer für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Folgende erwähnenswerte Feststellungen wurden getroffen:

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a.) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?

Die im Berichtsjahr erzielten Umsatzerlöse sind nicht ausreichend, um die Kosten eines Regionalflughafens zu decken. Als Infrastrukturunternehmen (Bahnhöfe, Seehäfen, Flughäfen) müssen im Gegensatz zu rein privatwirtschaftlichen Unternehmen Investitionen getätigt werden (z.B. in die flugbetriebstechnischen Anlagen), auch wenn diese sich nicht amortisieren. Ein nicht unerheblicher Teil der Kosten (personelle Funktionsträger oder Kosten für die Landebahnenteisung) ist nicht beeinflussbar. Auch die Preispolitik ist nur begrenzt steuerbar – die wesentlichen Preise für Dienstleistungen in der Luftfahrt müssen durch das Verkehrsministerium genehmigt werden. Die Anzahl der Passagiere, die den Flughafen nutzen ist aktuell zu gering und die Fluggesellschaften scheuen das Risiko neue Strecken zu übernehmen. Hinzu kommt, dass die Kosten des Luftfahrtstandorts Deutschland, auch aufgrund geänderter politischer Rahmenbedingungen, nach wie vor sehr hoch sind.

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b.) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?

Am 3. Februar 2021 stellte die FFG GmbH beim Amtsgericht Ravensburg einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit den Anträgen auf Eigenverwaltung zur Vorbereitung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren (§§ 270, 270b, 270d, 270f InsO). Das Amtsgericht Ravensburg ordnete daraufhin mit Beschluss vom 4. Februar 2021 die vorläufige Eigenverwaltung nach § 270b InsO an. Mit der Einreichung des Insolvenzplans wurde am

  1. Juni 2021 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durch das Amtsgericht eröffnet. Die weitere Finanzierung des Flughafens wurde durch die Erstellung eines bei der EU-Kommission einzureichenden Umstrukturierungsplanes vorbereitet. Neben dem Insolvenzplan waren hier der Verkauf und die Rückanmietung der Flughafengrundstücke wesentliche Komponenten. Am
  2. Juli 2021 erfolgte die notarielle Beurkundung des Kauf- und Mietvertrages. Dem eingereichten Insolvenzplan stimmten die Gläubiger am 28. Juli 2021 in der Gläubigerversammlung einstimmig zu. Der Umstrukturierungsplan wurde am 13. Dezember 2021 über das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bei der EU-Kommission eingereicht. Nach Prüfung des eingereichten Umstrukturierungsplanes wurde am 11. März 2022 durch die EU-Kommission mitgeteilt, dass gegen die vorgesehenen Finanzierungsmaßnahmen keine Einwände bestehen und der eingereichte Plan entsprechend umgesetzt werden kann. Am 31. März 2022 wurde daraufhin durch das Amtsgericht Ravensburg das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung aufgehoben.

Ende April 2022 wurde der Kauf- und Mietvertrag vollzogen, d.h. die FFG GmbH übertrug ihre Grundstücke und Gebäude auf die LZ Horizon GmbH & Co. KG, Friedrichshafen. Aus dem Verkaufserlös wurden die noch bestehenden Bankverbindlichkeiten und die Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen stillen Gesellschaftern zurückgeführt. Die FFG GmbH weist zum 31. Dezember 2025 liquide Mittel in Höhe von rd. TEUR 4.355 auf. Finanzverbindlichkeiten bestehen nicht mehr.

Um Fluggesellschaften dazu zu bewegen, neue Strecken aufzunehmen, hatte die FFG GmbH teilweise damit zusammenhängende Risiken (z.B. Übernahme des Buchungsrisikos aus der Flugverbindung nach Hurghada) übernommen. Dies wird 2026 nicht fortgesetzt.

Stattdessen gibt es positive Perspektiven: Der FFG ist es einerseits gelungen, Friedrichshafen seit Januar 2026 wieder an die drei innerdeutschen Wirtschaftsmetropolen Berlin, Hamburg und Düsseldorf anzubinden. Zum anderen wird nach über 10 Jahren Unterbrechung Ryanair Alicante und Mallorca in Spanien anfliegen. Beide erfolgreichen Geschäftsentwicklungen können ausgebaut werden. An einer Anbindung an ein internationales Drehkreuz wird gearbeitet.

4.) Beschluss des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratssitzung der Flughafen Friedrichshafen GmbH zur Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2025 fand am 13.04.2026 statt. Der Aufsichtsrat der Flughafen Friedrichshafen GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Friedrichshafen GmbH die Beschlussfassung gemäß dem Beschlussantrag.

5.) Stellungnahme der Stadt- und Stiftungspflege

Im Jahr 2025 nutzten insgesamt 250.881 Passagiere den Bodensee-Airport, gegenüber 2024 ein erfreuliches Wachstum von 9,5%. Damit lag das Wachstum über dem durchschnittlichen Wachstum der deutschen Flughäfen. Von wesentlichem Einfluss waren hierbei die gut genutzten Verkehre nach Palma de Mallorca und Heraklion sowie nach Antalya. Dies entspricht der Bedeutung des touristischen Reiseverkehrs im deutschen Luftverkehr, wie oben erwähnt. Im Vergleich zu 2024 ist zu berücksichtigen, dass im ersten Quartal des letzten Jahres noch Flüge der Lufthansa nach Frankfurt enthalten waren, die 2025 nicht mehr stattfanden.

Die weitere wirtschaftliche Entwicklung bleibt herausfordernd. Trotz erlössteigernden und kostenminimierenden Maßnahmen wird der Flughafen in den kommenden Jahren weiterhin auf

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Zuschüsse angewiesen sein.

Im Periodenergebnis der FFG sind Erträge aus vereinnahmten Zuschüssen in Höhe von rund 6.249 TEUR enthalten (Teil der sonstigen betrieblichen Erträge).

Zu Beginn des Jahres 2025 war absehbar, dass nur ein kleiner Teil der ursprünglich geplanten zuschussfähigen Investitionen ausgeschöpft werden würde. Daraus entstand der Vorschlag, den nicht benötigten Teil der dem Grunde nach bewilligten Investitionszuschüsse in Betriebskostenzuschüsse umwidmen zu lassen. Diesem Vorschlag stimmten alle drei Geber von Investitionskostenzuschüssen – Stadt Friedrichshafen, Bodenseekre