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title: "Stadt Friedrichshafen billigt Jahresabschluss 2025 der Flughafen Friedrichshafen GmbH in der Gesellschafterversammlung; Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat"
sdDatePublished: "2026-06-15T16:23:00Z"
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Stadt Friedrichshafen billigt Jahresabschluss 2025 der Flughafen Friedrichshafen GmbH in der Gesellschafterversammlung; Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat

FFG - DS-Nr 2026 V 00105 - Sitzungsvorlage Jahresabschluss 2025

2026 V 00105

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STADT FRIEDRICHSHAFEN
Sitzungsvorlage

Drucksache-Nr. 2026 / V 00105
Ausfertigungen:
Stadt- und Stiftungspflege,
Dienststelle: Stadt- und Stiftungspflege

Aktenzeichen: STP BTV Asb/Bay
19.05.2026, Unterschrift:

Mitzeichnung (Datum, Kurzzeichen):

 BM Stauber
____________

 BM N.N.
____________

 EBM Hein
____________

 OB Blümcke
_____________

Betreff: Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) - Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2025 sowie wirtschaftliche Lage 2026

Anlage(n):

Anlage 1: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 2: Bilanz
Anlage 3: Lagebericht
Medien: Bitte ankreuzen. Alles, was präsentiert werden soll, muss mindestens 3 Arbeitstage vor den
jeweiligen Sitzungen der Geschäftsstelle des Gemeinderates zugeleitet werden, damit die Präsentation
gewährleistet werden kann.
 MS Office
Dateien (inkl. ppt,
.mpp)
 .pdf-, htm-
Dateien
 DVD
 Video

Referent und Zeitdauer:
GF Herr Krumm (FFG), Herr Kurz (FFG), Herr Asbahr;

40 min (davon 20 min Sachvortrag)

Gremium:
Datum:
Zuständigkeit:
Öffentlichkeitsstatus:
Finanz- und Verwaltungsausschuss
23.06.2026
Beschluss
öffentlich

Ggf. Hinweis auf frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, Drucksache-Nr.):

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
 ja
 nein

Kosten:
 einmaliger Aufwand (konsumtiv)
Betrag:
      EUR

 einmalige Auszahlung (investiv)
Betrag:
      EUR

 jährlicher Folgeaufwand:

Personalkosten
Betrag:
      EUR

Sachkosten
Betrag:
      EUR

Zuschüsse
 einmalige Einzahlung

Betrag:
      EUR
bzw.

Beiträge:
 laufende Einzahlungen

Betrag:
      EUR

MITTELBEREITSTELLUNG IM HAUSHALT:

 Stadt
 Ergebnis-HH
 Finanz-HH
Kontierungen:
 Stiftung
 Ergebnis-HH
 Finanz-HH
Kontierungen:

Zur Verfügung stehende Mittel

Planansatz im lfd. Jahr:

      EUR
Ermächtigungsübertrag aus dem Vorjahr:

      EUR
Noch bereitzustellen:

      EUR
Deckungsvorschlag:

      EUR

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FN!-CHECK wurde durchgeführt:

 ja (der FN!-Check liegt der DS als Anlage bei)
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:

 nein
Begründung:

 Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog

_____________________________________________________________________________

KLIMAWIRKUNG wurde geprüft:

 ja (der Klima-Check liegt der DS als Anlage bei):
Zusammenfassende Einschätzung und Hinweise zur weiteren Planung:

 nein
Begründung:

 Check nicht erforderlich lt. Ausschlusskatalog bzw. FN!-Check

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Beschlussantrag:

1. Der
Jahresabschluss
zum
31.12.2025
und
der
Lagebericht
der
Flughafen
Friedrichshafen GmbH sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Baker Tilly
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Bericht zur wirtschaftlichen Lage
2026 werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Vertreter der Stadt Friedrichshafen in der Gesellschafterversammlung der Flughafen
Friedrichshafen GmbH wird gemäß § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung angewiesen folgende
Beschlüsse zu fassen:

a. Der Jahresabschluss 2025 der Flughafen Friedrichshafen GmbH in der von der Baker Tilly
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung mit einer
Bilanzsumme von 19.017.641,56 EUR und einem Jahresüberschuss von 205.106,47 EUR
wird gebilligt und festgestellt.

b. Der zum 31.12.2025 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 205.106,47 EUR wird
mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 1.606.213,43 EUR verrechnet und auf
neue Rechnung vorgetragen.

c. Dem Geschäftsführer Herrn Claus-Dieter Wehr wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung
erteilt.

d. Dem Geschäftsführer Herrn Detlef Schäfer-Carroll wird für das Geschäftsjahr 2025
Entlastung erteilt.

e. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.

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Begründung:

Die Stadt Friedrichshafen ist an der Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) zum 31.12.2025 mit einer
Stammeinlage von 4.923.649 € zu 39,38 % beteiligt.

1.) Testat und besondere Prüfungsfeststellungen

Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss für das
Jahr 2025 geprüft und der Flughafen Friedrichshafen GmbH mit Datum vom 25. März 2026 den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Bei der erweiterten Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse gemäß dem Fragenkatalog nach § 53 HGrG ergaben sich keine besonderen
Feststellungen. Zu weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 3 dieser Vorlage verwiesen.

2.) Jahresergebnis

Zur Entwicklung des Jahresergebnisses wird auf Anlage 1 (GuV) verwiesen sowie zur Entwicklung
von etwaigen Leistungskenndaten auf die Präsentation der Geschäftsführung.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 weist einen Jahresüberschuss von 205.106,47 EUR aus
und liegt somit 4.327 TEUR über dem Vorjahresergebnis von -4.122.106,43 EUR. Die Abweichung
resultiert
im
Wesentlichen
aus
Betriebskostenzuschüssen
der
Gesellschafter
Stadt
Friedrichshafen, Landkreis Bodenseekreis und Technische Werke GmbH in Höhe von
5.259 TEUR.

Die liquiden Mittel in der Bilanz der Flughafen Friedrichshafen GmbH zum Bilanzstichtag
31.12.2025 haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1.317 TEUR erhöht.

3.) Fragenkatalog nach § 53 HGrG

Beanstandungen im Rahmen des § 53 HGrG und dem dazugehörigen Fragenkatalog gibt es
keine.

Die erforderlichen Feststellungen zu § 53 HGrG wurden im Prüfbericht entsprechend dargestellt.
Über diese Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach
Auffassung
der
Wirtschaftsprüfer
für
die
Beurteilung
der
Ordnungsmäßigkeit
der
Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Folgende erwähnenswerte Feststellungen wurden getroffen:

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a.) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?

Die im Berichtsjahr erzielten Umsatzerlöse sind nicht ausreichend, um die Kosten eines
Regionalflughafens zu decken. Als Infrastrukturunternehmen (Bahnhöfe, Seehäfen, Flughäfen)
müssen im Gegensatz zu rein privatwirtschaftlichen Unternehmen Investitionen getätigt werden
(z.B. in die flugbetriebstechnischen Anlagen), auch wenn diese sich nicht amortisieren. Ein nicht
unerheblicher
Teil
der
Kosten
(personelle
Funktionsträger
oder
Kosten
für
die
Landebahnenteisung) ist nicht beeinflussbar. Auch die Preispolitik ist nur begrenzt steuerbar – die
wesentlichen Preise für Dienstleistungen in der Luftfahrt müssen durch das Verkehrsministerium
genehmigt werden. Die Anzahl der Passagiere, die den Flughafen nutzen ist aktuell zu gering und
die Fluggesellschaften scheuen das Risiko neue Strecken zu übernehmen. Hinzu kommt, dass
die Kosten des Luftfahrtstandorts Deutschland, auch aufgrund geänderter politischer
Rahmenbedingungen, nach wie vor sehr hoch sind.

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b.) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?

Am 3. Februar 2021 stellte die FFG GmbH beim Amtsgericht Ravensburg einen Antrag auf die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit den Anträgen auf Eigenverwaltung zur
Vorbereitung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren (§§ 270, 270b, 270d, 270f InsO). Das
Amtsgericht Ravensburg ordnete daraufhin mit Beschluss vom 4. Februar 2021 die vorläufige
Eigenverwaltung nach § 270b InsO an. Mit der Einreichung des Insolvenzplans wurde am
1. Juni 2021 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durch das Amtsgericht eröffnet. Die
weitere Finanzierung des Flughafens wurde durch die Erstellung eines bei der EU-Kommission
einzureichenden Umstrukturierungsplanes vorbereitet. Neben dem Insolvenzplan waren hier der
Verkauf und die Rückanmietung der Flughafengrundstücke wesentliche Komponenten. Am
23. Juli 2021 erfolgte die notarielle Beurkundung des Kauf- und Mietvertrages. Dem eingereichten
Insolvenzplan stimmten die Gläubiger am 28. Juli 2021 in der Gläubigerversammlung einstimmig
zu. Der Umstrukturierungsplan wurde am 13. Dezember 2021 über das Bundesministerium für
Digitales und Verkehr bei der EU-Kommission eingereicht. Nach Prüfung des eingereichten
Umstrukturierungsplanes wurde am 11. März 2022 durch die EU-Kommission mitgeteilt, dass
gegen die vorgesehenen Finanzierungsmaßnahmen keine Einwände bestehen und der
eingereichte Plan entsprechend umgesetzt werden kann. Am 31. März 2022 wurde daraufhin
durch das Amtsgericht Ravensburg das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung aufgehoben.

Ende April 2022 wurde der Kauf- und Mietvertrag vollzogen, d.h. die FFG GmbH übertrug ihre
Grundstücke und Gebäude auf die LZ Horizon GmbH & Co. KG, Friedrichshafen. Aus dem
Verkaufserlös wurden die noch bestehenden Bankverbindlichkeiten und die Verbindlichkeiten
gegenüber ehemaligen stillen Gesellschaftern zurückgeführt. Die FFG GmbH weist zum
31. Dezember 2025 liquide Mittel in Höhe von rd. TEUR 4.355 auf. Finanzverbindlichkeiten
bestehen nicht mehr.

Um Fluggesellschaften dazu zu bewegen, neue Strecken aufzunehmen, hatte die FFG GmbH
teilweise damit zusammenhängende Risiken (z.B. Übernahme des Buchungsrisikos aus der
Flugverbindung nach Hurghada) übernommen. Dies wird 2026 nicht fortgesetzt.

Stattdessen gibt es positive Perspektiven: Der FFG ist es einerseits gelungen, Friedrichshafen seit
Januar 2026 wieder an die drei innerdeutschen Wirtschaftsmetropolen Berlin, Hamburg und
Düsseldorf anzubinden. Zum anderen wird nach über 10 Jahren Unterbrechung Ryanair Alicante
und Mallorca in Spanien anfliegen. Beide erfolgreichen Geschäftsentwicklungen können
ausgebaut werden. An einer Anbindung an ein internationales Drehkreuz wird gearbeitet.

4.) Beschluss des Aufsichtsrats

Die
Aufsichtsratssitzung
der
Flughafen
Friedrichshafen
GmbH
zur
Beratung
und
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2025 fand am 13.04.2026 statt. Der Aufsichtsrat der
Flughafen Friedrichshafen GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Flughafen
Friedrichshafen GmbH die Beschlussfassung gemäß dem Beschlussantrag.

5.) Stellungnahme der Stadt- und Stiftungspflege

Im Jahr 2025 nutzten insgesamt 250.881 Passagiere den Bodensee-Airport, gegenüber 2024 ein
erfreuliches Wachstum von 9,5%. Damit lag das Wachstum über dem durchschnittlichen
Wachstum der deutschen Flughäfen. Von wesentlichem Einfluss waren hierbei die gut genutzten
Verkehre nach Palma de Mallorca und Heraklion sowie nach Antalya. Dies entspricht der
Bedeutung des touristischen Reiseverkehrs im deutschen Luftverkehr, wie oben erwähnt. Im
Vergleich zu 2024 ist zu berücksichtigen, dass im ersten Quartal des letzten Jahres noch Flüge
der Lufthansa nach Frankfurt enthalten waren, die 2025 nicht mehr stattfanden.

Die weitere wirtschaftliche Entwicklung bleibt herausfordernd. Trotz erlössteigernden und
kostenminimierenden Maßnahmen wird der Flughafen in den kommenden Jahren weiterhin auf

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Zuschüsse angewiesen sein.

Im Periodenergebnis der FFG sind Erträge aus vereinnahmten Zuschüssen in Höhe von rund
6.249 TEUR enthalten (Teil der sonstigen betrieblichen Erträge).

Zu Beginn des Jahres 2025 war absehbar, dass nur ein kleiner Teil der ursprünglich geplanten
zuschussfähigen Investitionen ausgeschöpft werden würde. Daraus entstand der Vorschlag, den
nicht
benötigten
Teil
der
dem
Grunde
nach
bewilligten
Investitionszuschüsse
in
Betriebskostenzuschüsse umwidmen zu lassen. Diesem Vorschlag stimmten alle drei Geber von
Investitionskostenzuschüssen – Stadt Friedrichshafen, Bodenseekre