Landesamt für Straßenbau und Verkehr Dresden verarbeitet Bewerberdaten im Bewerbungsverfahren; 13 Monate Speicherung der Daten
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Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz- Grundverordnung für Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr zur Bewerberdatenverarbeitung
1 Verantwortlicher: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden E-Mail: poststelle@lasuv.sachsen.de Telefon: 0351/8139 0 2 Datenschutzbeauftragte/r:
E-Mail: Datenschutzbeauftragte@lasuv.sachsen.de Telefon:
0351/8139 1540 3 Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: Bewerbungsverfahren Bewerbermanagement; Auswahl und Bindung von Personal 4 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der perso- nenbezogenen Daten: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c, Artikel 88 DSGVO i. V. m. § 11 SächsDSDG 5 Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personen- bezogenen Daten: Die personenbezogenen Daten werden der zuständigen Personalver- tretung, der Frauenbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenver- tretung auf Grundlage deren Beteiligungsrechte offengelegt. 6 Dauer der Speicherung der Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung: Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Stellen- besetzungsverfahrens 13 Monate lang gespeichert. 7 Ihre Rechte als betroffene Person: Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgen- de Rechte zu: − Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung) − Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personen- bezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung) − Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Daten- schutz-Grundverordnung) − Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung) − Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personen- bezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)
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8 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Maternistr. 17 01067 Dresden 9 Vorgaben zur Datenbereitstellung: Die Bereitstellung Ihrer Bewerberdaten erfolgt freiwillig; gleichwohl ist sie für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens erforder- lich, d. h. ohne vollständige Angabe ist keine Teilnahme am Auswahl- verfahren möglich. 10 Automatisierte Entscheidungsfindung: Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.