figawa e.V. – Praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes – Deutschland; Innovationsklauseln schneller anrechenbar, Hallengebäude differenziert bewertet

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0024961 15.06.2026 06:56:05

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    R002664/RV0024961 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 15.06.2026 um 06:56 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes Aktuell seit 15.06.2026 06:56:05 Angegeben von: am 11.06.2026

figawa e.V. (R002664) Beschreibung: Praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes. Schaffung von Innovationsklauseln und differenzierte Betrachtung bei Nichtwohngebäuden. Hallengebäude sollen im Kontext der GEG Novellierung energetisch differenzierter betrachtet und bewertet werden. Eine pauschale Betrachtung als Nichtwohngebäude ist nicht sinnvoll und sollte überarbeitet werden. Zudem sollen innovative Lösungen schneller anrechenbar werden, da Normungsarbeiten teilweise zu langwierig sind Betroffene Interessenbereiche (6)

Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]

Energienetze [alle RV hierzu]

Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]

Industriepolitik [alle RV hierzu]

Klimaschutz [alle RV hierzu]

Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (1)

GEG [alle RV hierzu]

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2606110006 PDF - 3 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 15.12.2025 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]