4ING plädiert Beibehaltung aktueller Befristungsregelung im Wissenschaftsbereich gegenüber Bundestag und Bundesregierung; Drittmittelbefristung nach Geldgeberart differenziert

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0025058 15.06.2026 14:27:55

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    R000459/RV0025058 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 15.06.2026 um 14:27 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Entwurf eines Gesetzes zur Modernisiserung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich Aktuell seit 15.06.2026 14:27:55 Angegeben von:

Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten (4ING) (R000459) am 15.06.2026 Beschreibung: Wir plädieren uns für die Beibehaltung der aktuellen Rechtslage, dass in jedem Einzelfall individuell die angemessene Dauer des Arbeitsvertrags festgelegt wird. Wir sprechen uns für eine Differenzierung bei der Drittmittelbefristung nach der Art der Geldgeber aus. D.h. für private Geldgeber wie Unternehmen sollen die aktuellen rechtlichen Regelungen bei einer Drittmittelbefristung hinsichtlich der Dauer und. der Vertragsinhalte für den Promovenden bzw. Postdoc Beibehalten werden. Zu Regelungsentwurf Referentenentwurf: ( Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) ) Vorgang [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 26.05.2026

Federführendes Ministerium:

BMFTR [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (1)

Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2606140002 PDF - 7 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 12.06.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]