Regierung von Mittelfranken plant Planfeststellung Ersatzneubau 380-kV Leitung Raitersaich–Ludersheim–Sittling–Altheim im Gebiet Nürnberger Land, Altdorf, Burgthann, Winkelhaid, Postbauer-Heng

MFrABl 6/2026

Seite 89

 Mittelfränkisches
 Amtsblatt

Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken, des Bezirkes Mittelfranken, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Mittelfranken

  1. Jahrgang Ansbach, 15. Juni 2026 Nr. 6

Inhaltsübersicht

Seite

Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken

Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG); Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 380-kV Leitung Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim („Ju- raleitung“) im Teilabschnitt Raitersaich-West – Ludersheim-West, Abschnitt A-Ost, im Gebiet des Landkreises Nürnber- ger Land (Feuchter Forst), der Stadt Altdorf bei Nürnberg und der Gemeinden Burgthann, Winkelhaid und Postbauer- Heng…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

Verordnung zur Änderung des Gebiets der Stadt Nürnberg und der Stadt Erlangen vom 20. Mai 2026 ………………………

Genehmigung der Änderung der Zweckvereinbarung über die Einbindung des Ost-Astes in die weiteren StUB-Planungen

Bekanntmachung der Planungsverbände

  1. öffentliche Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken am 2. Juli 2026 …………..

Bekanntmachungen der Zweckverbände

Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2026 …………..

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abfallbeseitigung in der Stadt Ansbach und im Landkreis Ansbach für das Haushaltsjahr 2026 ……………………………………………………………………………………………………………………………………….

Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee über die Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee – Teilplan Absberg, Fl.-Nr. 216, Gemarkung Absberg – Änderung vom bisherigen Gebietscharakter Grünfläche in eine Gemeingebrauchsfläche Feuerwehr Absberg – Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ………………………….

Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarf Feu- erwehr Absberg“, Fl.-Nr. 216, Gemarkung Absberg – Änderung vom bisherigen Gebietscharakter Grünfläche in eine Gemeingebrauchsfläche Feuerwehr Absberg – Billigung der Planungsentwürfe; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ……………………………………………………………………………………….

Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee über die Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Pleinfeld, Fl.-Nr. 362, 439/1, 443/1 und 444/1, Gemarkung Ramsberg – Änderung vom bisherigen Gebietscha- rakter Wald und Grünfläche in ein Sondergebiet “Rezeption/Lounge”, Verkehrs- und Grünflächen im Parallelverfahren – Billigung der Planungsentwürfe; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee über die vierte Änderung des Bebauungsplanes „Ramsberger Strand“, Teilplan Pleinfeld, Fl.-Nr. 362, 439/1, 443/1 und 444/1, Gemarkung Ramsberg – Änderung vom bisherigen Ge- bietscharakter Wald und Grünfläche in ein Sondergebiet “Rezeption/Lounge”, Verkehrs- und Grünflächen im Parallelver- fahren – Billigung der Planungsentwürfe; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Träger öf- fentlicher Belange …………………………………………………………………………………………………………………………………………

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Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee über die fünfte Änderung des Bebauungsplanes „Ramsberger Strand“, Teilplan Pleinfeld, Fl.-Nr. 93/2, Gemarkung Ramsberg – Änderung vom bisherigen Gebietscharakter Grünfläche in ein Sondergebiet Gaststättengewerbe – Billigung der Planungsentwürfe; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ……………………………………………………………………………………….

Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee über die Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Pfofeld, OT Langlau, Fl.-Nr. 1039, Änderung vom bisherigen Gebietscharakter Sondergebiet Minigolf in Sonder- gebiet Freizeit – Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB …………………………………………………………………….

Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee über die Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee – Teilplan Spalt, Gemarkung Großweingarten, Fl.-Nrn.1296/1, 1465; Änderung vom Gebietscharakter Ackerland, Wald, Feldgehölze, Hecken, gewässerbegleitendes Gehölz zu gewerblichen Bauflächen – Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ……………………………………………………………………………………………………………………………………….

Nichtamtlicher Teil

Buchbesprechungen …………………………………………………………………………………………………………………………………….

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Regierung von Mittelfranken

Wir trauern um unseren am 30. März 2026 im Alter von 95 Jahren verstorbenen ehemaligen Kollegen

Herrn Heinz Dinnebier Technischer Amtsinspektor a. D.

Herr Dinnebier war bis zu seinem Ruhestandseintritt mehr als 22 Jahre beim Gewerbeaufsichtsamt beschäftigt.

Mit ihm verlieren wir einen engagierten und geschätzten ehemaligen Kollegen.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen.

Ansbach, 5. Mai 2026

Riesner Krauß Regierungsvizepräsidentin stv. Gesamtpersonalrats-

vorsitzender

Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 6/2026 91

Regierung von Mittelfranken

Wir trauern um unsere am 25. April 2026 im Alter von 84 Jahren verstorbene ehemalige Kollegin

Frau Rosalinde Zauritz

Frau Zauritz war bis zu ihrem Renteneintritt mehr als 30 Jahre bei der Regierung von Mittelfranken beschäftigt.

Mit ihr verlieren wir eine engagierte und geschätzte ehema- lige Kollegin.

Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.

Unser Mitgefühl gilt ihren Angehörigen.

Ansbach, 26. Mai 2026

Riesner Pollack Regierungsvizepräsidentin Personalratsvorsitzende

Regierung von Mittelfranken

Wir trauern um unseren am 5. Mai 2026 im Alter von 85 Jah- ren verstorbenen ehemaligen Kollegen

Herrn Manfred Ruttner Ltd. Baudirektor a. D.

Herr Ruttner war bis zu seinem Ruhestandseintritt mehr als 35 Jahre beim Freistaat Bayern beschäftigt.

Mit ihm verlieren wir einen engagierten und geschätzten ehemaligen Kollegen.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

Ansbach, 15. Mai 2026

Riesner Pollack Regierungsvizepräsidentin Personalratsvorsitzende

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Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG); Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 380-kV Leitung Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim („Juraleitung“) im Teilabschnitt Raitersaich-West – Ludersheim-West, Abschnitt A-Ost, im Gebiet des Landkreises Nürnberger Land (Feuchter Forst), der Stadt Altdorf bei Nürnberg und der Gemeinden Burgthann, Winkelhaid und Postbauer-Heng

Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken vom 20. Mai 2026 Gz. RMF-2EL-3320-4-56-685

Die Regierung von Mittelfranken führt im Rahmen des oben genannten Verfahrens gemäß Art. 73 Abs. 6 Bayeri- schen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) einen Erörterungstermin durch.

Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Ver- einigungen im Sinne von Art. 73 Abs. 4 S. 5 BayVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan erörtert die Regierung von Mittelfranken mit der Tennet TSO GmbH als Vorhabenträgerin, den Behörden, den Be- troffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben (§ 43a S. 1 EnWG, Art. 73 Abs. 6 S. 1 BayVwVfG).

Der Erörterungstermin findet statt am

Dienstag, 14.07.2026, ab 09:30 Uhr

und wird fortgesetzt am

Mittwoch, 15.07.2026, ab 09:30 Uhr

und am

Donnerstag, 16.07.2026, ab 09:30 Uhr,

jeweils in der Karl-Diehl-Halle Röthenbach, Werner-von-Siemens-Allee 25, 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz. Der Einlass beginnt jeweils um 09:00 Uhr.

Tagesordnung

Dienstag, 14.07.2026:

Begrüßung

Vorhaben: 380kV-Leitung

2.1 Planrechtfertigung/Erforderlichkeit des Vorhabens 2.2 Planungsalternativen/-varianten 2.3 Emissionen/Gesundheitsschutz 2.4 Naturschutz/Artenschutz/Klimaschutz/Naherholung 2.5 Landwirtschaft/Forstwirtschaft/Jagd/Fischerei

Sonstiges

Mittwoch, 15.07.2026:

Begrüßung

Ggf. Fortsetzung vom Vortag

Vorhaben: Bau des Umspannwerks Ludersheim-West und Folgemaßnahmen

3.1 Planrechtfertigung/Erforderlichkeit des Vorhabens 3.2 Planungsalternativen/-varianten 3.3 Emissionen/Gesundheitsschutz 3.4 Naturschutz/Artenschutz/Gebietsschutz/Klimaschutz/Naherholung 3.5 Landwirtschaft/Forstwirtschaft/Jagd/Fischerei

Sonstiges

Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 6/2026 93

Donnerstag, 16.07.2026

Begrüßung

Ggf. Fortsetzung vom Vortag

Individuelle Betroffenheiten (z. B. Grundbetroffenheiten durch Maststandorte)

Sonstiges

Zu welchen Zeitpunkten die einzelnen Tagesordnungspunkte behandelt werden, kann nicht verbindlich prognosti- ziert werden.

Hinweise:

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Jede teilnehmende Person muss sich durch einen amtlichen Licht- bildausweis ausweisen können.

Diese öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins ersetzt die individuellen Benachrichtigungen der Einwendenden und Stellungnehmenden, eine gesonderte schriftliche Ladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Jedoch werden denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, vor dem Erörterungstermin die jeweiligen Erwiderungen der Vorhabensträgerin übersandt.

Die Teilnahme am Termin ist jeder und jedem, deren oder dessen Belange durch das Vorhaben berührt wer- den, freigestellt. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Die bevollmächtigte Person hat die Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten zu geben.

Bei Ausbleiben einer beteiligten Person kann auch ohne diese verhandelt und entschieden werden. Die Ein- wendungen gelten dann als aufrechterhalten. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.

Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet.

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertretendenbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken

www.regierung.