Kanton Luzern kauft Liegenschaft Würzenbachstrasse 8, Luzern; neuer Kantonsgerichtsstandort gesichert

Stadt Luzern - Urnengang vom 14. Juni 2026

Die Gegenvorschläge zu den zwei städtischen Wohnbauinitiativen wurden deutlich angenommen. Die eidgenössischen Vorlagen «Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» und die Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) wurden abgelehnt. Die kantonale Vorlage: Kauf der Liegenschaft an der Würzenbachstrasse 8 durch den Kanton für den neuen Standort des Kantonsgerichts wurde angenommen.