USA und Iran kündigen Rahmenabkommen in der Straße von Hormus; Weltwirtschaft erholt sich und Region stabilisiert sich

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­­­pressekonferenz vom 15.06.2026 - Auswärtiges Amt

Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 15.06.2026

Ankündigung einer Rahmenvereinbarung zwischen den USA und Iran

Veröffentlichung von Material über Bioforschungslabore durch die US‑Geheimdienstkoordinatorin Frage

Ich habe zwei Fragen. Zum einen: Wie erleichtert ist die Bundesregierung, dass eine Öffnung der Straße von Hormus jetzt in Aussicht steht, gerade wenn man sich die Wirtschaftsprognosen für das Jahr anschaut? Und die zweite Frage: Wie könnte denn eine Beteiligung der Bundesregierung oder Deutschlands bei der Öffnung vor Ort aussehen?

Ich weiß nicht, ob Sie es wahrgenommen haben: Der Bundeskanzler hat sich dazu ja heute Nacht bereits in einem persönlichen Statement und auch in einem E4-Statement geäußert. Ich kann das kurz noch einmal paraphrasieren und Ihnen sagen, dass der Bundeskanzler sich heute bereits positiv geäußert hat. Die Bundesregierung begrüßt, dass sich die USA und Iran auf ein Rahmenabkommen geeinigt haben. Der Bundeskanzler gratuliert dem amerikanischen Präsidenten Trump und der iranischen Seite zu diesem diplomatischen Durchbruch. Das Abkommen ‑ das war Ihre Frage ‑ kann den Weg zur Erholung der Weltwirtschaft und zur Stabilisierung der Region bahnen.

Man muss in dem Zusammenhang natürlich auch deutlich machen: Jetzt gilt es, das Vereinbarte zielstrebig umzusetzen. Die Straße von Hormus muss dauerhaft und uneingeschränkt für die freie Schifffahrt geöffnet werden. Weitere Verhandlungen müssen sicherstellen, dass der Iran sein militärisches Nuklearprogramm nachprüfbar beendet. Es darf keine weiteren Angriffe gegen Israel und andere Nachbarn in der Region geben.

Die Bundesregierung ‑ auch das haben Sie gerade gefragt ‑ unterstützt und befördert weiter alle entsprechenden diplomatischen Anstrengungen. Zudem sind wir bereit, unseren Teil zur Wiedereröffnung der Straße von Hormus beizutragen, unter den bekannten Voraussetzungen, die wir hier ja auch schon vielfach besprochen haben. Das heißt, es muss eine völkerrechtliche Grundlage geben; ein Bundestagsmandat und ein tragfähiges politisches und militärisches Gesamtkonzept müssen vorliegen. Dazu ‑ auch das wird Sie nicht überraschen ‑ stehen wir in engem Austausch mit den Vereinigten Staaten, unseren europäischen Partnern und auch den Staaten der Region.

Eine Frage ans BMVg : Wird sich die deutsche Marine an der Räumung der Minen in der Straße von Hormus beteiligen? Wenn ja, wie weit sind die Pläne da schon fortgeschritten?

Was ich an dieser Stelle sagen kann: Wir haben ja in den letzten Wochen wiederholt durch Pressemitteilungen, aber auch Einladungen an die Presse, über potenzielle Beiträge informiert, die wir leisten können. Wir haben Sie auch darüber informiert, dass wir zwei Einheiten schon vorausstationiert haben, die sich im östlichen Mittelmeer befinden. Das Minenjagdboot „Fulda“ und der Tender „Mosel“ werden dort aktuell personell und materiell für jede Entwicklung vorbereitet. Sie führen Übungen durch, um sich auf verschiedene Entwicklungen, auch Bedrohungslagen, einzustellen.

Das ist das, was wir derzeit vorgesehen haben. Wie der Regierungssprecher gerade sagte, müssen natürlich verschiedene Vorbedingungen, wie der Kanzler und unser Minister es immer wieder erwähnt haben, erfüllt werden. Es liegt natürlich in der Natur des Militärs, dass wir verschiedene Entwicklungen vorausdenken, antizipieren und dafür auch Planungen gemacht haben. Sobald eine politische Entscheidung getroffen wird und die Bedingungen passen, können wir dann entsprechend weiter agieren.

Herr Hille, ich hätte ganz gerne zunächst einmal gewusst, wieso der Bundeskanzler eigentlich zufrieden ist. Denn in diesem Abkommen, wenn ich das richtig sehe, wird nur eine von drei Forderungen, die die Bundesregierung und auch die Europäer aufgestellt haben, wirklich angesprochen, nämlich das Atomabkommen, das Sie erwähnt haben. Aber es gibt keinerlei Verpflichtung Irans, die Proxys in der Region nicht mehr zu unterstützen, und es steht auch gar nichts drin zu dem ballistischen Programm, das ja für die Europäer wegen der weitreichenden Raketen sehr wichtig ist. Vielleicht können Sie das noch einmal erläutern, wieso man so zufrieden ist, obwohl diese beiden zentralen Punkte, also zwei von dreien, gar nicht angesprochen werden.

Gut, dass Sie das ansprechen. Das gibt mir die Gelegenheit, das noch einmal zu betonen oder richtig zu intonieren. Ich habe ja nicht davon gesprochen, dass wir und der Bundeskanzler final mit dem zufrieden sind, was jetzt vorliegt. Aber man muss anerkennen ‑ und das haben wir hier ja verschiedentlich deutlich gemacht ‑: Es braucht ein Abkommen, um in die Nähe eines Friedens kommen zu können. Alles, was in diese Richtung führt, ist positiv. Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem zum ersten Mal die beiden beteiligten Parteien und auch der Vermittler Pakistan in Aussicht stellen, dass ein solches Abkommen geschlossen werden kann. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Deshalb begrüßt der Bundeskanzler das, weil es hinführen soll auf eine grundsätzlichere Lösung dieses Konfliktes, für die wir uns immer eingesetzt haben.

Wenn ich noch einmal nachfragen darf: Die Europäer haben dann ja auch noch einen Teil beizutragen, nicht nur bei der Straße von Hormus, sondern auch, was die Aufhebung der Sanktionen angeht. Ist da in der Bundesregierung schon eine Entscheidung gefallen, dass die Sanktionen gegen Iran jetzt aufgehoben werden?

Da verweise ich gerne noch einmal auf das Statement der E4, das wir in der vergangenen Nacht verschickt, beschlossen haben. Darin ist genau dieser Punkt angesprochen. Ich zitiere aus der Erklärung:

„Wir stellen in Aussicht, entsprechende Sanktionen aufzuheben, sofern Iran klare und überprüfbare Schritte in Bezug auf sein Atomprogramm unternimmt.“

Okay, also jetzt ist noch keine Entscheidung gefallen? Das ist an Bedingungen geknüpft.

Meine Frage geht wahrscheinlich an das BMWE . Die Ölpreise sind ja mit Blick auf diese Nachricht stark gefallen. Gibt es denn in der Bundesregierung eine Erwartung, wie schnell sich das auch an den Tankstellenpreisen reflektieren sollte?

Die Erwartung ist, dass sich das an den Tankstellenpreisen eindeutig widerspiegelt. Zu genauen Zahlen kann ich jetzt aber nicht spekulieren.

Können Sie vielleicht noch ganz kurz skizzieren ‑ wir hatten ja in den vergangenen Wochen hier sehr ausführlich das Thema Kerosin ‑, was das in dem Zusammenhang für diese Versorgungslage bedeutet?

Wir hatten das, glaube ich, in der letzten oder vorletzten Regierungspressekonferenz schon erläutert, dass es derzeit keine Probleme mit der Versorgungslage bei Kerosin gibt, aber auch bei Rohöl und Ähnlichem. Die Internationale Energieagentur hat ja auch dazu aufgerufen, derzeit keine weiteren Lagerbestände mehr freizugeben; das sei nicht notwendig. Auch die Fluggesellschaften haben uns signalisiert, dass es derzeit kein Problem gibt. Man muss natürlich immer die geopolitische Lage im Blick behalten. Deshalb habe ich das Wort „derzeit“ benutzt; das muss man immer eingeschränkt dazu sagen. Aber wir sehen derzeit, wie gesagt, kein Problem darin.

Laut US-Präsident Trump soll ja die Straße bereits am Freitag für die Minenräumung geöffnet werden. Wie schnell kann denn der deutsche Beitrag vor Ort sein? Die Frage geht an das BMVg .

Die beiden Einheiten, die beiden Boote befinden sich jetzt im östlichen Mittelmeer. Sie brauchen natürlich etwas Transitzeit, sieben bis zehn Tage, bis sie dort wären. Wir haben aber auch andere Fähigkeiten angezeigt, wie Sie unseren Pressemitteilungen entnehmen können, die dann, wenn die Vorbedingungen stimmen, auch schneller da sein könnten. Das geht dann in den Bereich Drohnen etc.

Dafür ist ja ein Bundestagsbeschluss notwendig. Kann der dann gegebenenfalls auch nachgeholt werden?

Zum Thema Bundestagsbeschluss würde ich gerne an den Regierungssprecher abgeben. Ansonsten kann ich sagen: Die Vorbereitungen laufen intern auf der Arbeitsebene.

Ich kann darauf eher grundsätzlich antworten, dass nach den Vorgaben bei uns für alle derartigen Einsätze der Bundeswehr ein Bundestagsmandat nötig ist. Ich erinnere mich aber, dass das in der Vergangenheit ‑ ohne dass Sie mich da jetzt festnageln ‑ auch ziemlich zügig herbeigeführt werden konnte. Das ist ja jetzt keine Situation, die ganz neu vom Himmel fällt. Ohne dass ich Ihnen jetzt ein konkretes Datum nennen kann: Ich wäre optimistisch, dass das in einem solchen Zeitrahmen erledigt werden kann.

Noch einmal zu den Sanktionen: Herr Hille, es geht ja vermutlich um die EU -Sanktionen. Oder gibt es spezielle Sanktionen, die nur von diesen vier Staaten, die die Erklärung abgegeben haben, verhängt sind? Oder, falls es sich tatsächlich um EU -Sanktionen handelt: Wie wollen die vier Staaten sichergehen, dass die EU -Sanktionen aufgehoben werden? Das geht ja nicht durch Quartettbeschluss.

Das macht der Kollege Hinterseher.

Sie haben recht: Es geht im Wesentlichen um EU -Sanktionen, aber es gibt ja auch durch den Snapback wieder eingesetzte UN -Sanktionen.

Um das einmal einzuordnen: Es gibt ja Sanktionen gegen Iran, und die existieren aus völlig unterschiedlichen Gründen, seien es Verstöße gegen die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, gegen Menschenrechte oder das Liefern von Raketen und Drohnen, zum Beispiel an Russland zur Unterstützung des Aggressionskriegs gegen die Ukraine.

Sollte es jetzt zu einer umfassenden Verhandlungslösung mit Iran kommen, dann würde sich in der Folge sicherlich auch die Stellung Irans in der internationalen Gemeinschaft verbessern können. Für eine Aufhebung der Sanktionen müsste Iran natürlich belegen, dass es diese Politik, die bislang verfolgt wurde, eben auch nachhaltig aufgegeben hat und sich davon abwendet. Davon muss dann die Weltgemeinschaft oder eben auch die Europäische Union überzeugt werden.

Die EU -Maßnahmen, also EU -autonome Maßnahmen, können nur bei Einstimmigkeit der 27 EU -Mitgliedsstaaten aufgehoben werden. Die UN -Sanktionen können nur durch eine Entscheidung des UN -Sicherheitsrats aufgehoben werden.

Die Nachfrage geht dann doch an Herrn Hille. Das Wort der Drecksarbeit ist ja nicht dadurch ausradiert, dass es ein Jahr her ist. Bedauert der Bundeskanzler im Lichte der aktuellen Lage, dass er diesen ziemlich scharfen Begriff vor einem Jahr verwendet hat?

Ehrlich gesagt, verstehe ich den Zusammenhang, den Sie da jetzt aufmachen, nicht. Das Thema ist im vergangenen Jahr, glaube ich, ausgiebig bearbeitet worden. Jetzt liegt eine Rahmenvereinbarung auf dem Tisch, und es geht darum, damit umzugehen. Dazu habe ich Ihnen hier gerade die Grundhaltung der Bundesregierung und des Bundeskanzlers einmal kurz erläutert.

Herr Hille, was erwarten Sie denn bezüglich einer möglichen Mission in der Straße von Hormus? Was könnte diesbezüglich beim G7 -Gipfel besprochen werden?

Sie sagten gerade, es könne dann alles zügig gehen, auch mit dem Bundestagsmandat. Welche Kriterien legen Sie denn dann aber dafür an? Ab wann könnte man sagen, dass wir jetzt über dieses Bundestagsmandat reden?

Bei dem zweiten Teil der Frage müssten Sie mir gleich noch einmal damit helfen, zu verstehen, auf welchen Punkt Sie hinauswollen.

Zum ersten Teil der Frage, Stichwort G7 : Da kommen jetzt natürlich eine Reihe wichtiger, verantwortlicher Personen zusammen, und es ist immer hilfreich ‑ dazu dient ja auch ein solcher Gipfel wie der G7 -Gipfel ‑, dass man sich persönlich über die großen Themen, die im Moment auf der Agenda stehen, austauscht. Dabei hängen natürlich der Konflikt im Iran und alles Weitere, was daran hängt ‑ konkret die Mission in der Straße von Hormus ‑, als ein Thema zusammen.

Bezüglich anderer Themen ‑ nur damit es nicht heißt, dazu habe Herr Hille nichts gesagt ‑: Natürlich wird es auch um die Ukraine gehen, und wir können gleich, wenn Interesse besteht, a