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title: "Stadt Halle (Saale) Verwaltung beantwortet Linke-Anfrage zum Präventionskonzept 'Stark ins eigene Leben' in Halle; Antwort am 26.08.2026"
sdDatePublished: "2026-06-16T16:38:00Z"
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Stadt Halle (Saale) Verwaltung beantwortet Linke-Anfrage zum Präventionskonzept 'Stark ins eigene Leben' in Halle; Antwort am 26.08.2026

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Stadt Halle (Saale)
 09. Juni 2026
Geschäftsbereich Bildung und Soziales

Sitzung des Stadtrates am 24.06.2026
Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat Halle (Saale) zum Präventionskonzept „Stark
ins eigene Leben„
Vorlagen Nummer: VIII/2026/02782
TOP: 12.13

Antwort der Verwaltung:

Im Jahr 2023 wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ verabschiedet.
Ziel dieses Aktionsplans ist es, gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Akteuren der
Zivilgesellschaft bis zum Jahr 2030 Kinderarmut und soziale Ausgrenzung von Kindern
und Jugendlichen wirksam zu bekämpfen sowie deren gesellschaftliche Teilhabe und
Chancengleichheit nachhaltig zu stärken. Die kommunale Armutsprävention bildet
dabei einen zentralen Schwerpunkt.

Die Stadt Halle (Saale) hat bereits im Jahr 2019 mit dem Präventionskonzept „Stark ins
eigene Leben“ einen wichtigen strategischen Rahmen für Prävention und
Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien geschaffen. Das Konzept wurde
durch den Stadtrat bestätigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

1.
Welche konkreten Impulse, Maßnahmen oder Handlungsempfehlungen aus dem
Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ wurden
bislang von der Stadt Halle (Saale) aufgegriffen und in die kommunale Arbeit
integriert?

2.
In welchen Bereichen sieht die Stadtverwaltung Übereinstimmungen bzw.
Unterschiede zwischen den Zielen des Nationalen Aktionsplans und dem
Präventionskonzept „Stark ins eigene Leben“?

3.
Wie wurden seit der Verabschiedung des Präventionskonzeptes im Jahr 2019
veränderte gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen –
insbesondere
die
Folgen
der
Corona-Pandemie,
steigende
Lebenshaltungskosten, Fachkräftemangel sowie die zunehmende Belastung
vieler Familien – bei der Umsetzung des Konzeptes berücksichtigt?

4.
Welche Anpassungen oder Weiterentwicklungen des Präventionskonzeptes
wurden seit 2019 vorgenommen? Welche neuen Bedarfe und Herausforderungen
wurden
identifiziert
und
wie
wurden
diese
in
die
kommunalen
Präventionsstrategien aufgenommen?

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5.
Ist eine Fortschreibung oder Evaluation des Präventionskonzeptes vorgesehen?
Wenn ja, in welchem Zeitraum soll diese erfolgen und welche Akteure werden
daran beteiligt?

6.
Können
die
im
Präventionskonzept
vorgesehenen
Präventions-
und
Unterstützungsangebote in allen Lebensphasen – von der frühen Kindheit über
Schule und Ausbildung bis hin zum Übergang in das Berufsleben – trotz der
aktuellen Haushaltslage weiterhin in vollem Umfang aufrechterhalten werden?

7.
Welche Angebote mussten in den vergangenen Jahren eingeschränkt, verändert
oder
eingestellt
werden
beziehungsweise
sind
hiervon
aufgrund
der
Haushaltslage künftig betroffen?

8.
Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um sicherzustellen, dass
insbesondere Kinder und Jugendliche aus armutsgefährdeten Familien
weiterhin einen gleichberechtigten Zugang zu Bildungs-, Freizeit-, Kultur- und
Unterstützungsangeboten erhalten?

9.
Welche Kennzahlen oder Indikatoren nutzt die Stadtverwaltung zur Bewertung
der Wirksamkeit ihrer Armutspräventionsstrategie? Welche Entwicklungen sind
dabei in den vergangenen fünf Jahren festzustellen?

10. Welche Förderprogramme von Bund, Land oder Europäischen Institutionen
werden
derzeit
genutzt,
um
Maßnahmen
der
Kinder-
und
Familienarmutsprävention in Halle (Saale) zu finanzieren, und sieht die
Stadtverwaltung weiteren Förderbedarf?

11. Wie
werden
Kinder,
Jugendliche,
Familien
sowie
freie
Träger
und
zivilgesellschaftliche Akteure in die Weiterentwicklung der kommunalen
Präventionsstrategie einbezogen?

Für die Beantwortung sind innerhalb der Verwaltung umfangreichere Rücksprachen
erforderlich. Eine abgestimmte Beantwortung der Anfrage zum 24.06.2026 ist aufgrund
dessen zeitlich nicht möglich. Die Antwort der Stadtverwaltung erfolgt zum Stadtrat am
26.08.2026.

Katharina Brederlow
Beigeordnete