CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) prüft Clustermodell für Integrationsbegleiter an Schulen in Halle (Saale); Kostenneutraler Umbau vorgesehen

Beschlussvorlage

Antrag

Beratungsfolge Termin Status Jugendhilfeausschuss 07.05.2026 öffentlich Vorberatung

Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss 26.05.2026 öffentlich Vorberatung

Stadtrat 27.05.2026 öffentlich Entscheidung

Betreff: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) zur Prüfung der Clusterbildung bei Integrationsbegleitern nach § 35a SGB VIII

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung Halle (Saale), ein Modell zur geclusterten Integrationsbegleitung an Schulen zu entwickeln und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

gez. Christoph Bernstiel Vorsitzender CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale)

TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02601 Datum: 16.04.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: Bernstiel, Christoph Plandatum:

Begründung:

Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII werden Kinder mit (drohender) seelischer Behinderung in Schulen durch individuelle Integrationsbegleiter gefördert. In einer Reihe von Schulklassen im Stadtgebiet Halle (Saale) befinden sich derzeit mehrere anspruchsberechtigte Kinder gleichzeitig, für die jeweils eigenständige Integrationshilfen bewilligt und eingesetzt werden. Diese Praxis führt in der Unterrichtspraxis zu erheblichen Herausforderungen: Mehrere parallel im Klassenzimmer tätige Begleitpersonen können das Lernklima beeinträchtigen und die Konzentration aller Schülerinnen und Schüler stören. Gleichzeitig steht der Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich einer dauerhaft hochwertigen Versorgung mit qualifizierten Integrationskräften entgegen. Eine alternative Versorgungsform, bei der eine höher qualifizierte Fachkraft mehrere Kinder einer Klasse gleichzeitig begleitet („Clustermodell“), erscheint sowohl pädagogisch sinnvoll als auch wirtschaftlich tragfähig: Die höheren Personalkosten einer Fachkraft werden durch den Wegfall mehrerer gering qualifizierter Einzelkräfte kompensiert. Zugleich ermöglicht das pädagogische Fachwissen einer solchen Fachkraft eine koordinierte, auf die Gruppendynamik abgestimmte Unterstützung, von der alle betroffenen Kinder profitieren.

Zielsetzung

Mit dem vorliegenden Prüfantrag werden folgende Ziele verfolgt:

• Verbesserung des Lernklimas durch Reduzierung der Anzahl gleichzeitig im Klassenraum anwesender Begleitpersonen • Steigerung der pädagogischen Qualität der Integrationsbegleitung durch den Einsatz höher qualifizierter Fachkräfte • Kostenneutrale Umgestaltung der Hilfeleistung im Rahmen des bestehenden Gesamtbudgets • Entwicklung eines strukturierten, trägeroffen konzipierten Modells in Zusammenarbeit mit Schulen und Trägern • Beitrag zur Fachkräftegewinnung und -bindung im pädagogischen Bereich durch attraktivere Einsatzprofile

Das Modell muss folgende Anforderungen erfüllen:

Konzeption des Clustermodells

• Ab einem Schwellenwert von mindestens drei nach § 35a SGB VIII anspruchsberechtigten Kindern in einer Klasse wird geprüft, ob statt mehrerer Einzelbegleitungen eine gemeinsame Clusterbegleitung durch eine einzige, höher qualifizierte Fachkraft eingerichtet werden kann. • Das Clustermodell darf keine Mehrkosten gegenüber der bisherigen Einzelversorgung verursachen; eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung ist Bestandteil des Berichts. • Die Verwaltung prüft, ob und unter welchen Bedingungen ein koordiniertes Fachkraft- Tandem-Modell (z. B. eine Fachkraft plus eine Assistenzkraft) als Variante in Betracht kommt.

Qualifikationsanforderungen

• Die im Clustermodell eingesetzten Fachkräfte müssen über eine anerkannte pädagogische oder sonderpädagogische Ausbildung verfügen, die sie befähigt, mehrere Kinder mit unterschiedlichen Förderbedarfen gleichzeitig zu begleiten. • Mindestqualifikationen und Anforderungsprofile sind im Rahmen der Konzeptentwicklung festzulegen und in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.

Trägeroffenheit und Zusammenarbeit mit Schulen

• Das Modell ist so zu konzipieren, dass es für unterschiedliche anerkannte Träger der freien Jugendhilfe offen und attraktiv umsetzbar ist (Trägeroffenheit). • Die Schulen und Lehrkräfte sind als zentrale Kooperationspartner in die Modellentwicklung einzubeziehen; eine regelmäßige Abstimmung zwischen Träger, Fachkraft und Schule ist strukturell zu verankern. • Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, das Modell zunächst in einem Pilotprojekt mit einem oder mehreren Trägern zu erproben, bevor eine stadtweite Ausweitung erfolgt.