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title: "CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) prüft Clustermodell für Integrationsbegleiter an Schulen in Halle (Saale); Kostenneutraler Umbau vorgesehen"
sdDatePublished: "2026-06-16T16:38:00Z"
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  - "Halle (Saale)"
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CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) prüft Clustermodell für Integrationsbegleiter an Schulen in Halle (Saale); Kostenneutraler Umbau vorgesehen

Beschlussvorlage

Antrag

Beratungsfolge
Termin
Status
Jugendhilfeausschuss
07.05.2026
öffentlich
Vorberatung

Sozial-, Gesundheits- und
Gleichstellungsausschuss
26.05.2026
öffentlich
Vorberatung

Stadtrat
27.05.2026
öffentlich
Entscheidung

Betreff:
Antrag der CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) zur Prüfung der
Clusterbildung bei Integrationsbegleitern nach § 35a SGB VIII

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung Halle (Saale), ein Modell zur geclusterten
Integrationsbegleitung an Schulen zu entwickeln und dem Stadtrat zur Beschlussfassung
vorzulegen.

gez. Christoph Bernstiel
Vorsitzender
CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale)

TOP:
Vorlagen-Nummer:
VIII/2026/02601
Datum:
16.04.2026
Bezug-Nummer.
PSP-Element/ Sachkonto:
Verfasser:
Bernstiel, Christoph
Plandatum:

Begründung:

Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII werden Kinder mit (drohender)
seelischer Behinderung in Schulen durch individuelle Integrationsbegleiter gefördert. In einer
Reihe von Schulklassen im Stadtgebiet Halle (Saale) befinden sich derzeit mehrere
anspruchsberechtigte Kinder gleichzeitig, für die jeweils eigenständige Integrationshilfen
bewilligt und eingesetzt werden.
Diese Praxis führt in der Unterrichtspraxis zu erheblichen Herausforderungen: Mehrere
parallel im Klassenzimmer tätige Begleitpersonen können das Lernklima beeinträchtigen und
die Konzentration aller Schülerinnen und Schüler stören. Gleichzeitig steht der
Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich einer dauerhaft hochwertigen Versorgung mit
qualifizierten Integrationskräften entgegen.
Eine alternative Versorgungsform, bei der eine höher qualifizierte Fachkraft mehrere Kinder
einer Klasse gleichzeitig begleitet („Clustermodell“), erscheint sowohl pädagogisch sinnvoll
als auch wirtschaftlich tragfähig: Die höheren Personalkosten einer Fachkraft werden durch
den Wegfall mehrerer gering qualifizierter Einzelkräfte kompensiert. Zugleich ermöglicht das
pädagogische
Fachwissen
einer
solchen
Fachkraft
eine
koordinierte,
auf
die
Gruppendynamik abgestimmte Unterstützung, von der alle betroffenen Kinder profitieren.

Zielsetzung

Mit dem vorliegenden Prüfantrag werden folgende Ziele verfolgt:

•
Verbesserung des Lernklimas durch Reduzierung der Anzahl gleichzeitig im
Klassenraum anwesender Begleitpersonen
•
Steigerung der pädagogischen Qualität der Integrationsbegleitung durch den Einsatz
höher qualifizierter Fachkräfte
•
Kostenneutrale Umgestaltung der Hilfeleistung im Rahmen des bestehenden
Gesamtbudgets
•
Entwicklung eines strukturierten, trägeroffen konzipierten Modells in Zusammenarbeit
mit Schulen und Trägern
•
Beitrag zur Fachkräftegewinnung und -bindung im pädagogischen Bereich durch
attraktivere Einsatzprofile

Das Modell muss folgende Anforderungen erfüllen:

Konzeption des Clustermodells

•
Ab
einem
Schwellenwert
von
mindestens
drei
nach
§
35a
SGB
VIII
anspruchsberechtigten Kindern in einer Klasse wird geprüft, ob statt mehrerer
Einzelbegleitungen eine gemeinsame Clusterbegleitung durch eine einzige, höher
qualifizierte Fachkraft eingerichtet werden kann.
•
Das
Clustermodell
darf
keine
Mehrkosten
gegenüber
der
bisherigen
Einzelversorgung verursachen; eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung ist
Bestandteil des Berichts.
•
Die Verwaltung prüft, ob und unter welchen Bedingungen ein koordiniertes Fachkraft-
Tandem-Modell (z. B. eine Fachkraft plus eine Assistenzkraft) als Variante in
Betracht kommt.

Qualifikationsanforderungen

•
Die im Clustermodell eingesetzten Fachkräfte müssen über eine anerkannte
pädagogische oder sonderpädagogische Ausbildung verfügen, die sie befähigt,
mehrere Kinder mit unterschiedlichen Förderbedarfen gleichzeitig zu begleiten.
•
Mindestqualifikationen
und
Anforderungsprofile
sind
im
Rahmen
der
Konzeptentwicklung festzulegen und in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.

Trägeroffenheit und Zusammenarbeit mit Schulen

•
Das Modell ist so zu konzipieren, dass es für unterschiedliche anerkannte Träger der
freien Jugendhilfe offen und attraktiv umsetzbar ist (Trägeroffenheit).
•
Die Schulen und Lehrkräfte sind als zentrale Kooperationspartner in die
Modellentwicklung einzubeziehen; eine regelmäßige Abstimmung zwischen
Träger, Fachkraft und Schule ist strukturell zu verankern.
•
Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, das Modell zunächst in einem Pilotprojekt mit
einem oder mehreren Trägern zu erproben, bevor eine stadtweite Ausweitung
erfolgt.