Stadt Halle (Saale) beantwortet Anfrage zur Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge in Halle; ca. 150.000 Euro/Jahr Mindereinnahmen

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Stadt Halle (Saale) 10. Juni 2026 Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit

Sitzung des Stadtrates am 24.06.2026 Anfrage der Fraktion Hauptsache Halle zur Einschätzung der finanziellen Auswirkungen einer Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge Vorlagen Nummer: VIII/2026/02769 TOP: 12.35

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie viele Fahrzeuge, die nach dem Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) gekennzeichnet sind, sind aktuell in Halle (Saale) zugelassen?

Es sind aktuell 2.921 Fahrzeuge zugelassen.

  1. Welchen prozentualen Anteil machen diese Fahrzeuge im Verhältnis zur Gesamtzahl aller zugelassenen Fahrzeuge in Halle (Saale) aus?

Der prozentuale Anteil beläuft sich auf 2,35 %.

  1. Wie hoch wären nach Einschätzung der Stadtverwaltung die jährlich ausbleibenden Einnahmen aus Parkgebühren infolge der vorgeschlagenen Gebührenbefreiung für die ersten zwei Stunden?

Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Daten wurde eine überschlägige Prognose erstellt. Diese weist darauf hin, dass mit dauerhaften Mindereinnahmen in Höhe von ca. 150.000 Euro/Jahr zu rechnen wäre. Die Höhe der Mindereinnahmen hängt insbesondere von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Regelung durch nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gekennzeichnete Fahrzeuge, der Parkdauer, der Auslastung der bewirtschafteten Stellplätze sowie möglichen Verhaltensänderungen der Nutzerinnen und Nutzer ab.

  1. Welche konkreten Kosten würden der Stadt Halle (Saale) insgesamt durch zusätzliche beziehungsweise angepasste Beschilderungen entstehen?

Nach derzeitiger Einschätzung ist für die erforderliche Anpassung beziehungsweise Ergänzung der Beschilderung mit Kosten in Höhe von ca. rund 40.000 Euro zu rechnen. Die Schätzung umfasst die Beschaffung und Montage zusätzlicher Verkehrszeichen. Die konkrete Kostenermittlung kann erst nach Vorliegen der erforderlichen verkehrs- behördlichen Anordnungen erfolgen.

  1. Auf welcher Grundlage beziehungsweise anhand welcher Berechnungen oder Erfahrungswerte wurden die von der Verwaltung angeführten finanziellen Belastungen ermittelt?

Da belastbare Erkenntnisse über die tatsächliche Inanspruchnahme einer Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet Halle (Saale) nicht vorliegen, beruhen die dargestellten finanziellen Auswirkungen auf fachlichen Schätzungen und Annahmen unter Heranziehung der zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbaren Daten. Die tatsächlichen Kosten und Einnahmeeffekte können daher von den prognostizierten Werten abweichen. Bei der Ermittlung wurden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:

der Anteil zugelassener beziehungsweise potenziell begünstigter Elektrofahrzeuge,

der Umfang der von einer Regelung betroffenen bewirtschafteten Stellplätze,

die Auslastung gebührenpflichtiger Stellplätze sowie das bisherige Parkverhalten,

der voraussichtliche Anpassungsbedarf bei der Beschilderung.

René Rebenstorf Beigeordneter