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title: "Stadt Halle (Saale) beantwortet Anfrage zur Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge in Halle; ca. 150.000 Euro/Jahr Mindereinnahmen"
sdDatePublished: "2026-06-16T16:38:00Z"
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Stadt Halle (Saale) beantwortet Anfrage zur Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge in Halle; ca. 150.000 Euro/Jahr Mindereinnahmen

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Stadt Halle (Saale)
10. Juni 2026
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt
und Sicherheit

Sitzung des Stadtrates am 24.06.2026
Anfrage der Fraktion Hauptsache Halle zur Einschätzung der finanziellen
Auswirkungen einer Parkgebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge
Vorlagen Nummer: VIII/2026/02769
TOP: 12.35

Antwort der Verwaltung:
1. Wie viele Fahrzeuge, die nach dem Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung
elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) gekennzeichnet
sind, sind aktuell in Halle (Saale) zugelassen?

Es sind aktuell 2.921 Fahrzeuge zugelassen.

2. Welchen prozentualen Anteil machen diese Fahrzeuge im Verhältnis zur
Gesamtzahl aller zugelassenen Fahrzeuge in Halle (Saale) aus?

Der prozentuale Anteil beläuft sich auf 2,35 %.

3. Wie hoch wären nach Einschätzung der Stadtverwaltung die jährlich ausbleibenden
Einnahmen aus Parkgebühren infolge der vorgeschlagenen Gebührenbefreiung für
die ersten zwei Stunden?

Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Daten wurde eine überschlägige Prognose
erstellt. Diese weist darauf hin, dass mit dauerhaften Mindereinnahmen in Höhe von
ca. 150.000 Euro/Jahr zu rechnen wäre.
Die Höhe der Mindereinnahmen hängt insbesondere von der tatsächlichen Inanspruchnahme
der Regelung durch nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gekennzeichnete Fahrzeuge,
der Parkdauer, der Auslastung der bewirtschafteten Stellplätze sowie möglichen
Verhaltensänderungen der Nutzerinnen und Nutzer ab.

4. Welche konkreten Kosten würden der Stadt Halle (Saale) insgesamt durch
zusätzliche beziehungsweise angepasste Beschilderungen entstehen?

Nach derzeitiger Einschätzung ist für die erforderliche Anpassung beziehungsweise
Ergänzung der Beschilderung mit Kosten in Höhe von ca. rund 40.000 Euro zu rechnen. Die
Schätzung umfasst die Beschaffung und Montage zusätzlicher Verkehrszeichen.
Die konkrete Kostenermittlung kann erst nach Vorliegen der erforderlichen verkehrs-
behördlichen Anordnungen erfolgen.

5. Auf welcher Grundlage beziehungsweise anhand welcher Berechnungen oder
Erfahrungswerte wurden die von der Verwaltung angeführten finanziellen
Belastungen ermittelt?

Da belastbare Erkenntnisse über die tatsächliche Inanspruchnahme einer
Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet Halle (Saale) nicht vorliegen,
beruhen die dargestellten finanziellen Auswirkungen auf fachlichen Schätzungen und
Annahmen unter Heranziehung der zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbaren Daten. Die
tatsächlichen Kosten und Einnahmeeffekte können daher von den prognostizierten Werten
abweichen.
Bei der Ermittlung wurden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
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der Anteil zugelassener beziehungsweise potenziell begünstigter Elektrofahrzeuge,
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der Umfang der von einer Regelung betroffenen bewirtschafteten Stellplätze,
-
die Auslastung gebührenpflichtiger Stellplätze sowie das bisherige Parkverhalten,
-
der voraussichtliche Anpassungsbedarf bei der Beschilderung.

René Rebenstorf
Beigeordneter