Stadt Halle (Saale) AfD-Anfrage zu Friedhofseinnahmen und -ausgaben; Defizit durch städtischen Haushalt ausgeglichen

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Stadt Halle (Saale) 02. Juni 2026 Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit

Sitzung des Stadtrates am 29.04.2026 Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion zu Einnahmeverlusten der Stadt Halle aus dem geänderten Bestattungsgesetz Vorlagen-Nr.: VIII/2026/02561 TOP:12.1

Antwort der Stadtverwaltung:

Wie haben sich die Einnahmen aus den Friedhofgebühren in der Stadt Halle in den letzten 10 Jahren entwickelt? Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln!

Aufgrund einer Systemumstellung (SAP) liegen aussagefähige Zahlen erst ab dem Haushaltsjahr 2017 vor. Die Gesamtsumme der Erträge der Friedhöfe in den abgebildeten Scheiben aus 2017 bis 2025 setzen sich aus mehreren Einnahmen zusammen:

Bestandteil der Gesamteinnahmen sind die Friedhofsgebühren. Eine Aufstellung der Erträge aus Friedhofsgebühren für die Jahre 2023 bis 2025 kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:

Die Gesamteinnahmen sind seit dem Jahr 2022 stetig leicht gestiegen. Die Erträge aus Friedhofsgebühren sind konstant geblieben.

2 2. Wie haben sich die Ausgaben für den Bereich des Betriebs von Friedhöfen in der Stadt Halle in den letzten 10 Jahren entwickelt? Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln! Bitte die größten Kosten einzeln aufschlüsseln!

Die Gesamtsumme der Ausgaben kann aufgrund einer Systemumstellung (SAP) erst ab dem Jahr 2017 abgebildet werden:

Welche Kosten sind am stärksten angestiegen?

Die Kostenarten Lohn- und Gehalt AN, Unterhaltung, Betriebskosten, Fahrzeuge / Geräte / techn. Anlagen und Abschreibungen sind am stärksten angestiegen. Ihre Steigerung in den letzten drei Jahren kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:

3 4. Wie hat sich die Zahl der Armuts-/ Sozialbestattungen in der Stadt Halle in den letzten 10 Jahren entwickelt? Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln!

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Begrifflichkeit „Armuts-/Sozialbestattungen“ die Sterbefälle gemeint sind, welche von der Ordnungsbehörde zur Beisetzung angeordnet werden, da keine bestattungspflichtige Person ermittelt werden konnte. Die Zahl der von der Ordnungsbehörde zur Beisetzung angeordneten Sterbefälle, die in der Stadt Halle (Saale) auf dem Gertraudenfriedhof beigesetzt werden, stellt sich wie folgt dar:

Jahr

Anzahl der Beisetzungen

2015

112

2016

93

2017

111

2018

103

2019

79

2020

95

2021

101

2022

120

2023

97

2024

117

2025

110

Falls ein Defizit besteht: Wie gedenkt die Stadt Halle dieses in den nächsten Jahren auszugleichen ohne dabei Gebühren auf ein unsoziales Niveau anheben zu müssen?

Nach § 5 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) sind die Kosten für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung „Friedhöfe“ nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Das Gebührenaufkommen soll gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 KAG-LSA die Kosten für die Einrichtung decken. Dieser gesetzlich festgelegten Grundlage wurde und wird gefolgt. Lediglich für die Inanspruchnahme der Feierhallen wurden die Gebühren moderat erhöht, so dass ein Kostendeckungsgrad von voraussichtlich 83 % erreicht wird. Das Defizit wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

Sind seit Inkrafttreten des Gesetzes bereits Probleme in der Stadt Halle bekannt geworden (etwa „Moorleichen“ nach Tuchbestattungen)? Wird dies fortlaufend ausgewertet?

Das geänderte Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt ist seit 1.5.2026 in Kraft. Bisher wurden auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Halle (Saale) noch keine Erdbestattungen im Tuch vorgenommen. Der Begriff „Moorleichen“ ist wohl unzutreffend, da die Mindestruhezeit zur Verwesung von Leichen auf die hiesigen Böden abgestimmt ist und eine nahezu rückstandlose Verwesung erfolgt. Eine Auswertung ist deshalb nicht erforderlich.

René Rebenstorf Beigeordneter