---
title: "Stadt Halle (Saale) AfD-Anfrage zu Friedhofseinnahmen und -ausgaben; Defizit durch städtischen Haushalt ausgeglichen"
sdDatePublished: "2026-06-16T16:38:00Z"
source: "https://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=338746\u0026type=do\u0026"
topics:
  - name: "society"
    identifier: "medtop:14000000"
  - name: "politics and government"
    identifier: "medtop:11000000"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "health"
    identifier: "medtop:07000000"
  - name: "economy, business and finance"
    identifier: "medtop:04000000"
locations:
  - "Halle (Saale)"
---


Stadt Halle (Saale) AfD-Anfrage zu Friedhofseinnahmen und -ausgaben; Defizit durch städtischen Haushalt ausgeglichen

Tagged Pdf

1

Stadt Halle (Saale)
02. Juni 2026
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt
und Sicherheit

Sitzung des Stadtrates am 29.04.2026
Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion zu Einnahmeverlusten der Stadt Halle aus dem
geänderten Bestattungsgesetz
Vorlagen-Nr.: VIII/2026/02561
TOP:12.1

Antwort der Stadtverwaltung:

1.
Wie haben sich die Einnahmen aus den Friedhofgebühren in der Stadt Halle in den
letzten 10 Jahren entwickelt? Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln!

Aufgrund einer Systemumstellung (SAP) liegen aussagefähige Zahlen erst ab dem
Haushaltsjahr 2017 vor. Die Gesamtsumme der Erträge der Friedhöfe in den abgebildeten
Scheiben aus 2017 bis 2025 setzen sich aus mehreren Einnahmen zusammen:

Bestandteil der Gesamteinnahmen sind die Friedhofsgebühren. Eine Aufstellung der Erträge
aus Friedhofsgebühren für die Jahre 2023 bis 2025 kann der folgenden Aufstellung
entnommen werden:

Die Gesamteinnahmen sind seit dem Jahr 2022 stetig leicht gestiegen. Die Erträge aus
Friedhofsgebühren sind konstant geblieben.

2
2.
Wie haben sich die Ausgaben für den Bereich des Betriebs von Friedhöfen in der
Stadt Halle in den letzten 10 Jahren entwickelt? Bitte nach Jahresscheiben
aufschlüsseln! Bitte die größten Kosten einzeln aufschlüsseln!

Die Gesamtsumme der Ausgaben kann aufgrund einer Systemumstellung (SAP) erst ab dem
Jahr 2017 abgebildet werden:

3.
Welche Kosten sind am stärksten angestiegen?

Die Kostenarten Lohn- und Gehalt AN, Unterhaltung, Betriebskosten, Fahrzeuge / Geräte /
techn. Anlagen und Abschreibungen sind am stärksten angestiegen. Ihre Steigerung in den
letzten drei Jahren kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:

3
4.
Wie hat sich die Zahl der Armuts-/ Sozialbestattungen in der Stadt Halle in den
letzten 10 Jahren entwickelt? Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln!

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Begrifflichkeit „Armuts-/Sozialbestattungen“ die
Sterbefälle gemeint sind, welche von der Ordnungsbehörde zur Beisetzung angeordnet
werden, da keine bestattungspflichtige Person ermittelt werden konnte. Die Zahl der von der
Ordnungsbehörde zur Beisetzung angeordneten Sterbefälle, die in der Stadt Halle (Saale) auf
dem Gertraudenfriedhof beigesetzt werden, stellt sich wie folgt dar:

Jahr

Anzahl der Beisetzungen

2015

112

2016

93

2017

111

2018

103

2019

79

2020

95

2021

101

2022

120

2023

97

2024

117

2025

110

5.
Falls ein Defizit besteht: Wie gedenkt die Stadt Halle dieses in den nächsten Jahren
auszugleichen ohne dabei Gebühren auf ein unsoziales Niveau anheben zu
müssen?

Nach § 5 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) sind die Kosten für die
Benutzung der öffentlichen Einrichtung „Friedhöfe“ nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
zu ermitteln. Das Gebührenaufkommen soll gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 KAG-LSA die Kosten für
die Einrichtung decken. Dieser gesetzlich festgelegten Grundlage wurde und wird gefolgt.
Lediglich für die Inanspruchnahme der Feierhallen wurden die Gebühren moderat erhöht, so
dass ein Kostendeckungsgrad von voraussichtlich 83 % erreicht wird. Das Defizit wird aus
dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

6.
Sind seit Inkrafttreten des Gesetzes bereits Probleme in der Stadt Halle bekannt
geworden (etwa „Moorleichen“ nach Tuchbestattungen)? Wird dies fortlaufend
ausgewertet?

Das geänderte Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt ist seit 1.5.2026 in Kraft. Bisher wurden auf
den kommunalen Friedhöfen der Stadt Halle (Saale) noch keine Erdbestattungen im Tuch
vorgenommen. Der Begriff „Moorleichen“ ist wohl unzutreffend, da die Mindestruhezeit zur
Verwesung von Leichen auf die hiesigen Böden abgestimmt ist und eine nahezu rückstandlose
Verwesung erfolgt. Eine Auswertung ist deshalb nicht erforderlich.

René Rebenstorf
Beigeordneter