Die Linke Harburg beantragt Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe; Erweiterung auf Kindertagesbetreuung treibt Neuausschreibung.

Antrag Fraktion Die Linke Harburg betr.: Geplante Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe

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Antrag Fraktion Die Linke Harburg betr.: Geplante Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe in Harburg. Die hauptamtlichen Fachkräfte und insbesondere die ehrenamtlichen Ombudspersonen haben über viele Jahre Strukturen aufgebaut, die jungen Menschen und Familien eine unabhängige Beratung und Unterstützung bei Konflikten mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe ermöglichen sollen.

Die Bezirksversammlung Harburg und der Jugendhilfeausschuss haben sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit der Arbeit der Ombudsstelle befasst. Bereits im Sommer 2025 wurde die Sozialbehörde aufgefordert, die Ombudsstelle strukturell und personell zu stärken. Hintergrund waren Berichte über eine hohe Auslastung, steigende Fallzahlen und die Sorge, dass die vorhandenen Ressourcen den tatsächlichen Bedarfen nicht mehr gerecht werden. Die Bezirksversammlung hat dabei ausdrücklich die Arbeit der ehrenamtlichen Ombudspersonen gewürdigt und sich für eine langfristige Absicherung der Ombudschaft ausgesprochen.

Darüber hinaus hat die Bezirksversammlung die Umsetzung von sechs konkreten Empfehlungen zur Stärkung der Ombudsstelle eingefordert. Bislang ist nicht erkennbar, welche dieser Empfehlungen tatsächlich umgesetzt wurden und welche Rolle sie in der geplanten Neukonzeptionierung und Neuausschreibung spielen sollen. Im Jugendhilfeausschuss am 11.06.2026 wurde über die geplante Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens berichtet. Als wesentlicher Grund wurde die Erweiterung des Aufgabenbereichs auf den Bereich der Kindertagesbetreuung genannt.

Gleichzeitig sind im Ausschuss zahlreiche fachliche, organisatorische und rechtliche Fragen offengeblieben. Nach Darstellung des bisherigen Trägers hat es vor der Entscheidung zur Neuausschreibung keinen fachlichen Austausch über mögliche Alternativen gegeben. Zudem wird die Auffassung vertreten, dass die Erweiterung um den Bereich Kindertagesbetreuung nicht automatisch eine vollständige Neuausschreibung einer über Jahre gewachsenen und etablierten Struktur erforderlich macht.

Außerdem sind Fragen zur zukünftigen Rolle von Öffentlichkeitsarbeit, fachpolitischen Stellungnahmen, Ehrenamtsbegleitung und unabhängiger Interessenvertretung ungeklärt. Diese Aufgaben waren bislang fester Bestandteil der Arbeit der Ombudsstelle und werden auch in der Fachdebatte als wichtige Bestandteile einer wirksamen und unabhängigen Ombudschaft angesehen.

Der bisherige Träger hat zudem wiederholt auf die unzureichende personelle und finanzielle Ausstattung der Ombudsstelle hingewiesen. Auch im Jugendhilfeausschuss wurde mehrfach deutlich, dass die vorhandenen Ressourcen nicht ausreichen, um die steigende Nachfrage dauerhaft aufzufangen. Daher stellt sich die Frage, ob die geplante Neuausschreibung ausschließlich auf fachlichen und konzeptionellen Erwägungen beruht oder ob auch die seit Jahren vorgetragenen Forderungen nach einer besseren personellen und finanziellen Ausstattung hierbei eine Rolle spielen.

Angesichts der bisherigen Beschlüsse der Bezirksversammlung, des langjährigen Engagements der ehrenamtlichen Ombudspersonen, der aufgebauten Vertrauensstrukturen sowie der Bedeutung der Ombudsstelle für junge Menschen und Familien besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der fachlichen, rechtlichen und finanziellen Grundlagen der geplanten Neuausschreibung.

Der Vorsitzende wird gebeten, die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung zu ersuchen, dem Jugendhilfeausschuss schriftlich darzustellen,

aus welchen fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Gründen die bisherige Ombudsstelle Hamburg im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens neu ausgeschrieben werden soll;

welche konzeptionellen Änderungen gegenüber der bisherigen Ombudsstelle vorgesehen sind, weshalb diese nicht innerhalb der bestehenden Struktur umgesetzt werden können und inwieweit die Erweiterung des Aufgabenbereichs auf den Bereich der Kindertagesbetreuung hierfür eine Neuausschreibung erforderlich macht;

auf welcher rechtlichen Grundlage die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens beziehungsweise einer Neuausschreibung erfolgt und ob hierzu juristische Prüfungen, Stellungnahmen oder gutachterliche Einschätzungen vorliegen; sofern dies der Fall ist, werden die wesentlichen Ergebnisse erbeten;

ob und in welchem Umfang vor der Entscheidung zur Neuausschreibung Gespräche oder Abstimmungen mit dem bisherigen Träger der Ombudsstelle sowie den ehrenamtlichen Ombudspersonen stattgefunden haben und zu welchen Ergebnissen diese geführt haben;

welche Aufgaben die Ombudsstelle derzeit wahrnimmt und welche Aufgaben künftig entfallen, eingeschränkt, neu organisiert oder erweitert werden sollen;

welche Bedeutung künftig der Öffentlichkeitsarbeit, fachpolitischen Stellungnahmen, Vernetzungsarbeit, der Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Ombudspersonen sowie strukturellen Rückmeldungen an Verwaltung und Politik zukommen soll;

welche personellen, sachlichen und finanziellen Bedarfe der bisherige Träger seit Beginn der Förderung gegenüber der Behörde angemeldet hat, welche davon bewilligt beziehungsweise finanziert wurden und welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen für die Erweiterung des Aufgabenbereichs auf den Bereich Kindertagesbetreuung erforderlich wären;

ob die von der Ombudsstelle wiederholt öffentlich vorgetragenen Forderungen nach einer besseren personellen und finanziellen Ausstattung im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens stehen und wenn ja, in welcher Weise;

wie die Behörde sicherstellen will, dass während eines möglichen Interessenbekundungs- und Übergangsverfahrens keine Versorgungslücken bei der ombudschaftlichen Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Familien entstehen, insbesondere vor dem Hintergrund eines möglicherweise längeren Übergangszeitraums bis zur Arbeitsaufnahme eines neuen Trägers;

wie die Auswirkungen einer möglichen Neuausschreibung auf die bestehenden ehrenamtlichen Strukturen, die bisher gewonnenen Ombudspersonen sowie die über Jahre aufgebauten Vertrauens- und Kooperationsstrukturen bewertet werden;

welche konkreten Maßnahmen seit der Stellungnahme der Behörde zum Beschluss der Bezirksversammlung Harburg zur strukturellen Stärkung und Absicherung der Ombudsstelle umgesetzt wurden;

welchen Umsetzungsstand die von der Ombudsstelle benannten sechs Empfehlungen derzeit haben, welche Maßnahmen hierzu jeweils ergriffen wurden und inwieweit diese Empfehlungen bei der geplanten Neukonzeptionierung und Neuausschreibung berücksichtigt werden sollen, insbesondere hinsichtlich

 der Förderung und Stärkung ehrenamtlicher Ombudspersonen,

 der Sicherstellung der Erreichbarkeit des öffentlichen Trägers auch in Krisenzeiten,

 des Ausbaus einer kritischen Feedbackkultur und niedrigschwelliger Beschwerdemöglichkeiten,

 der Bereitstellung von Wissen über zentrale Rechte und Verfahrensweisen,

 der Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit für junge Menschen sowie

 der Verbesserung der Übergangsgestaltung für junge Volljährige;

ob die Behörde die Auffassung teilt, dass die von der Bezirksversammlung im Jahr 2025 beschlossene strukturelle und personelle Stärkung der Ombudsstelle weiterhin erforderlich ist und wie dieses Ziel im Rahmen der geplanten Neuausschreibung erreicht werden soll.

Der Bericht ist dem Jugendhilfeausschuss schriftlich bis zum 31. Juli 2026 vorzulegen.

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