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title: "Bezirksversammlung Altona fordert Senat zur Bezirksverwaltungsreform in Hamburg; fester Sockelbetrag für Bezirksversammlungen vorgeschlagen"
sdDatePublished: "2026-06-16T04:14:00Z"
source: "https://bv-hh.de/altona/documents/reform-statt-refoermchen-altona-fuer-bezirksverwaltungsreform-antrag-der-fraktionen-von-gruene-und-cdu-228669"
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  - "Hamburg"
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Bezirksversammlung Altona fordert Senat zur Bezirksverwaltungsreform in Hamburg; fester Sockelbetrag für Bezirksversammlungen vorgeschlagen

Reform statt Reförmchen  Altona für Bezirksverwaltungsreform! Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU

Altona Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg

Reform statt Reförmchen  Altona für Bezirksverwaltungsreform! Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU

Im Mai 2026 feierte die Hamburger Bezirksverwaltung ih r 75-jä hriges Jubilä um und ist seither fü r die Bü rgerinnen und Bü rger Hamburgs in vielen Anliegen die erste Anlaufstelle in der Hamburger Verwaltung. 20 Jahre nach der letzten Bezirksverwaltungsreform legt die Behö rde fü r Finanzen und Bezirke nun ein Eckp u nktepapier zur weiteren Modernisierung der Bezirksverwaltungen vor.

Der Impuls und inhaltliche Aufschlag werden ausdrü cklich begrüß t. Als unmittelbare politische Vertretung der Bü rgerinnen und Bü rger in den sieben Hamburger Bezirken wirken die Bezirksversa mmlungen an der Verwaltung mit und kontrollieren diese. Auf dieser Grundlage fordern wir ein klares Mitgestaltungsrecht an einer Bezirksverwaltungsreform ein.

Die Bezirksversammlung mö ge beschließ en:

Die Bezirksversammlung Altona fordert den Senat gemäß § 27 BezVG auf, bei der anstehenden Bezirksverwaltungsreform folgende Punkte zu berü cksichtigen. Die Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, die Punkte gegenü ber dem Senat zu vertreten:

Keine Beschneidung der Befugnisse der Bezirksversammlungen .

Mehr Ressourcenverantwortung darf nicht bedeuten , den Sündenbock zugeschoben zu bekommen. Wenn Bezirke mehr Verantwortung für Ressourcen übernehmen sollen, müssen die finanziellen und personellen Mittel den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Hierfür müssen auch größere Veränderungen wie z. B. die Überschreibung der Einzelpläne von den Fachbehörden auf die Bezirke überprüft werden.

Gelder für Bezirksversammlungen in fester Höhe (als Sockelbetrag) ausschütten; darüberhinausgehenden Anreiz an Leistungen koppeln, die tatsächlich durch die Bezirksversammlungen bzw. die Bezirksämter erreicht werden können; die Kopplung an Wohnungsbaugenehmigungen ist zu überdenken. Das Verhalten der Behörde für Finanzen und Bezirke bezüglich der Förderfonds Bezirke lässt hierbei leider sonst keine guten Entwicklungen erwarten.

Das Ziel einer angemessenen technischen und personellen Ausstattung, insbesondere betreffend die Vergütung, wird ausdrücklich begrüßt. Es ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass die Abwanderung von Fachkräften

Führungskräfte n (Leitungsstellen) aus den Bezirksämtern in die Fachbehörden nicht zur personellen Schwächung der Bezirksämter führt.

Verantwortungsdiffusion beenden, zentralisieren, wo es Sinn macht, beispielsweise bei der Auszahlung von Sozialdienstleistungen (auf Basis von Bundesgesetzgebung). Dezentralisieren und stärken, wo lokale Kompetenz erforderlich ist (z.B. bezirkliche Wirtschaftsförderung und untere Straßenverkehrsbehörde).

Beauftragten-Wesen zurückfahren, um Doppelstrukturen zu vermeiden – klare Aufgabenverteilung in die Fachämter statt übergreifender Beauftragung von „Kümmer*innen“, die nicht vollumfängliche fachliche Expertise für eine Region abdecken (können) und folglich nur Aufgaben weiterverteilen.

Die Stärkung des bezirklichen Zivilschutzes ist zu begrüßen. Unklar ist jedoch ein übergreifendes Konzept der Behörde für inneres und Sport und wie die bezirkliche Aufgabenteilung sinnvoll ergänzend wirken kann. Außerdem gilt es darzulegen, wie eine einzige Stelle der Aufgabenlast gerecht werden soll.

Die Rückmeldefrist für Anträge und Auskunftsersuchen von sechs auf vier Wochen verkürzen, um eine bessere Information der Bezirksversammlungen zu gewährleisten.

Steuerung der Regiebetriebe bei Bezirksämtern verankern mit Kontrollmöglichkeit der Bezirksversammlungen (Verankerung analog zu § 19 BezVG, ein reines Anhörungs- und Empfehlungsrecht nicht ausreichend).

Einvernehmlichkeitsprinzip der Fachbehörden bei Bebauungsplänen abschaffen.

Stellungnahmerecht von Oberbaudirektor*in auf strategische Fragen

Gebiete von höherer Bedeutung fokussieren (Erheblichkeitsschwelle definieren).

Frist (vier Wochen) im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB) gilt für alle TÖB (auch Denkmalschutzamt und Oberbaudirektor*in), danach gilt Zustimmungsfiktion.

Amt für Bauordnung und Hochbau dezentralisieren, um Doppelstrukturen zu Bauprüf- und bezirklichen Rechtsämtern aufzulösen und lokale Kompetenz zu nutzen.

Überprüfung Anpassung der Gebietszuordnungen für folgende Örtlichkeiten:

Bereich nach Breitestraße östlich Pepermölenbek von Altona zu Hamburg- Mitte;

Hausreihe an Sternstraße von Hamburg- Mitte zu Altona (Grenze auf Baugrenze zu Schlachthof);

Trafo-Haus an Lagerstraße 18 von Altona zu Hamburg- Mitte;

Grenze in Eimsbütteler Straße in Straßenmitte verlegen;

Grenze auf Höhe Fangdieckstraße an Fernbahn-Trasse entlang führen bis A7 und Überführung Stellingen, um dreimaligen Bezirkswechsel zwischen Altona und Eimsbüttel an Schnackenburgallee zu vermeiden.

Die Bezirksversammlung Altona fordert die Behö rde fü r Finanzen und Bezirke gemäß § 27 BezVG auf, darzulegen, wie eine angemessene und inhaltliche Beteiligung der Bezirksversammlungen gewä hrleistet wird.

Die B ez irksversamm lung wird um Zustimmung gebeten.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Keine Beschneidung der Befugnisse der Bezirksversammlungen

Mehr Ressourcenverantwortung darf nicht bedeuten

den Sündenbock zugeschoben zu bekommen. Wenn Bezirke mehr Verantwortung für Ressourcen übernehmen sollen, müssen die finanziellen und personellen Mittel den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Hierfür müssen auch größere Veränderungen wie z. B. die Überschreibung der Einzelpläne von den Fachbehörden auf die Bezirke überprüft werden.

Das Ziel einer angemessenen technischen und personellen Ausstattung, insbesondere betreffend die Vergütung, wird ausdrücklich begrüßt. Es ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass die Abwanderung von Fachkräften

(Leitungsstellen) aus den Bezirksämtern in die Fachbehörden nicht zur personellen Schwächung der Bezirksämter führt.

Die Stärkung des bezirklichen Zivilschutzes ist zu begrüßen. Unklar ist jedoch ein übergreifendes Konzept der

Behörde für inneres und Sport

und wie die bezirkliche Aufgabenteilung sinnvoll ergänzend wirken kann. Außerdem gilt es darzulegen, wie eine einzige Stelle der Aufgabenlast gerecht werden soll.

Frist (vier Wochen) im Rahmen der Beteiligung

(auch Denkmalschutzamt und Oberbaudirektor*in), danach gilt Zustimmungsfiktion.

Bereich nach Breitestraße östlich Pepermölenbek von Altona zu

Mitte zu Altona (Grenze auf Baugrenze zu Schlachthof);

Trafo-Haus an Lagerstraße 18 von Altona zu

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