Paritätische Appell an IMK; bundesweiter Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden

Paritätische Anliegen zur Innenministerkonferenz - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege

Im Vorfeld der vom 17. bis 19 Juni tagenden die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich der Paritätische mit verschiedenen migrations- und fluchtpolitischen Anliegen an die Mitglieder der Konferenz gewandt.

Im Hinblick auf die seit vergangenen Freitag wirksamen Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie deren nationaler Umsetzung hat sich der Paritätische mit verschiedenen Anliegen an die IMK gewandt. So hat sich der Verband für eine Unterbringung im Sinne aller Beteiligten ausgesprochen und insbesondere dafür appelliert, von der Einrichtung von Sekundärmigrationszentren sowie Bewegungsfreiheitseinschränkungen abzusehen. Beide Instrumente sind mit erheblichen Nachteilen für Geflüchtete (u.a. Stress, Konflikte und Frustration), Einschränkungen beim Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten sowie bürokratischem Aufwand verbunden.

Daneben hat der Paritätische auf die Bedeutung einer guten Umsetzung des neuen Screening-Verfahrens hingewiesen, in dem bedeutende Weichen für das spätere Asylverfahren sowie die Versorgung besonderer Schutzbedarfe gestellt werden. Für die Identifizierung und Versorgung vulnerabler Personen braucht es aus Sicht des Verbandes einheitliche Mindeststandards und eine fachlich unabhängige Zuständigkeit.

Von besonderer Bedeutung ist angesichts der rechtlichen Verschärfungen im Rahmen der GEAS-Reform auch der Zugang zu unabhängiger Beratung und Unterstützung im Asylverfahren. Daher hat der Verband mit Nachdruck an die IMK appelliert, sich für die Fortsetzung des Bundesprogramms behördenunabhängige Asylverfahrensberatung einzusetzen. Nicht nur leistet dieses Bundesprogramm einen wichtigen Beitrag zu rechtsstaatlichen und effizienten Asylverfahren, es ist zudem eine sinnvolle Ergänzung zur durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführten Rechtsauskunft, die allein die neuen europarechtlichen Vorgaben nicht erfüllen kann.

Aufgrund der dramatischen Lage im Iran, die von schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen geprägt ist, hat der Paritätische für einen bundesweit einheitlichen Abschiebestopp in das Land plädiert. Gegenüber dem Bund sollten sich die Länder aus Sicht des Verbandes darüber hinaus auch für weitergehende Instrumente einsetzen, wie humanitäre Bleiberechte nach § 23 Abs. 1 AufenthG, humanitäre Aufnahmeprogramme sowie erleichterte Vise für besonders gefährdete Personen.

Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden

Angesichts vermehrter Abschiebungen in den Irak auch von Jesidinnen und Jesiden, hat der Verband die IMK aufgefordert, einen bundesweiten Abschiebestopp für jesidische Gefüchtete aus dem Irak und Syrien zu erlassen. Nicht nur sind diese in den jesidischen Siedlungsgebieten von einer humanitären Notlage betroffen, ihre besondere Schutzbedürftigkeit ergibt sich auch aus den langfristigen Folgen des Völkermords an den Jesiden, der vom Bundestag am 19.01.2023 offiziell anerkannt wurde. Neben einem Abschiebestopp sollte zudem eine Bleiberechtsregelung gem. § 23 Abs. 1 AufenthG geschaffen werden.

Der Paritätische hat ebenso auf die Situation vieler Schutzberechtigter aufmerksam gemacht, die mit einem möglichen Widerruf oder Auslaufen ihres Schutzstatus konfrontiert sind und zugleich ihren Aufenthalt trotz gelungener Integration nicht sichern können. Das betrifft Personen, die ihren Lebensunterhalt trotz Arbeit nicht vollständig sichern können, bspw. weil sie Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder selbst erkrankt sind. Auch können Menschen in Arbeit kein Bleiberecht erhalten, wenn sie nicht als Fachkraft tätig sind. Eine fehlende Möglichkeit zur Aufenthaltssicherung betrifft auch Kinder unter 16 Jahren, die hier seit Jahren erfolgreich in die Schule gehen und teilweise in Deutschland geboren wurden. Der Paritätische hat daher an die IMK appelliert, die Bundesregierung zur Schaffung einer Bleiberechtsregelung für gut integrierte Personen mit Aufenthaltserlaubnissen für humanitäre Zwecke aufzufordern. In diesem Kontext hat er auch auf die vom Bundesrat geforderte Verbesserungen der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bleiberechtsregelung für Geduldete sowie der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung aufmerksam gemacht.

Der Paritätische hat zudem mit Blick auf die jüngst beschlossenen Korrekturen des Zulassungsstopps zu den Integrationskursen an die IMK appelliert, sich für eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung der Kurse ainzusetzen und die Zulassung wieder für alle unter § 44 Abs. 4 AufenthG genannten Personengruppen zu ermöglichen. Andernfalls würden viele Personen, die mittel- bis langfristig in Deutschland bleiben werden am Spracherwerb gehindert, mit verheerenden Folgen für die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt.

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