FINMA veröffentlicht Warnliste in der Schweiz über Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung arbeiten; Anlegerwarnung vor unbewilligten Tätigkeiten

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Bewilligung Alles zur Bewilligung Tätigkeiten auf dem Finanzmarkt sind bewilligungspflichtig. Die FINMA erteilt die notwendige Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Themen der Bewilligung: Alles zur Bewilligung Bewilligungsformen Banken und Wertpapierhäuser Versicherungen Versicherungsvermittler Asset Management Vermögensverwalter und Trustees Aufsichtsorganisationen Vertretungen ausländischer Finanzinstitute gemäss FINIG SRO Finanzmarktinfrastrukturen und ausländische Teilnehmer Ratingagenturen Registrierungsstelle Ombudsstellen für Finanzdienstleister Prüfstelle für Prospekte Fintech Bewilligte oder registrierte Institute, Personen und Produkte Diese Unternehmen, Personen und Produkte haben eine Bewilligung und dürfen auf dem Finanzmarkt tätig sein. Warnungen Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.

Alles zur Bewilligung Tätigkeiten auf dem Finanzmarkt sind bewilligungspflichtig. Die FINMA erteilt die notwendige Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Themen der Bewilligung: Alles zur Bewilligung Bewilligungsformen Banken und Wertpapierhäuser Versicherungen Versicherungsvermittler Asset Management Vermögensverwalter und Trustees Aufsichtsorganisationen Vertretungen ausländischer Finanzinstitute gemäss FINIG SRO Finanzmarktinfrastrukturen und ausländische Teilnehmer Ratingagenturen Registrierungsstelle Ombudsstellen für Finanzdienstleister Prüfstelle für Prospekte Fintech Bewilligte oder registrierte Institute, Personen und Produkte Diese Unternehmen, Personen und Produkte haben eine Bewilligung und dürfen auf dem Finanzmarkt tätig sein. Warnungen Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.

Vertretungen ausländischer Finanzinstitute gemäss FINIG

Überwachung Alles zur Überwachung Die Kernaufgabe der FINMA ist die prudenzielle Überwachung des Finanzmarktes. Ergänzend setzt die FINMA private Prüfgesellschaften als ihren verlängerten Arm ein. Die Themen der Überwachung: Alles zur Überwachung Branchenübergreifende Themen Banken und Wertpapierhäuser Versicherungen Versicherungsvermittler Asset Management Vermögensverwalter und Trustees Aufsichtsorganisationen SRO Finanzmarktinfrastrukturen Pfandbriefzentralen Fintech Die Risikokategorien im Bankenbereich Die FINMA teilt die Banken in verschiedene Risikokategorien ein. Die Risikokategorien im Versicherungsbereich Die FINMA teilt die Versicherer in verschiedene Risikokategorien ein.

Alles zur Überwachung Die Kernaufgabe der FINMA ist die prudenzielle Überwachung des Finanzmarktes. Ergänzend setzt die FINMA private Prüfgesellschaften als ihren verlängerten Arm ein. Die Themen der Überwachung: Alles zur Überwachung Branchenübergreifende Themen Banken und Wertpapierhäuser Versicherungen Versicherungsvermittler Asset Management Vermögensverwalter und Trustees Aufsichtsorganisationen SRO Finanzmarktinfrastrukturen Pfandbriefzentralen Fintech Die Risikokategorien im Bankenbereich Die FINMA teilt die Banken in verschiedene Risikokategorien ein. Die Risikokategorien im Versicherungsbereich Die FINMA teilt die Versicherer in verschiedene Risikokategorien ein.

Durchsetzung Alles zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts Wo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht. Die Themen der Durchsetzung: Alles zur Durchsetzung Bewilligungsträger Unerlaubte Tätigkeiten Marktaufsicht Enforcementinstrumente Datenbank zur Sicherstellung der Gewährsbeurteilung Amtshilfe Rechte und Pflichten von Betroffenen Kasuistik und Gerichtsentscheide Recovery und Resolution Enforcementbericht Der Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts. Warnliste Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. Recovery und Resolution Recovery und Resolution umfasst die Massnahmen der FINMA zur Stabilisierung von Finanzinstituten im Krisenfall, die Notfall- und Abwicklungsplanung von Beaufsichtigten sowie mögliche Sanierungs-, Liquidations- und Insolvenzverfahren.

Alles zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts Wo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht. Die Themen der Durchsetzung: Alles zur Durchsetzung Bewilligungsträger Unerlaubte Tätigkeiten Marktaufsicht Enforcementinstrumente Datenbank zur Sicherstellung der Gewährsbeurteilung Amtshilfe Rechte und Pflichten von Betroffenen Kasuistik und Gerichtsentscheide Recovery und Resolution Enforcementbericht Der Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts. Warnliste Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. Recovery und Resolution Recovery und Resolution umfasst die Massnahmen der FINMA zur Stabilisierung von Finanzinstituten im Krisenfall, die Notfall- und Abwicklungsplanung von Beaufsichtigten sowie mögliche Sanierungs-, Liquidations- und Insolvenzverfahren.

Datenbank zur Sicherstellung der Gewährsbeurteilung

Rechte und Pflichten von Betroffenen

Dokumentation Alles zu den Grundlagen der FINMA Das Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab. Dokumentationen zu: Alles zur Dokumentation Rechtsgrundlagen Rundschreiben Anhörungen und Evaluationen FINMA-Stellungnahmen FINMA-Aufsichtsmitteilungen FINMA-Publikationen FINMA-Videos Dossiers Enforcementberichterstattung Versicherungsrechtliche Entscheide Selbstregulierung Sanktionen und FATF-Statements Archiv Finanzmarktaufsichtsgesetz Das Finanzmarktaufsichtsgesetz ist die Rechtsgrundlage der FINMA als Behörde. Darin sind ihre Aufgaben und Kompetenzen festgehalten. Geschäftsbericht der FINMA In ihrem jährlichen Geschäftsbericht legt die FINMA umfassend Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.

Alles zu den Grundlagen der FINMA Das Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab. Dokumentationen zu: Alles zur Dokumentation Rechtsgrundlagen Rundschreiben Anhörungen und Evaluationen FINMA-Stellungnahmen FINMA-Aufsichtsmitteilungen FINMA-Publikationen FINMA-Videos Dossiers Enforcementberichterstattung Versicherungsrechtliche Entscheide Selbstregulierung Sanktionen und FATF-Statements Archiv Finanzmarktaufsichtsgesetz Das Finanzmarktaufsichtsgesetz ist die Rechtsgrundlage der FINMA als Behörde. Darin sind ihre Aufgaben und Kompetenzen festgehalten. Geschäftsbericht der FINMA In ihrem jährlichen Geschäftsbericht legt die FINMA umfassend Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.

FINMA Alles über die FINMA Als unabhängige Aufsichtsbehörde mit hoheitlichen Befugnissen über den Schweizer Finanzmarkt ist die FINMA institutionell, funktionell und finanziell unabhängig. Unsere Themen: Alles zur FINMA Ziele Organisation Arbeiten bei der FINMA Tätigkeiten Prüfwesen Beauftragte der FINMA Nationale Zusammenarbeit Internationale Zusammenarbeit Digitaler Austausch mit der FINMA Meldung erstatten Die FINMA – ein Porträt Für die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre. Geschäftsbericht der FINMA Mit ihrem Jahresbericht und ihrer Jahresrechnung legt die FINMA Rechenschaft zu ihrer Aufsichtstätigkeit ab.

Alles über die FINMA Als unabhängige Aufsichtsbehörde mit hoheitlichen Befugnissen über den Schweizer Finanzmarkt ist die FINMA institutionell, funktionell und finanziell unabhängig. Unsere Themen: Alles zur FINMA Ziele Organisation Arbeiten bei der FINMA Tätigkeiten Prüfwesen Beauftragte der FINMA Nationale Zusammenarbeit Internationale Zusammenarbeit Digitaler Austausch mit der FINMA Meldung erstatten Die FINMA – ein Porträt Für die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre. Geschäftsbericht der FINMA Mit ihrem Jahresbericht und ihrer Jahresrechnung legt die FINMA Rechenschaft zu ihrer Aufsichtstätigkeit ab.

Digitaler Austausch mit der FINMA

Bewilligte Institute, Personen und Produkte

Wie Sie sich schützen können

Laupenstrasse 27 , 3003 Bern

Tel. +41 31 327 91 00 , Fax +41 31 327 91 01

Artikelserie: die FINMA am Werk

Tätigkeiten auf dem Finanzmarkt sind bewilligungspflichtig. Die FINMA erteilt die notwendige Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bewilligte oder registrierte Institute, Personen und Produkte

Diese Unternehmen, Personen und Produkte haben eine Bewilligung und dürfen auf dem Finanzmarkt tätig sein.

Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.

Die Kernaufgabe der FINMA ist die prudenzielle Überwachung des Finanzmarktes. Ergänzend setzt die FINMA private Prüfgesellschaften als ihren verlängerten Arm ein.

Die FINMA teilt die Banken in verschiedene Risikokategorien ein.

Die FINMA teilt die Versicherer in verschiedene Risikokategorien ein.

Alles zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts

Wo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht.

Der Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts.

Recovery und Resolution umfasst die Massnahmen der FINMA zur Stabilisierung von Finanzinstituten im Krisenfall, die Notfall- und Abwicklungsplanung von Beaufsichtigten sowie mögliche Sanierungs-, Liquidations- und Insolvenzverfahren.

Alles zu den Grundlagen der FINMA

Das Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab.

Das Finanzmarktaufsichtsgesetz ist die Rechtsgrundlage der FINMA als Behörde. Darin sind ihre Aufgaben und Kompetenzen festgehalten.

In ihrem jährlichen Geschäftsbericht legt die FINMA umfassend Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.

Als unabhängige Aufsichtsbehörde mit hoheitlichen Befugnissen über den Schweizer Finanzmarkt ist die FINMA institutionell, funktionell und finanziell unabhängig.

Die FINMA – ein Porträt

Für die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre.

Mit ihrem Jahresbericht und ihrer Jahresrechnung legt die FINMA Rechenschaft zu ihrer Aufsichtstätigkeit ab.