Jede*r Wasserentnahme aus Freiburger Gewässern ist verboten; Dreisampegel unter 42 cm, Kleinbäche unter 10 cm

Wasserentnahme aus Freiburgs Gewässern - www.freiburg.de - Rathaus und Politik/Presse/News

Wasserentnahme aus der Dreisam verboten

Grundsätzlich kann jede*r Wasser aus öffentlichen Gewässern in geringen Mengen entnehmen, um beispielsweise die Pflanzen im Garten zu gießen. Durch das trockene Wetter kann der Wasserpegelstand jedoch stark sinken. Das übrige Wasser muss dann ausschließlich für den Erhalt der natürlichen Lebensvorgänge in und an den Gewässern zur Verfügung bleiben – eine Entnahme ist dann verboten. Doch wann gilt das?

Wann darf kein Wasser aus Freiburgs Gewässern entnommen werden?

Die Entnahme von Wasser aus Freiburger Gewässern ist verboten, wenn der Pegel der Dreisam in Ebnet unter 42 Zentimetern liegt.

Zusätzlich gilt : Sinkt der Wasserstand in kleineren Bächen oder Flüssen unter zehn Zentimeter, gilt auch hier das Entnahmeverbot unabhängig vom Dreisampegel.

Hier geht’s direkt zum Dreisampegel

Der Pegelstand der Dreisam kann auch unter 0761 65 04 9 abgefragt werden.

Wer bei einem zu niedrigen Wasserstand seine Gärten und Grünflächen gießen will, muss den eigenen Wasserhahn oder Zisternen und Regenwasserfässer nutzen.

Das Aufstauen eines Oberflächengewässers, um die Wasserführung in einem bestimmten Bereich zu erhöhen oder ein Sohlabtrag im Gewässer um die vorgegebenen 10 Zentimeter Wasserstand zu erfüllen, ist generell verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit oder gegebenenfalls sogar eine Straftat dar.