---
title: "Freistaat Sachsen Zweiter Evaluationsbericht zum Sächsischen Landarztgesetz Sachsen; Fortschritte bei Umsetzung der Landarztquote"
sdDatePublished: "2026-06-16T14:57:00Z"
source: "https://www.gesunde.sachsen.de/download/Zweiter-Evaluationsbericht-barrierefrei.pdf"
topics:
  - name: "healthcare policy"
    identifier: "medtop:20000479"
  - name: "medical profession"
    identifier: "medtop:20000485"
  - name: "education policy"
    identifier: "medtop:20001338"
  - name: "public health"
    identifier: "medtop:20001358"
locations:
  - "Chemnitz"
  - "Leipzig"
  - "Ansbach"
  - "Görlitz (Landkreis)"
  - "Erzgebirgskreis"
  - "Bonn"
  - "Mittelsachsen"
  - "Nordsachsen"
  - "Borna"
  - "Meissen"
  - "Germany"
  - "Dresden"
  - "Annaberg-Buchholz"
  - "Würzburg"
  - "Berlin"
  - "Frankfurt am Main"
  - "Bremen"
  - "Bautzen (Landkreis)"
  - "Hamburg"
  - "Vogtlandkreis"
  - "Torgau"
---


Freistaat Sachsen Zweiter Evaluationsbericht zum Sächsischen Landarztgesetz Sachsen; Fortschritte bei Umsetzung der Landarztquote

Zweiter Evaluationsbericht zum Sächsischen Landarztgesetz

Zweiter Evaluationsbericht zum
Sächsischen Landarztgesetz

Seite 2 von 30

Inhaltsverzeichnis
I.
Einführung ...................................................................................................................... 3
II.
Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 3
III. Entwicklung der Bedarfsgebiete ..................................................................................... 5
1. Versorgungssituation zur Zeit des Erlasses des Sächsischen Landarztgesetzes

…………………………………………………………………………………………… 6
2. Aktuelle Versorgungssituation ................................................................................. 6
3. Prognosen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in der
Bundesrepublik Deutschland zur Entwicklung des Versorgungs- und Arztbedarfs in
Sachsen .................................................................................................................. 7
4. Zusammenfassung .................................................................................................. 8
IV. Umsetzung der Landarztquote ....................................................................................... 9
1. Zweistufiges Auswahlverfahren ............................................................................... 9
2. Optimierung des Auswahlprozesses .......................................................................11
2.1.
Optimierung der ersten Verfahrensstufe ............................................................11
2.2.
Optimierung der zweiten Verfahrensstufe .........................................................12
3. Widerspruchs- und Klageverfahren .........................................................................12
V. Technische Umsetzung des Auswahlverfahrens ...........................................................12
VI. Statistische Auswertung der Bewerbungs- und Auswahlverfahren 2022 bis 2026 .........13
1. Kohorte 2022 ..........................................................................................................13
2. Kohorte 2023 ..........................................................................................................14
3. Kohorte 2024 ..........................................................................................................15
4. Kohorte 2025 ..........................................................................................................16
5. Kohorte 2026 ..........................................................................................................18
6. Mehrfachbewerbungen ...........................................................................................18
7. Herkunft der Bewerbenden .....................................................................................18
8. Studienabbrüche ....................................................................................................19
9. Ergebnisse des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1-Prüfung) .................19
10.
Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen ....................................................20
VII. Kosten der Umsetzung der Landarztquote ....................................................................20
VIII. Blick in die Hochschulen: Rahmenbedingungen an den Hochschulen sowie
Einschätzungen der Landarztstudierenden zur Umsetzung der Landarztquote im
Freistaat Sachsen .......................................................................................................21
1. Hochschulische Rahmenbedingungen ....................................................................21
2. Einschätzung der Landarztstudierenden zur Umsetzung der Landarztquote...........21
IX. Weiterentwicklungsbedarfe und Änderungsansätze ......................................................22
1. Erweiterung der Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 Satz 1 und Anlage 4) der Sächsischen
Landarztverordnung ................................................................................................22
2. Anpassung des Stundenumfangs ehrenamtlicher Tätigkeiten und der anrechenbaren
Zeiten von Freiwilligendiensten analog zum Sächsischen Landzahnarztgesetz ......23
3. Umgang mit Verstößen gegen Mitteilungspflichten .................................................23
4. Keine Erhöhung der Vorabquote .............................................................................23
5. Änderung des bundeseinheitlichen Studierfähigkeitstests – TMS ...........................24
X. Ergebnis ........................................................................................................................24

Seite 3 von 30
I.
Einführung
Die hausärztliche Versorgung im Freistaat Sachsen steht vor zunehmenden Herausforderun-
gen. Insbesondere in den ländlichen Regionen manifestiert sich der Mangel an Hausärztinnen
und Hausärzten und es kommt zu spürbaren Einschränkungen beim Zugang zu wohnortnaher
medizinischer Versorgung. Neben dem Ruhestandseintritt der geburtenstarken Jahrgänge hat
auch die Tendenz zur Anstellung und Teilzeitbeschäftigung in der gesamten Ärzteschaft Aus-
wirkungen auf die Versorgungslage. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das Gesund-
heitssystem infolge einer alternden Bevölkerung, die insbesondere im Bereich der Allgemein-
medizin, aber auch in weiteren Facharztbereichen, in zunehmendem Maße medizinische Leis-
tungen benötigt. Es besteht ein erheblicher Nachbesetzungsbedarf, um das bisherige Versor-
gungsniveau annähernd aufrechterhalten zu können. Vor diesem Hintergrund rücken die Ge-
winnung von Ärztinnen und Ärzten sowie deren langfristige Bindung an die Versorgung - ins-
besondere im ländlichen Raum - verstärkt in den Fokus gesundheitspolitischer Maßnahmen.

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist grundsätzlich gesetzliche Aufgabe
der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen nimmt damit
die zentrale Rolle zur Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung im Freistaat Sach-
sen ein. Angesichts der sich zuspitzenden haus- und fachärztlichen Versorgungssituation sieht
sich jedoch auch die Staatsregierung in der Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu ergrei-
fen, um die wohnortnahe und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bürgerinnen und
Bürger zu sichern. Im Jahr 2019 wurde daher das »20-Punkte-Programm – Medizinische Ver-
sorgung 2030« beschlossen. Dieses umfassende Maßnahmenpaket zielt darauf ab, die ge-
sundheitliche Versorgung im Freistaat Sachsen zukunftsfest zu gestalten und bündelt strate-
gische Ansätze zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen, die gemeinsam mit der Kas-
senärztlichen Vereinigung Sachsen umgesetzt werden. Dieser Maßnahmenkatalog wird seit-
her kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt. Zu den zentralen Elementen zählen
die Nachwuchsprogramme »Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen«, das Hausarztstipen-
dium für Medizinstudierende, welche wie die Landarztquote den ärztlichen Nachwuchs insbe-
sondere für die Allgemeinmedizin in ländliche Regionen lenken, die Förderung regionaler Wei-
terbildungsverbünde in der Allgemeinmedizin sowie die Unterstützung des Netzwerks »Ärzte
für Sachsen« als Plattform zur Koordinierung der Nachwuchsgewinnung im Gesundheitswe-
sen. Darüber hinaus wurden im Rahmen dieses Programms 90 zusätzliche Studienplätze in
der Humanmedizin an den sächsischen Universitäten geschaffen1.

Die Einführung einer Landarztquote im Studiengang Humanmedizin ist ebenfalls ein zentrales
Vorhaben im Rahmen des »20-Punkte-Programms - Medizinische Versorgung 2030«. Mit die-
ser gesetzgeberischen Maßnahme sollen gezielt Anreize für die Aufnahme einer hausärztli-
chen Tätigkeit insbesondere in ländlichen Regionen des Freistaates Sachsen geschaffen wer-
den. Die Landarztquote ergänzt damit bestehende Förderinstrumente der Selbstverwaltung
sowie der sächsischen Staatsregierung.

Der vorliegende Bericht stellt eine Fortschreibung des ersten Evaluationsberichts (Stand vom
02.05.2025) dar und baut in Struktur sowie methodischem Ansatz auf dessen Ergebnissen
und Ausführungen auf.
II. Rechtliche Grundlagen
Das Gesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen und anderen Bedarfs-
gebieten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Landarztgesetz – SächsLArztG) vom 30. Sep-
tember 2021 (SächsGVBl. 2021 Nr. 36 S. 1122) ist am 8. Oktober 2021 in Kraft getreten. Zur
Umsetzung des Gesetzes wurde auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 6 Sächs-
LArztG die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftli-
chen Zusammenhalt zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen und anderen

1 »20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030« im Internet:
  www.gesunde.sachsen.de/20-punkte-programm-medizinische-versorgung-2030-5214.html

Seite 4 von 30
Bedarfsgebieten (Sächsische Landarztverordnung – SächsLArztVO) erlassen, die am Tag
nach ihrer Verkündung am 14. Januar 2022 in Kraft trat (SächsGVBl. 2022 Nr. 5 S. 109).

Die Landarztquote ist eine Vorabquote im Rahmen des zentralen Vergabeverfahrens für Me-
dizinstudienplätze nach Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des zwischen Bund und Ländern
geschlossenen Staatsvertrages über die Hochschulzulassung vom 5. Juni 2020 (SächsGVBl.
2019 Nr. 14 S. 589). Voraussetzung für die Festlegung einer solchen Vorabquote ist der Nach-
weis eines besonderen öffentlichen Bedarfs. Nach Maßgabe des Landesrechts werden derzeit
gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 6 a) der Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung 6,5 Pro-
zent der Studienplätze im Studiengang Medizin an Bewerberinnen und Bewerber vergeben,
die sich verpflichtet haben, in der ärztlichen Versorgung in Bedarfsgebieten im Freistaat Sach-
sen tätig zu werden.

Nominal stehen - basierend auf Grundlage der jährlich vom Sächsischen Staatsministerium
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) zu erlassenden Verordnung über die Fest-
setzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Hochschulen für Studienanfängerin-
nen und Studienanfänger2 - seit Einführung der Vorabquote 40 Medizinstudienplätze zur Ver-
fügung. Von diesem im Rahmen der Vorabquote zur Verfügung stehenden Kontingent entfal-
len 22 Medizinstudienplätze auf den Regelstudiengang der Universität Leipzig, 15 auf den
Regelstudiengang der Technischen Universität Dresden sowie 3 auf den Modellstudiengang
»Medizin in Chemnitz (MEDiC)« in Chemnitz, der ebenfalls von der Technischen Universität
Dresden verantwortet wird.
Die Landesdirektion Sachsen ist gemäß § 1 Absatz 1 SächsLArztVO zuständige Stelle für den
Vollzug der §§ 1 bis 5 des Sächsischen Landarztgesetzes, sofern nicht für einzelne Bereiche
die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen begründet ist. Die Landesdirek-
tion Sachsen führt das Bewerbungs- und Auswahlverfahren durch, entscheidet über die Zu-
lassung der Bewerbenden und schließt mit den erfolgreich Bewerbenden die öffentlich-recht-
lichen Verträge für den Freistaat Sachsen.

Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichtet sich der Freistaat Sachsen zur Zuteilung ei-
nes Studienplatzes im Studiengang Humanmedizin. Im Gegenzug erklären sich die Verpflich-
teten bereit

1. nach Abschluss des Studiums eine Weiterbildung im Freistaat Sachsen zu absolvieren,
die nach § 73 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 oder 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung berechtigt,
2. unverzüglich nach Abschluss der Weiterbildung eine vertragsärztliche Tätigkeit in einem
Bedarfsgebiet nach § 1 aufzunehmen und
3. für die Dauer von zehn Jahren eine vertragsärztliche Tätigkeit an einem Vertragsarztsitz
in Bedarfsgebieten nach § 1 auszuüben.

Eine sächsische Besonderheit besteht in der Möglichkeit der Verpflichteten, gemäß §