Halstenbek Hauptausschuss diskutiert Krisenmanagement Halstenbek; Jodausgabe-Standorte vorgesehen
Sitzung 2026/964
Datum: 15.06.2026 Öffentliche Bekanntmachung Zur Sitzung des Hauptausschusses Sitzungstermin: Donnerstag, 25.06.2026, 19:00 Uhr Raum, Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Gustavstraße 6, 25469 Halstenbek Die Öffentlichkeit ist zur Teilnahme herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Pipping Ausschussvorsitz Tagesordnung Öffentliche Sitzung: 1. Eröffnung der Sitzung
Genehmigung der Tagesordnung
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Niederschrift vom 23.04.2026
Einwohnerfragestunde
Anhörung
Mitteilungen der/des Vorsitzenden bzw. Mitteilung des Bürgermeisters nach § 15 der Geschäftsordnung
Anfragen nach § 14 der Geschäftsordnung
Persönliche Erklärungen nach § 19 der Geschäftsordnung
Mitteilungen
10.1. gemeindliches Krisenmanagement Sachstandsbericht 2026/091
10.2. Änderung der Sondernutzungssatzung, hier im Bereich der Plakatierung zur Förderung Halstenbeker ehrenamtlich geführter Vereinigungen, wie z.B. Gruppen, Organisationen und Vereine 2025/218-001E
10.3. Sachstandsmitteilung zur Bildung eines Klimabeirates 2025/077-002E
Beschlussvorlagen
11.1. Satzungsänderung der Wahlordnung des Seniorenbeirates 2025/171-001E
11.2. Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Halstenbek 2026/100
Fraktionsanträge
12.1. Antrag Fraktion Buendnis 90/Die Gruenen zur Errichtung Photovoltaikanlage Kita Holzhuepfer 2026/095
Verschiedenes
Nr.: 2026/091 Verfasser: Fachdienst Ortsplanung & Bauverwaltung Datum: 04.06.2026 Mitteilungsvorlage Federführend: Fachbereich 3 gemeindliches Krisenmanagement Sachstandsbericht Beratungsfolge Sitzungstermin Status Hauptausschuss 25.06.2026 Öffentlich Sachverhalt: Der Katastrophenschutz und das Krisenmanagement gewinnen zunehmend an Bedeutung, sodass neben Bund, Ländern und Kreisen auch die Kommunen handeln müssen. Rechtliche Einordnung - Begriffsdefinitionen Katastrophe – Zuständigkeit = Kreis § 1 Absatz 1 Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein Eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, bedeutende Sachgüter oder in erheblicher Weise die Umwelt in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz wirksam nur gewährt werden können, wenn verschiedene Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes sowie die zuständigen Behörden, Organisationen und die sonstigen eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken. Krise – Zuständigkeit = Kommune Gemäß dem Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein sind die Kommunen für die Abwehr schwerer Gefahren unterhalb der Katastrophenschwelle zuständig und haben entsprechend alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Oberhalb der Katastrophenschwelle ist der Kreis Pinneberg als untere Katastrophenschutzbehörde zuständig. Wann die Katastrophenschwelle überschritten und der Katastrophenfall ausgerufen wird, entscheidet die Landrätin / der Landrat. Im Katastrophenfall ist dennoch davon auszugehen, dass die bestehenden und gewachsenen Strukturen des gemeindlichen Krisenmanagements im Katastrophenfall durch den Kreis in Anspruch genommen werden, da die Verwaltung / der Krisenstab die Gegebenheiten und insbesondere die Ressourcen innerhalb der Gemeinde kennen. Welche Krisen sind denkbar für die Gemeinde Halstenbek? Freisetzung von radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Brokdorf
Langanhaltender, flächendeckender Stromausfall Bombenentschärfung CBRN*-Unfall auf BAB, Bahntrasse (chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren) Zugentgleisung Flugzeugabsturz … Freisetzung von radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Brokdorf Nach allgemeiner Aufforderung des Kreises hat sich die Verwaltung ab Frühjahr 2020 mit der Planung von Jodausgabestellen hat beschäftigt: Die Ausgabe von Jodtabletten im Falle einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Brokdorf wird in der Kita Regenbogen / Sporthalle Süd und in der Sporthalle Wolfgang-Borchert-Gymnasium erfolgen, da diese Objekte jeweils innerhalb der vorgegebenen Voraussetzungen und Radien von dem betroffenen Personenkreis erreicht werden können. Die Ausstattung der Notfall-Infopunkte ist bereits so bedacht, dass diese jederzeit auch für die Ausgabe der Jodtabletten genutzt werden kann und lediglich um spezielle Komponenten für dieses Szenario ergänzt werden muss. Gefahrenbeispiel langanhaltender, flächendeckender Stromausfall (Blackout) Einrichtung von Notfall-Infopunkten (NIP) Im Zuge der Planung für einen möglichen langanhaltenden, flächendeckenden Stromausfalles (Blackout) im Gemeindegebiet wurde erforderliches Material beschafft sowie notwendige Strukturen geschaffen oder vorbereitet. So wurde beispielsweise ein Krisenstab eingerichtet und personell besetzt, das Vorstandszimmer in der Feuerwache in Abstimmung mit der Feuerwehr als Krisenstabsraum festgelegt und den Anforderungen entsprechend technisch ertüchtigt. Gleichzeitig wurden folgende Objekte als Notfall-Infopunkte (NIP) ausgewählt: Sporthalle / Mensa Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek Sporthalle Wolfgang-Borchert-Gymnasium Sporthalle Birkenallee Diese Objekte bieten ausreichend Platz, um eine größere Anzahl an Personen gleichzeitig zu betreuen und Ihnen eine temporäre Aufenthaltsmöglichkeit zu bieten. Langfristig ist geplant, in diesen Notfall-Infopunkten eine ärztliche Betreuung anbieten zu können, um die im Falle einer Katastrophe bereits überlasteten Notaufnahmen zu entlasten und niedrigschwellige medizinische Notfälle vor Ort zu betreuen. Für diese Objekte wird eine identische Ausstattung wie unter anderem Hilfsmaterial für die Betreuungspersonen, kleine Kühlschränke für die Lagerung von kühlpflichtigen Medikamenten oder Beleuchtungsballons, so genannte Powermoon, die den jeweiligen NIP insbesondere in der Nacht weithin für Hilfesuchenden sichtbar machen sollen, vorgehalten. Ebenfalls ist mittelfristig eine Notstromversorgung dieser Objekte geplant. Weiterhin sind diese Objekte in unmittelbarer Nähe zu einer Mensa / Küche in gemeindeeigenen Gebäuden gelegen oder haben diese bereits integriert wie der NIP Sporthalle Wolfgang-Borchert-Gymnasium. Somit können sowohl die Betreuungspersonen der NIP versorgt als auch notfalls zum Beispiel Babynahrung erwärmt werden. Kleine Infopunkte Darüber hinaus ist vorgesehen, am Rathaus und an der Feuerwache kleine Infopunkte in Form von Pavillons zu errichten, da diese Institutionen allen Halstenbekerinnen bekannt sind und davon auszugehen ist, dass diese bei Notfällen vorrangig aufgesucht werden.
Insbesondere die Feuerwache mit den Einsatzkräften und -fahrzeugen sollte in jedem Fall frei und somit einsatzbereit gehalten werden. Diese beiden kleinen Infopunkte sollen lediglich der Information der Bevölkerung, Weiterleitung an die Notfall-Infopunkte und der Abgabe dringender Notrufe dienen. Ein vergleichbarer Infopunkt wird im Ostereschweg durch die Gemeindewerke aufgebaut und besetzt werden. Notstromversorgung Um die Notfall-Infopunkte mit Notstrom versorgen zu können, sind die Beschaffung von Notstromaggregaten sowie ggf. die Herstellung von Notstromeinspeisepunkte an den jeweiligen Objekten erforderlich. Eine Besonderheit in diesem Zusammenhang ist, dass es eine Gruppe von Mitarbeitern der Verwaltung gibt, die sich im Blackoutfall ausschließlich um die Notstromversorgung kümmert und hierfür entsprechend geschult wird. Versorgung Krisenteam Für die Verpflegung der Mitglieder der NIP-Betreuung und des Krisenstabes wird ein Vorrat an Verpflegung für das Betreuungspersonal an Lebensmitteln und Hygienemitteln vorgehalten. Behördliche Kommunikation Für die Kommunikation insbesondere im Blackoutfall wurden Satellitentelefone beschafft, um Notrufe absetzen zu können. Für die NIP-interne Kommunikation wurden mehrere Sätze Funkgeräte (Walkie Talkie) angeschafft. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Notstromversorgung für den BOS-Funk zeitlich begrenzt ist und somit nach einiger Zeit auch nicht mehr zur Verfügung steht. Notrufe können dann nur noch über Satellitentelefonie abgesetzt werden. Evakuierungsfall Die Sporthallen nebst dazugehöriger Objekte könnten ebenfalls im Falle einer Evakuierungssituation genutzt werden. Dies wird bereits bei der Ertüchtigung der Objekte für ein Blackout-Szenario als auch bei der Beschaffung von Ausstattung berücksichtigt. Eine Evakuierung von Bereichen des Gemeindegebiets könnte im Falle eines Bombenfundes oder Unfällen auf den durch das Gemeindegebiet führenden und stark frequentierten Verkehrswegen wie beispielsweise Bahntrasse, BAB oder L 104 notwendig werden. Durch die Verteilung der drei vorrangig zu nutzenden Objekte auf das Gemeindegebiet können die Bedarfe individuell abgedeckt werden. So könnten zum Beispiel die betroffenen Anwohnerinnen bei einer Evakuierungssituation im Bereich Halstenbek-Krupunder in den Sporthallen Birkenallee oder Grund- und Gemeinschaftsschule untergebracht werden oder bei einem Einsatzort im Bereich Halstenbek-Ort steht die Sporthalle am Wolfgang-Borchert- Gymnasium zur Verfügung. Für den Bedarfsfall wurden 220 Feldbetten beschafft. Sensibilisierung der Bevölkerung Während eines Blackouts wird keine geregelte Möglichkeit zum Einkauf mehr vorhanden sein, da auch Lebensmittelmärkte, Apotheken etc. von der Stromversorgung abhängig sind, um beispielsweise einen einfachen Kassiervorgang durchführen zu können oder Lebensmittel und Medikamente zu kühlen. Die Gemeinde Halstenbek wird wie auch andere Kommunen im Falle eines Stromausfalles nicht in der Lage sein, die Einwohnerinnen Halstenbeks mit Lebensmitteln und Getränken zu versorgen. Daher ist es besonders wichtig, die Bevölkerung hinsichtlich der eigenen Vorsorge zu sensibilisieren und gegebenenfalls Hilfestellung in Form von Informationen zu geben. Hier sei besonders auf die Internetseite des Kreises Pinneberg www.sei-bereit.kreis-pinneberg.de,
das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und das Land Schleswig-Holstein zu nennen. Hier sind gute Informationen und Tipps für die persönliche Vorsorge wie beispielsweise ein Rechner für den eigenen Verpflegungsbedarf pro Person und Tag enthalten. Enge Abstimmung Sämtliche Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Feuerwehr und den Gemeindewerken. Beide Institutionen treffen hiervon losgelöst auf ihrer jeweiligen Ebene eigenen Planungen und notwendige Vorbereitungen. So wird aktuell im Gemeindegebiet ein Tanklager für die Feuerwehr hergerichtet, sodass die Feuerwache bei einem Blackout ca. eine Woche autark handlungsfähig wäre. Nächste Schritte Als Nächstes ist geplant, die entsprechenden Einzelpläne für die jeweiligen Krisenszenarien zu verschriftlichen und in einen Gesamt-Gefahrenabwehrplan zusammen zu fassen sowie das bisher dafür gewonnene Personal zu schulen. Sukzessive sind weitere Krisenszenarien zu erarbeiten und die erforderlichen Maßnahmen hierfür zu treffen. Hier ein kurzer Überblick: Verschiedene Beschaffungen z.B. ein großes Notstromaggregat für die Notstromversorgung der Sporthalle Wolfgang-Borchert-Gymnasium Aushang von Plakaten (Kampagne BBK und Land Schleswig-Holstein) in öffentlichen Gebäuden und Schaukästen Gemeinsame Informationsveranstaltungen des Kreises Pinneberg und der Gemeinde Halstenbek in Zusammenarbeit mit der VHS am 10.09.2026 und 06.11.2026 für die Bevölkerung Schulung Krisenstab Berücksichtigung von Räumlichkeiten zur gebündelten Lagerung des notwendigen Materials an einem Ort im Zuge eines Neubaus der Feuerwache Ein Gefahrenabwehrplan wird niemals fertig sein. Angesichts der weltpolitischen und klimatischen Situation wird es immer wieder neue Krisenszenarien geben, die heruntergebrochen auf die Kommune gepla