Bieter kalkuliert Baustelleneinrichtung im Müssenredder 59 Gerüstbau; Nur eigene Einrichtungen abgedeckt; andere Gewerke ausgeschlossen.
BIETERKOMMUNIKATION Ausschreibung 15.06.2026 Verfahren: SBH VOB OV 265-26 SW - Müssenredder 59 - Gerüstbau LISTE DER ÖFFENTLICHEN NACHRICHTEN Nr Frage Antwort Gesendet 1 Im Rahmen der Ausschreibung zur Gerüststellung stellen wir fest, dass die Position „Baustelle einrichten“ abgefragt wird. Die hierzu vorliegenden Angaben sind aus unserer Sicht nicht ausreichend konkret, um eine belastbare Kalkulation vorzunehmen. Darüber hinaus gehört diese Leistung nicht zu unserem üblichen Leistungsumfang. Wir bitten daher um Mitteilung, wie diese Position im Angebot zu behandeln ist bzw. um eine entsprechende Konkretisierung der Leistungsbeschreibung. Die Position „Baustelleneinrichtung“ ist vom Bieter zu kalkulieren. Mit der Position sind sämtliche für die Ausführung der ausgeschriebenen Gerüstbauleistungen erforderlichen Einrichtungen des Auftragnehmers abgegolten, insbesondere das Einrichten, Vorhalten und Räumen der eigenen Baustelleneinrichtung einschließlich der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Einrichtungen und Maßnahmen. Die Position umfasst ausschließlich die für die Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlichen Einrichtungen. Die im Leistungsverzeichnis gesondert beschriebenen Gerüstbauleistungen sind hiervon nicht umfasst und gesondert zu kalkulieren. Soweit in der Leistungsbeschreibung Arbeits- und Schutzgerüste, Leitern oder Arbeitsbühnen genannt sind, bezieht sich dies ausschließlich auf vom Auftragnehmer zusätzlich benötigte Hilfseinrichtungen zur Ausführung seiner Leistungen. Eine weitergehende Baustelleneinrichtung für andere Gewerke oder die Gesamtbaustelle ist nicht Gegenstand dieser Position. 15.06.2026 11:32:24 Bieterkommunikation - 1/1