---
title: "Bieter kalkuliert Baustelleneinrichtung im Müssenredder 59 Gerüstbau; Nur eigene Einrichtungen abgedeckt; andere Gewerke ausgeschlossen."
sdDatePublished: "2026-06-16T10:17:00Z"
source: "https://www.hamburg.de/resource/blob/1185530/78fdba34dd4e6dd6c1fe917497f7985a/ov-265-26-sw-muessenredder-59-geruestbau-fragen-und-antworten-stand-15-06-2026-data.pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "commercial contract"
    identifier: "medtop:20000196"
  - name: "public contract"
    identifier: "medtop:20001159"
locations:
  - "Hamburg"
---


Bieter kalkuliert Baustelleneinrichtung im Müssenredder 59 Gerüstbau; Nur eigene Einrichtungen abgedeckt; andere Gewerke ausgeschlossen.

BIETERKOMMUNIKATION
Ausschreibung
15.06.2026
Verfahren:
SBH VOB OV 265-26 SW - Müssenredder 59 - Gerüstbau
LISTE DER ÖFFENTLICHEN NACHRICHTEN
Nr
Frage
Antwort
Gesendet
1
Im Rahmen der Ausschreibung zur Gerüststellung
stellen wir fest, dass die Position „Baustelle
einrichten“ abgefragt wird. Die hierzu vorliegenden
Angaben sind aus unserer Sicht nicht ausreichend
konkret, um eine belastbare Kalkulation
vorzunehmen. Darüber hinaus gehört diese
Leistung nicht zu unserem üblichen
Leistungsumfang. Wir bitten daher um Mitteilung,
wie diese Position im Angebot zu behandeln ist
bzw. um eine entsprechende Konkretisierung der
Leistungsbeschreibung.
Die Position „Baustelleneinrichtung“ ist vom Bieter
zu kalkulieren.
Mit der Position sind sämtliche für die Ausführung
der ausgeschriebenen Gerüstbauleistungen
erforderlichen Einrichtungen des Auftragnehmers
abgegolten, insbesondere das Einrichten, Vorhalten
und Räumen der eigenen Baustelleneinrichtung
einschließlich der in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Einrichtungen und Maßnahmen.
Die Position umfasst ausschließlich die für die
Leistungserbringung des Auftragnehmers
erforderlichen Einrichtungen. Die im
Leistungsverzeichnis gesondert beschriebenen
Gerüstbauleistungen sind hiervon nicht umfasst und
gesondert zu kalkulieren.
Soweit in der Leistungsbeschreibung Arbeits- und
Schutzgerüste, Leitern oder Arbeitsbühnen genannt
sind, bezieht sich dies ausschließlich auf vom
Auftragnehmer zusätzlich benötigte
Hilfseinrichtungen zur Ausführung seiner
Leistungen.
Eine weitergehende Baustelleneinrichtung für
andere Gewerke oder die Gesamtbaustelle ist nicht
Gegenstand dieser Position.
15.06.2026 11:32:24
Bieterkommunikation - 1/1