Handball-Region Nord e.V. HRN-Qualifikation Jugend C-A in HVSH/HHV; Termine Mai/Juni 2026
Handball-Region Nord e.V.
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HRN-Qualifikation Jugend zu den Regionalligen Nord der männli- chen/weiblichen Jugend C-A in der Saison 2026/2027
Durchführungsbestimmungen Ausschreibung
Handball-Region Nord e.V.
2 Teil 1 – Durchführungsbestimmungen
Meldeberechtigung, Meldetermin
Meldeberechtigt zu den HRN-Qualifikationsspielen zu den Regionalligen Nord der männli- chen/weiblichen Jugend C-A sind alle Jugendmannschaften im Bereich des HVSH und HHV.
Meldetermin war der 01.05.2026, 24:00 Uhr.
- Spieltermine
30.05./31.05.2026
Spieltag 06.06./07.06.2026
Spieltag
Spielzeiten
Die Spielzeiten werden in der Ausschreibung zu den Qualifikationen der einzelnen Alters- klassen geregelt.
Altersklassen und Spielrecht
Es wird auf die SpO/DHB, insbesondere auf § 22, 37 und § 55 verwiesen.
Anzuwendende Bestimmungen
Für die Durchführung des Spielbetriebes gelten die regelnden Bestimmungen des ▪ Deutschen Handballbundes e.V. ▪ Handball-Region Nord e.V. Es gelten die internationalen Handballregeln (Stand: 01.07.2025) in der für den Bereich des DHB gültigen Fassung. Abweichend gibt es maximal ein Team-Time-Out pro Mannschaft und Halbzeit.
a) Turnierspiele (Dreier-Gruppen):
Nach Abschluss der Turnierspiele entscheiden über die maßgeblichen Tabellenplätze bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften gegeneinander aus- getragenen Spiele.
Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt: ▪ nach Punkten, ▪ bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, ▪ nach der höheren Anzahl der geworfenen Tore im direkten Vergleich,
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3 Ist dann noch keine Entscheidung gefallen, erfolgt die Wertung nach den folgenden Krite- rien: ▪ bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz im direkten Vergleich zählt die bessere Tor- differenz aus allen Spielen; ▪ nach der höheren Plustorzahl aller Spiele; ▪ bei gleicher Tordifferenz aus allen Spielen zählt die höhere Zahl der erzielten Tore aus allen Spielen;
Ist dann noch keine Entscheidung gefallen, ist gemäß IHF-Regelwerk 2.2 ein separates 7-Me- ter-Werfen der beteiligten Mannschaften durchzuführen.
b) K.O.-Spiele (Vierer-Gruppen):
Ist nach Ablauf der regulären Spielzeit noch keine Entscheidung gefallen, ist gemäß IHF-Re- gelwerk 2.2 direkt ein 7-Meter-Werfen der beteiligten Mannschaften durchzuführen.
Die spieltechnische Leitung der Qualifikationsspiele obliegt der HRN-Spielkommission und der HRN-Geschäftsstelle.
Die für die Austragung der Spiele vorgesehenen Sporthallen müssen für den Spielbetrieb auf HVSH- und HHV-Ebene zugelassen sein.
Seit der Saison 2024/2025 muss im HRN-Spielbetrieb (inkl. der Qualifikationswettbewerbe) der Einsatz von wasserlöslichen Wachsprodukten gestattet sein.
Um Beachtung der jeweiligen Hallenordnung und deren strikte Einhaltung wird gebeten. So- weit keine Konzession für bestimmte Bereiche einer Wettkampfstätte vorliegt, gilt bei der Durchführung von Jugendspielen auf HRN-Ebene ein absolutes Alkoholverbot. Bei einer Kon- zession hat sich der Verzehr von Alkohol auf den Bereich der Restauration zu beschränken. Der Heimverein wird angewiesen, auf die Einhaltung der Bestimmung auch auf Zuschauer durch geeignete Maßnahmen (z.B. schriftliche Hinweise oder Hallenverbote) einzuwirken. Die Schiedsrichter tragen entsprechende Vorkommnisse in den Spielberichtsbogen ein. Die Sporthallen müssen eine Spielfläche von 40 x 20 Meter aufweisen. Ausnahmen sind nicht zulässig. Eine Sicherheitszone von 1,30 Meter hinter der Torauslinie und 0,50 Meter entlang der Sei- tenlinie sollte gegeben sein. Die Sicherheitszonen müssen während des gesamten Spieles von Geräten und Personen frei sein. Soweit sich hinter den Auswechselbänken und dem Zeitnehmertisch Zuschauer befinden, ist für diesen Bereich ebenfalls eine Sicherheitszone von mindestens 1 Meter einzurichten. Alle Sicherheitszonen sind durch vom ausrichtenden Verein abzustellende Ordner zu überwachen. Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch oder in unmittelbarer Nähe Platz nehmen. Der Hallensprecher hat seine Durchsagen auf das sachliche Notwendige zu beschränken. Un- sportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten haben zu unterbleiben. Notfalls hat die amtliche Spiel- bzw. Turnieraufsicht die Ablösung des Hallensprechers anzuordnen. Die Ein- leitung eines Verfahrens durch den HRN-Vorstand bleibt vorbehalten. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 25 RO/DHB geahndet.
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4 7. Die Sporthallen sind spätestens 60 Minuten vor Spiel- bzw. Turnierbeginn zu öffnen und 30 Minuten vor Spielbeginn zum Einspielen zur Verfügung zu stellen. Wartezeiten werden nicht eingeräumt.
Der ausrichtende Verein haftet dafür, dass alle am Spiel Beteiligten die Spielfläche ungehin- dert betreten können und sorgt für ungehinderten Zu- und Abgang auf dem Weg zu den Kabinen und zur Spielfläche.
Die amtliche Spiel- bzw. Turnieraufsicht ist angewiesen, die geforderten Sicherheitsabstände (siehe Ziffer 6.) vor Spielbeginn herstellen zu lassen und für deren Einhaltung – auch während des Spiels – Sorge zu tragen. Bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen haftet der ausrichtende Verein. Der Verein kann mit einer Geldbuße oder Hallensperre belegt werden. Die Hausordnung der Sporthallen ist für die beteiligten Vereine verbindlich. In Sporthallen, in denen öffentliche Zeitmessanlagen nicht vorhanden sind bzw. nicht vom Tisch des Zeitnehmers aus bedient werden können, ist auf dem Tisch des Zeitnehmers eine Tischstoppuhr mit einem Zifferblatt von mindestens 21 cm Durchmesser oder ein vom DHB zugelassener Handball-Timer aufzustellen. Bei öffentlichen Zeitmessanlagen ist der Betriebs- modus „vorwärts“ zu wählen.
Die Staffeleinteilungen werden den beteiligten Vereinen per E-Mail durch die HRN-Ge- schäftsstelle übermittelt. Die Spieltermine werden unter HANDBALL.NET veröffentlicht. Än- derungen können nur durch die HRN-Spielkommission beschlossen werden.
Die Schiedsrichteransetzungszuständigkeit liegt im jeweiligen Landesverband des Ausrich- ters. Die Schiedsrichterkosten sowie die Kosten der amtlichen Spiel- bzw. Turnieraufsicht der HRN werden zu gleichen Teilen auf die an der jeweiligen Veranstaltung zur Qualifikation be- teiligten Vereine umgelegt und am Spieltag durch die amtliche Spiel- bzw. Turnieraufsicht oder den Technischen Delegierten abgerechnet. Die teilnehmenden Vereine werden ange- halten, entsprechend ausreichende Beträge bereitzuhalten. Bei den Qualifikationsspielen zu den Regionalligen Nord der männlichen/weiblichen Jugend C-A werden Zeitnehmer und Sek- retäre von den ausrichtenden Vereinen, in deren Sportstätten die Qualifikation stattfinden, angesetzt.
Auslagenerstattung für Schiedsrichter Die Schiedsrichter sind verpflichtet, bei PKW-Nutzung gemeinsam anzureisen. Den Schieds- richtern werden folgende Aufwendungen erstattet:
a) Fahrtkosten (Bahn 2. Klasse, ÖPNV - mit Beleg); b) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für die verkehrsgünstigste Entfernung zwischen Wohnort und Veranstaltungsort. Fahrtkosten pro km
00,30 € c) Die Spielleitungsentschädigung beträgt für zwei Spiele
60,00 € und für jedes weitere Spiel
15,00 €
Die Verwendung von SBO ist verpflichtend. Dazu stellt der Ausrichter zwei funktionsfähige Laptops zur Verfügung. Eine Internet-Verbindung ggf. über Hotspot ist in der Halle
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5 vorzuhalten. Der Ausrichter ist für das ordnungsgemäße und vollständige Hochladen des elektronischen Spielberichts verantwortlich. Bei Ausfall von SBO ist die Nutzung eines Spielberichtsbogens (Papierform) verpflichtend, dieser ist am gleichen Abend auf elektronischem Weg an den HRN-Spielbetrieb zu senden. Die Spielberichtsbögen sind auf der HVSH-Homepage unter SERVICE/Durchführungsbestim- mungen vorliegend. Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, einen Spielberichtsbogen in Pa- pierform vorzuhalten.
Alle Mannschaften sind verpflichtet, Trikots mit Brust- und Rückennummern zu tragen (siehe Regel 4:8). Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der zweitgenannte Verein (Gastverein) verpflichtet, Auswechseltrikots bereitzuhalten und die Spielkleidung zu wech- seln.
Die erstgenannte Mannschaft stellt mindestens zwei den Regeln (Regel 3) entsprechende Spielbälle.
Der ausrichtende Verein hat für eine angemessene Umkleidemöglichkeit der Mannschaften und der Schiedsrichter zu sorgen. Er stellt den Schiedsrichtern kostenlos ausreichend Ge- tränke zur Verfügung.
Der ausrichtende Verein hat ggf. „Erste-Hilfe-Personal“ (Sanitäter) zu stellen, zumindest im Bedarfsfall die beschleunigte Benachrichtigung zu gewährleisten. Außerdem ist für einen ausreichenden Ordnungsdienst Sorge zu tragen.
Bei den Spielen der HRN-Qualifikation der männlichen/weiblichen Jugend C wird als verbind- liche Vorgabe eine 3:2:1-Abwehrformation („jugoslawisch“) in der 1. Halbzeit festgelegt. In der 2. Halbzeit dürfen die Vereine eine andere Abwehrformation spielen. Eine Einzelmann- deckung (auch in Unterzahl) ist in beiden Halbzeiten untersagt, ebenso darf der Torhüter nicht als überzähliger (Feld-) Spieler über der Mittellinie agieren. Die HRN-Spielkommission setzt aus den Ressorts Leistungssport der beiden Landesverbände ggf. Technische Delegierte zur Überprüfung ein. Diese agieren mit Augenmaß und haben folgende Sanktionsmöglich- keiten:
Maßnahme: Information: Stellt der Technische Delegierte fest, dass eine Mannschaft keine 3:2:1-Abwehrformtion spielt, gibt er Time-Out und informiert den Trainer/Betreuer/Mannschaftsverantwortlichen, dass er die Spielweise seiner Mannschaft in der Abwehr ändern muss („Bitte stell Deine Ab- wehr um!“).
Maßnahme: Verwarnung/Gelbe Karte: Ist nach der Information keine Änderung des Abwehrverhaltens in den nächsten Angriffen festzustellen (Wichtig Zeit für die Reaktion/Umstellung geben!), verwarnt der Schiedsrichter auf Anweisung des Technischen Delegierten den Trainer/Betreuer/Mannschaftsverantwort- lichen nach Time-Out.
Wichtig: Hinweis geben, warum die Verwarnung/Gelbe Karte ausgesprochen wurde. Diese
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6 Verwarnung/Gelbe Karte läuft außerhalb der normalen Progressionslinie!
Maßnahme: 7-Meter-Sanktion: Ist auch nach der Verwarnung/Gelbe Karte keine Änderung des Abwehrverhaltens im nächs- ten Angriff festzustellen, verhängt der Schiedsrichter auf Anweisung des Technischen Dele- gierten einen 7-Meter gegen die verteidigende Mannschaft. Bei jedem weiteren Verstoß ist wiederum auf 7-Meter zu entscheiden (auch hier einen Hinweis auf den Grund für den 7- Meter geben).
Wirtschaftliche Bestimmungen
Die Qualifikationsspiele zu den Regionalligen Nord der männlichen/weiblichen Jugend C-A sind Veranstaltungen der HRN in Zusammenarbeit mit den ausrichtenden Vereinen.
Für die Teilnahme an der HRN-Qualifikation Jugend zu den Regionalligen Nord der männli- chen/weiblichen Jugend C-A in der Saison 2026/2027 erfolgt keine Berechnung von Melde- geldern.
Geldbußen:
Zurückziehen gemeldeter Mannschaften nach Veröffentlichung der Modi oder Ausscheiden von Mannschaften während der Qualifikation:
250,00 €
Schuldhaftes Nichtantreten oder Spielabsage einer Mannschaft:
125,00 €
Darüber hinaus gilt der der HRN-Gebühren- und Bußgeldkatalog der Saison 2025/2026.
Die teilnehmenden Vereine haben ihre Reisekosten selbst zu tragen. Alle bei der Vorberei- tung und Durchführung entstehenden Kosten (Hallenmiete, Reklame, Zeitnehmer, Sekretär, Sanitäter etc., ausgenommen die unter Punkt 5.11 aufgeführten Kosten) sind vom ausrich- tenden Verein zu übernehmen. Es bleibt diesem unbenommen, Eintrittsgelder zur Deckung