Justizministerinnen und Justizminister befassen sich mit Auswirkungen von Drittstaaten-Sanktionen auf Zahlungsdienste in Hamburg; Drittstaatenmaßnahmen in EU-Blocking-VO aufgenommen.
Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg
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Beschluss
TOP I.21
Fairer Schutz für internationale und nationale Einrichtungen der Justiz
Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland, Bremen, Hamburg, Bayern, Schleswig-Holstein, Berlin
- Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit den zunehmenden Auswirkungen von Sanktionen und sonstigen restriktiven Maßnahmen von Drittstaaten auf den Zugang zu grundlegenden Zahlungsdiensten in Deutschland und der Europäischen Union (EU) befasst.
- Sie stellen fest, dass Maßnahmen von Drittstaaten im europäischen Zahlungsverkehr zunehmend Wirkungen entfalten, die über den unmittelbaren und beabsichtigten Anwendungsbereich der jeweiligen Drittstaatenmaßnahme hinausgehen. Sie adressieren mit ihrem Vorschlag diese mittelbaren Sekundärwirkungen: Wenn Kredit- und Finanzinstitute auf entsprechende Risiken mit vorsorglichen Einschränkungen oder Beendigungen von Kontoverbindungen und Zahlungsdiensten reagieren („over-compliance“ bzw. „de-risking“), um mögliche Auswirkungen auf ihre internationalen Geschäftsbeziehungen zu vermeiden, kann dies zum Verlust grundlegender Zahlungsfunktionen für internationale und nationale Einrichtungen der Justiz
und ihrer Funktionsträgerinnen und -träger führen, obwohl keine unionsrechtlichen oder nationalen Restriktionsmaßnahmen einschlägig sind. 3. Vor diesem Hintergrund halten die Justizministerinnen und Justizminister es für erforderlich, auf unionsrechtlicher Ebene zu prüfen, wie der Zugang zu grundlegenden Zahlungsfunktionen besser gesichert werden kann, sofern keine
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unionsrechtlichen oder nationalen Sanktionen oder zwingenden geldwäscherechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten daher die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, gemeinsam mit der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie zum Schutz des International Criminal Court (ICC) seiner Richterinnen und Richter, Bediensteten, der Anklagebehörde sowie unterstützender Personen und Organisationen die erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit die einschlägigen Drittstaatenmaßnahmen in den Anhang der EU-Blocking-VO (VO (EG) Nr. 2271/96) aufgenommen werden. 4. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, gemeinsam mit der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie und dem Bundesminister für Finanzen zu prüfen, ob und in welcher Weise weitere nationale Regelungen für einen besseren Schutz von internationalen und nationalen Einrichtungen der Justiz und ihrer Funktionsträgerinnen und -träger in Deutschland vor Drittstaatensanktionen in Betracht kommen. Das Regelungskonzept des Zahlungskontengesetzes könnte dabei eine Orientierung für den Bereich des Zugangs zu grundlegenden Bankdienstleistungen bieten. 5. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, die Finanzministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.