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title: "Justizministerinnen und Justizminister befassen sich mit Auswirkungen von Drittstaaten-Sanktionen auf Zahlungsdienste in Hamburg; Drittstaatenmaßnahmen in EU-Blocking-VO aufgenommen."
sdDatePublished: "2026-06-16T12:41:00Z"
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Justizministerinnen und Justizminister befassen sich mit Auswirkungen von Drittstaaten-Sanktionen auf Zahlungsdienste in Hamburg; Drittstaatenmaßnahmen in EU-Blocking-VO aufgenommen.

Frühjahrskonferenz
11./12. Juni 2026 in Hamburg

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Beschluss

TOP I.21

Fairer Schutz für internationale und nationale Einrichtungen der Justiz

Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland, Bremen, Hamburg,
Bayern, Schleswig-Holstein, Berlin

1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit den zunehmenden
Auswirkungen von Sanktionen und sonstigen restriktiven Maßnahmen von
Drittstaaten auf den Zugang zu grundlegenden Zahlungsdiensten in Deutschland
und der Europäischen Union (EU) befasst.
2. Sie stellen fest, dass Maßnahmen von Drittstaaten im europäischen
Zahlungsverkehr zunehmend Wirkungen entfalten, die über den unmittelbaren
und beabsichtigten Anwendungsbereich der jeweiligen Drittstaatenmaßnahme
hinausgehen. Sie adressieren mit ihrem Vorschlag diese mittelbaren
Sekundärwirkungen: Wenn Kredit- und Finanzinstitute auf entsprechende Risiken
mit vorsorglichen Einschränkungen oder Beendigungen von Kontoverbindungen
und Zahlungsdiensten reagieren („over-compliance“ bzw. „de-risking“), um
mögliche Auswirkungen auf ihre internationalen Geschäftsbeziehungen zu
vermeiden, kann dies zum Verlust grundlegender Zahlungsfunktionen für
internationale
und
nationale
Einrichtungen
der
Justiz

und
ihrer
Funktionsträgerinnen und -träger führen, obwohl keine unionsrechtlichen oder
nationalen Restriktionsmaßnahmen einschlägig sind.
3. Vor diesem Hintergrund halten die Justizministerinnen und Justizminister es für
erforderlich, auf unionsrechtlicher Ebene zu prüfen, wie der Zugang zu
grundlegenden Zahlungsfunktionen besser gesichert werden kann, sofern keine

Frühjahrskonferenz
11./12. Juni 2026 in Hamburg

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unionsrechtlichen
oder
nationalen
Sanktionen
oder
zwingenden
geldwäscherechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Die Justizministerinnen
und Justizminister bitten daher die Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz, gemeinsam mit der Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie zum Schutz des International Criminal Court (ICC) seiner Richterinnen
und Richter, Bediensteten, der Anklagebehörde sowie unterstützender Personen
und Organisationen die erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit die
einschlägigen Drittstaatenmaßnahmen in den Anhang der EU-Blocking-VO (VO
(EG) Nr. 2271/96) aufgenommen werden.
4. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesministerin der Justiz
und für Verbraucherschutz, gemeinsam mit der Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie und dem Bundesminister für Finanzen zu prüfen, ob und in welcher
Weise weitere nationale Regelungen für einen besseren Schutz von
internationalen
und
nationalen
Einrichtungen
der
Justiz
und
ihrer
Funktionsträgerinnen und -träger in Deutschland vor Drittstaatensanktionen in
Betracht kommen. Das Regelungskonzept des Zahlungskontengesetzes könnte
dabei eine Orientierung für den Bereich des Zugangs zu grundlegenden
Bankdienstleistungen bieten.
5. Die
Justizministerinnen
und
Justizminister bitten
die
Vorsitzende
der
Justizministerkonferenz,
die
Finanzministerkonferenz
und
die
Wirtschaftsministerkonferenz von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.